28/02/2026
Warum müssen wir hier in einem Post extra erwähnen, dass eine Zahnsteinentfernung nur vom Profi - also nur in einer Tierarztpraxis - vorgenommen werden sollte? Weil es erschreckend ist, was man hierzu alles findet bzw. angeboten bekommt.
Inzwischen wird das nämlich immer öfter von Laien angeboten (z.B. von Hundefriseuren oder "Tiergesundheitsdienstleistern"). Angeblich, weil es "kinderleicht" und ohne Narkoserisiko geht. Es geht aber auch so weit, dass es Ultraschallgeräte zur Zahnsteinentfernung für zuhause im Internet zu bestellen gibt und man auf youtube haufenweise Video-Anleitungen dazu findet.
Hier müssen wir sagen: STOP! 🛑
Vielleicht aus diesem Grund hat die Tierärztliche Vereinigung für Tierschutz e. V. (TVT) kürzlich eine aktualisierte Fassung ihres Merkblatts Nr. 119 „Zahnreinigung mit Ultraschallgeräten bei Hunden und Katzen“ veröffentlicht. Das Merkblatt ist in Zusammenarbeit mit der Deutschen Gesellschaft für Tierzahnheilkunde (DGT) und dem Bundesverband Praktizierender Tierärzte (bpt) entstanden.
Die TVT betont darin erneut, dass eine umfassende Diagnostik und korrekt ausgeführte Zahnbehandlung (auch Reinigung mittels Ultraschall) nur in Vollnarkose auszuführen ist. Der entstehende Stress durch Manipulation, Geräuschkulisse und Schmerz ist hierbei eindeutig als tierschutzrelevant einzustufen und somit eine Zahnreinigung ausschließlich am narkotisierten Tier durchzuführen.
Zudem sollte stets eine gründliche Untersuchung stattfinden, damit Zahnerkrankungen nicht übersehen werden. Außerdem entstehen bei der Reinigung Mikroläsionen auf dem Zahnschmelz, die durch eine anschließende Politur ausgeglichen werden müssen. Eine Anwendung des Ultraschallgerätes ohne nachfolgende Politur ist ein Kunstfehler und schädigt das Gebiss. Die nicht sachgerechte laienhafte Zahnsteinentfernung begünstigt daher vielmehr die erneute Anheftung von Zahnstein an der rauen Oberfläche der fehlbehandelten Zähne.
Eine professionelle Reinigung kann nur bei Tierärzt*innen am narkotisierten Tier erfolgen.
Quelle: TVT e.V. Merkblatt Nr. 119 - Zahnreinigung Ultraschall (Stand: 2024)
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