19/05/2026
Unsere Praxis übernimmt am kommenden Pfingstmontag von 06.00 bis 18.00 Uhr den Notdienst für Stadt und Landkreis Schweinfurt.
Die Praxis ist nicht durchgehend besetzt.
Eine vorherige telefonische Terminvereinbarung ist daher im Notdienst unbedingt erforderlich.
Bitte beachten Sie, dass im Notdienst neben einer gesetzlich vorgeschriebenen Notdienstgebühr von € 59.50 deutlich höhere Gebührensätze als wochentags anfallen.
Im Notdienst haben maximal zwei Personen Zutritt.
Im Notdienst sind alle Leistungen am gleichen Tag vor dem Verlassen unserer Praxis bar oder mit EC-Karte zu zahlen.
Eine Zahlung auf Rechnung ist nur nach Bonitätsüberprüfung möglich, hierzu müssen sie ihren deutschen Personalausweis mitbringen.
Vielen Dank für Ihr Verständnis.