27/12/2025
𝗔𝗰𝗵𝘁𝘂𝗻𝗴 𝗣𝘆𝗿𝗼𝘁𝗲𝗰𝗵𝗻𝗶𝗸
Der Jahreswechsel steht vor der Tür, und mit ihm die Tradition, das neue Jahr mit Feuerwerk zu begrüßen. Doch was ist rechtlich erlaubt, was verboten, und warum ist Vorsicht geboten? Die Stadt Tönisvorst informiert über die wichtigsten Regelungen und appelliert an die Eigenverantwortung aller Bürger*innen.
𝗥𝗲𝗰𝗵𝘁𝗹𝗶𝗰𝗵𝗲 𝗚𝗿𝘂𝗻𝗱𝗹𝗮𝗴𝗲 𝗳𝘂̈𝗿 𝗕𝗼̈𝗹𝗹𝗲𝗿 𝗮𝗻 𝗦𝗶𝗹𝘃𝗲𝘀𝘁𝗲𝗿
Die zentrale Rechtsgrundlage für den Umgang mit Feuerwerkskörpern in Deutschland ist die Erste Verordnung zum Sprengstoffgesetz (1. SprengV). Diese regelt, wer wann und wo Feuerwerkskörper kaufen und abbrennen darf.
𝗡𝗼𝗿𝗺𝗮𝗹𝗲𝗿𝘄𝗲𝗶𝘀𝗲 𝗶𝘀𝘁 𝗳𝘂̈𝗿 𝗱𝗮𝘀 𝗔𝗯𝗯𝗿𝗲𝗻𝗻𝗲𝗻 𝘃𝗼𝗻 𝗣𝘆𝗿𝗼𝘁𝗲𝗰𝗵𝗻𝗶𝗸 𝗲𝗶𝗻𝗲 𝗯𝗲𝘀𝗼𝗻𝗱𝗲𝗿𝗲 𝗘𝗿𝗹𝗮𝘂𝗯𝗻𝗶𝘀 𝗼𝗱𝗲𝗿 𝗕𝗲𝗳𝗮̈𝗵𝗶𝗴𝘂𝗻𝗴𝘀𝗯𝗲𝘀𝗰𝗵𝗲𝗶𝗻𝗶𝗴𝘂𝗻𝗴 𝗲𝗿𝗳𝗼𝗿𝗱𝗲𝗿𝗹𝗶𝗰𝗵. Ausnahme: In der Nacht vom 31. Dezember auf den 1. Januar dürfen Personen ab 18 Jahren Feuerwerkskörper der Kategorie F2 – wie zum Beispiel Raketen, Böller, Batterien - ohne Genehmigung zünden. Feuerwerkskörper der Kategorie F1 - beispielsweise Knallerbsen, Tischfeuerwerk oder Wunderkerzen - dürfen bereits ab 12 Jahren erworben und das gesamte Jahr über genutzt werden.
𝗪𝗮𝗿𝘂𝗺 𝗩𝗼𝗿𝘀𝗶𝗰𝗵𝘁 𝗴𝗲𝗯𝗼𝘁𝗲𝗻 𝗶𝘀𝘁
Jedes Jahr kommt es an Silvester zu zahlreichen Unfällen, Verletzungen und Bränden – meist durch unsachgemäßen Umgang mit Feuerwerkskörpern. Besonders gefährdet sind:
⚡ 𝗠𝗲𝗻𝘀𝗰𝗵𝗲𝗻: Verbrennungen, Augenverletzungen und Hörschäden durch unsachgemäße Handhabung.
⚡ 𝗧𝗶𝗲𝗿𝗲: Haustiere, Nutztiere und Wildtiere leiden unter dem Lärm und meiden oft tagelang ihre Rast- und Schlafplätze.
⚡ 𝗨𝗺𝘄𝗲𝗹𝘁: Feinstaubbelastung und Müll durch Feuerwerksreste.
⚡𝗘𝗶𝗻𝘀𝗮𝘁𝘇𝗸𝗿𝗮̈𝗳𝘁𝗲: Feuerwehren und Rettungsdienste verzeichnen an Silvester eine deutlich höhere Einsatzzahl als sonst.
𝗦𝗶𝗰𝗵𝗲𝗿𝗵𝗲𝗶𝘁𝘀𝘁𝗶𝗽𝗽𝘀:
👉 Feuerwerkskörper nur im Freien und nie in geschlossenen Räumen zünden.
👉 Beschädigte oder feuchte Feuerwerkskörper nicht verwenden.
👉 Nach dem Anzünden sofort Abstand halten und Raketen nur aus standfesten Behältern (z. B. Getränkekisten) starten.
👉 Brennbare Materialien wie Sträucher, Gebüsch oder Gebäudeteile meiden.
👉 Keine Eigenbauten oder illegale Pyrotechnik verwenden
𝗪𝗮𝘀 𝗶𝗻 𝗧𝗼̈𝗻𝗶𝘀𝘃𝗼𝗿𝘀𝘁 𝗴𝗲𝗺𝗮̈ß 𝗱𝗲𝗿 𝗘𝗿𝘀𝘁𝗲𝗻 𝗩𝗲𝗿𝗼𝗿𝗱𝗻𝘂𝗻𝗴 𝘇𝘂𝗺 𝗦𝗽𝗿𝗲𝗻𝗴𝘀𝘁𝗼𝗳𝗳𝗴𝗲𝘀𝗲𝘁𝘇 𝗿𝗲𝗰𝗵𝘁𝗹𝗶𝗰𝗵 𝗲𝗿𝗹𝗮𝘂𝗯𝘁 𝗶𝘀𝘁
☝ Feuerwerkskörper der Kategorien F2 dürfen nur am 31. Dezember und 1. Januar von berechtigten Personen ab 18 Jahren gezündet werden.
☝ Das Abbrennen von Feuerwerk in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen sowie besonders brandempfindlichen Gebäuden oder Anlagen – wie zum Beispiel auch Scheunen oder Ställen - ist verboten.
☝ Selbstgebaute oder manipulierte Feuerwerkskörper sind strengstens verboten.
☝ Feuerwerk außerhalb der erlaubten Zeiten (31. Dezember und 1. Januar) ist nur mit Sondergenehmigung des Ordnungsamts gestattet
𝗔𝗽𝗽𝗲𝗹𝗹 𝗱𝗲𝗿 𝗦𝘁𝗮𝗱𝘁 𝗧𝗼̈𝗻𝗶𝘀𝘃𝗼𝗿𝘀𝘁
Die Stadt appelliert an alle Bürgerinnen und Bürger, die Vorgaben der Ersten Verordnung zum Sprengstoffgesetz zu beachten und Rücksicht auf Mitmenschen, Tiere und die Umwelt zu nehmen. Weitere Informationen findet man beim Umweltbundesamt.
Text: (cp)