30/03/2026
⚠ Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) rät dringend vom Kauf illegal nach Deutschland eingeführter Hunde und Katzen ab. Um wirkungsvoller dagegen vorgehen zu können, arbeitet das BVL seit Oktober 2024 mit seinen europäischen Partnerbehörden im Pet Animals Network (PAN) zusammen.
Im Jahr 2025 wurden 594 Verstöße an das PAN gemeldet, davon 161 aus Deutschland. Diese betreffen hauptsächlich die unklare Herkunft, den fehlenden Tollwutschutz, fehlende oder gefälschte Heimtierausweise, die Einfuhr von Hunden mit kupierten Ohren und Ruten aus Drittländern sowie den Transport von zu jungen Tieren.
Das BVL rät davon ab, Haustiere auf Onlineplattformen, von nicht zertifizierten Anbietern oder in sozialen Netzwerken zu bestellen oder im Straßenverkauf zu erwerben. Stattdessen sollten Haustiere nur aus vertrauenswürdigen Quellen wie lokalen Tierheimen, eingetragenen Tierschutzvereinen oder seriösen Züchtern mit entsprechender Erlaubnis bezogen werden.
Erst im Februar wurde in Rheinland-Pfalz bei einem aus der Russischen Föderation eingeführten Welpen Tollwut diagnostiziert. Laut Impfpass war das Tier gegen Tollwut geimpft, jedoch muss nach derzeitigem Stand davon ausgegangen werden, dass entweder keine wirksame Impfung erfolgte oder ein gefälschter Impfeintrag vorliegt. Das Friedrich Loeffler Institut und die Bundestierärztekammer berichteten darüber. Deutschland gilt seit 2008 als tollwutfrei. „Der aktuelle Fall zeigt eindrücklich, dass Tollwut jederzeit wieder nach Deutschland eingeschleppt werden kann“, sagt BTK-Präsident Ltd. VD Dr. Holger Vogel.
https://www.vmf-online.de/tfa/tfa-fachinformationen/2026-03-27-haustierkauf