
14/08/2025
Unverständlich und vollkommen inakzeptabel!
So sollte Tierschutz in Deutschland NICHT aussehen!
Beim Gäubodenvolksfest in Straubing ließen Bundesminister Alois Rainer und Bayerns Landwirtschaftsministerin Michaela Kaniber weiße „Hochzeitstauben“ fliegen – und feiern das als gelebte Heimat. Doch hinter der vermeintlich schönen Tradition steckt großes Tierleid:
Zunächst einmal ist das Aussetzen von Tieren nach § 3 Nr. 3 Tierschutzgesetz verboten. Das Fliegenlassen von Hochzeitstauben bedeutet für die Tiere Stress, Orientierungslosigkeit, Verletzungs- und Todesgefahr. Viele finden nicht zurück, verhungern oder werden Opfer von Greifvögeln. Die Tauben werden oft in engen Verschlägen gehalten und erleben beim Freilassen erheblichen Stress. Überlebende schließen sich häufig Stadttaubenschwärmen an, vergrößern die Bestände und tragen so zur Ausbreitung der Stadttaubenpopulation bei.
Im Juli 2024 hatte sich der Bundesrat im Rahmen der Novelle des Tierschutzgesetzes mit dieser Problematik beschäftigt. Die zuständigen Ausschüsse empfahlen, das Fliegenlassen von Hochzeitstauben ausdrücklich zu verbieten und als Ordnungswidrigkeit ins Gesetz aufzunehmen. Dem § 3 Satz 1 soll eine neue Nummer hinzugefügt werden, die klarstellt: „Tauben bei Hochzeiten oder anderen Anlässen auffliegen zu lassen oder Tauben zu diesem Zweck im Handel anzubieten, ist verboten.“
Vor diesem Hintergrund ist es mehr als enttäuschend, dass ausgerechnet Bundesminister Alois Rainer, der für den Tierschutz zuständig ist, und Bayerns Landwirtschaftsministerin Michaela Kaniber diese tierquälerische Tradition bei einem öffentlichen Fest aktiv unterstützen.
Bräuche, die auf Tierquälerei beruhen, gehören der Vergangenheit an – nicht ins Festprogramm.