02/09/2025
📢🐴 COMUNICATO UFFICIALE – RADUNO NAZIONALE STALLONI 2026 🐴📢
L’ANACRHAI comunica che il Raduno Nazionale Stalloni si terrà il 31 gennaio 2026 ad Egna (BZ).
In occasione della manifestazione sarà applicato integralmente il Regolamento Ufficiale Nazionale delle Mostre. La Commissione Tecnica Centrale ha stabilito che l’Articolo 10 relativo alla presentazione dei soggetti sarà applicato in modo rigoroso.
🔗 🇮🇹 🇩🇪 LINK AL COMUNICATO UFFICIALE IN LINGUA ITALIANA E TEDESCA: https://www.haflinger.it/comunicato-ufficiale-raduno-nazionale-stalloni-2026-tosature/
❌ È tassativamente vietata la presentazione di cavalli con segni di tosatura.
👉 Qualora, a causa della tosatura, non fosse possibile valutare correttamente il colore naturale del mantello, i soggetti saranno inderogabilmente rinviati e non valutati.
La decisione del Giudice ANACRHAI in merito all’applicazione del regolamento sarà insindacabile.
🔔 Si invitano quindi tutti gli allevatori che presenteranno giovani maschi futuri riproduttori a NON TOSARE I CAVALLI IN NESSUN CASO.
ℹ️ Per qualsiasi chiarimento l’Ufficio Centrale ANACRHAI resta a disposizione.
📑 Estratto Art. 10 – Disciplinare Mostre
1️⃣ Custodia, foraggiamento e presentazione degli animali restano affidati agli espositori.
2️⃣ I soggetti devono essere correttamente addestrati alla capezza; il Giudice può escludere cavalli con comportamenti pericolosi.
3️⃣ Obbligo di presentazione senza ferri posteriori (salvo deroghe).
4️⃣ Divieto assoluto di uso di farmaci o sostanze che alterino temperamento o mascherino stati dolorosi.
5️⃣ Vietata la rasatura dei peli tattili (muso, occhi, orecchie interne).
6️⃣ Vietato l’uso di sostanze decoloranti o tinture sugli zoccoli.
7️⃣ ❌ Vietata la presentazione di soggetti con segni di tosatura.
8️⃣ Consentita la tolettatura della testa (spuntatura o criniera limitata, rasatura della barbetta).
9️⃣ Il Giudice può escludere cavalli non conformi.
🔍 L’Ufficio Centrale può disporre controlli, anche di laboratorio.
🇩🇪OFFIZIELLE MITTEILUNG
GESAMTITALIENISCHE HENGSTKÖRUNG 2026🇩🇪
Das Büro des Italienischen Nationalverbandes ANACRHAI teilt mit, dass die Gesamtitalienische Hengstkörung am 31. Januar 2026 in Neumarkt (BZ) stattfinden wird.
Anlässlich der Veranstaltung wird die Offizielle Ausstellungsordnung des Italienischen Nationalverbandes ANACRHAI vollständig angewendet. Insbesondere hat die Zentrale Technische Kommission beschlossen, dass Artikel 10 über die Präsentation der Tiere strikt umgesetzt wird.
Das Vorführen von Pferden mit sichtbaren Scherspuren ist strengstens untersagt.
Sollte es aufgrund des Scherens nicht möglich sein, die natürliche Fellfarbe korrekt zu beurteilen, werden die betreffenden Pferde ohne Ausnahme zurückgewiesen und bei der Hengstkörung nicht bewertet.
Die Entscheidung des ANACRHAI-Richters bezüglich der Anwendung des Reglements ist unanfechtbar.
Daher werden alle Züchter, die Hengste zur Körung vorstellen möchten, aufgefordert, die Pferde UNTER KEINEN UMSTÄNDEN ZU SCHEREN.
Wir danken im Voraus für die Aufmerksamkeit und Zusammenarbeit.
Nachstehend wird Artikel 10 mit sämtlichen Vorschriften zur Präsentation wiedergegeben.
Für Rückfragen steht das Büro des Nationalverbandes ANACRHAI jederzeit zur Verfügung.
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Art. 10 (Ausstellungsreglement)
1. Obhut, Fütterung und Präsentation der Tiere obliegen den Ausstellern. Das Betreuungspersonal muss in angemessener Zahl zu den vorgestellten Pferden vorhanden sein.
2. Die Pferde müssen auch aus Sicherheitsgründen korrekt am Halfter geführt werden und entsprechend dafür ausgebildet sein. Der Richter ist befugt, Pferde, die während der Präsentation gefährliches Verhalten zeigen, vom Wettbewerb auszuschließen.
3. Aus Sicherheitsgründen – außer bei ausdrücklich vom Veranstalter vorgesehenen Ausnahmen – dürfen die vorgestellten Pferde hinten nicht beschlagen sein.
4. In Übereinstimmung mit den geltenden Tierschutzbestimmungen ist die Verabreichung von Medikamenten oder Substanzen, die auf das Temperament der Pferde erregend oder beruhigend wirken können, verboten.
5. Es ist untersagt, Medikamente oder andere Substanzen mit schmerzstillender oder betäubender Wirkung zu verwenden, die Schmerzen an den Gliedmaßen oder an anderen Körperstellen verschleiern könnten.
6. Es ist verboten, Substanzen um Augen und Nüstern einzuträufeln oder zu injizieren, um den Ausdruck des Pferdes zu verstärken.
7. Das Scheren der langen Tasthaare um Maul und Augen sowie im Inneren der Ohrmuschel ist verboten. Für diese Haare ist lediglich das Kürzen mit der Schere erlaubt.
8. Um die korrekte Beurteilung der Deck- und Langhaarfarbe durch den Richter nicht zu beeinträchtigen, ist der Einsatz von bleichenden oder farbverändernden Substanzen verboten.
9. Es ist verboten, Pferde mit sichtbaren Scherspuren vorzuführen.
10. Es ist verboten, Färbemittel zum Schwärzen der Hufe zu verwenden.
11. Erlaubt ist hingegen die Pflege des Kopfes mit Kürzung der Haare in der Ohrmuschel und im Unterkieferbereich sowie das Schneiden der Mähne begrenzt auf den Bereich hinter dem Ohransatz. Ebenso ist das Scheren der Barthaare gestattet.
12. Der Richter ist befugt, Pferde, die nicht diesen Vorschriften entsprechen, vom Wettbewerb auszuschließen.
13. Während der Öffnungszeiten der Veranstaltung dürfen die Pferde nicht zugedeckt sein, es sei denn, der Veranstalter oder das Büro des Nationalverbandes erteilen eine ausdrückliche Ausnahmegenehmigung.
14. Das Büro des Nationalverbandes kann direkt oder über den Veranstalter sämtliche Kontrollen, einschließlich Laboranalysen, zur Überprüfung der Einhaltung der obigen Vorschriften anordnen.
📌 ANACRHAI – Associazione Nazionale Allevatori Cavallo di Razza Haflinger in Italia
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