Tierarztpraxis am Markt

Tierarztpraxis am Markt Tierarztpraxis für Klein- und Heimtiere Nährere Infos zu unserer Praxis finden Sie unter www.tieraerztin-am-markt.de

Tierärztlicher Notdienst im Saarland: 01805 84 37 36
18/04/2025

Tierärztlicher Notdienst im Saarland: 01805 84 37 36

🚨🚨🚨 Update 19.04. 2030: Die Situation hat sich entspannt und wir können wieder schwer erkrankte Patienten stationär aufnehmen.
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🚨🚨Update 19.04. 9:30: Leider hat sich die Belegungssituation unserer Station aufgrund des hohen Patientenaufkommens noch nicht geändert. Wir bitten weiterhin eindringlich unsere überweisenden Kollegen und die Tierhalter im Falle eines absehbaren stationären Aufenthalts andere Kliniken anzufragen.
Eine Alternative zur !!stationären Unterbringung!! während der kommenden Feiertage besteht unseres Wissens im Saarland nicht.
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🚨Update: Leider hat sich die Belegungssituation unserer Station aufgrund des hohen Patientenaufkommens noch nicht geändert. Wir bitten erneut eindringlich unsere überweisenden Kollegen und die Tierhalter im Falle eines absehbaren stationären Aufenthalts andere Kliniken anzufragen.

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!! Unsere Krankenstation ist voll belegt und wir können aktuell keine Patienten aufnehmen.

Daher bitten wir DRINGEND unsere überweisenden Kollegen und die Tierhalter im akuten Erkrankungsfall, bei dem eine stationare Aufnahme absehbar ist, andere tierärztliche Einrichtungen aufzusuchen.

Bitte klären sie in diesen tierärztlichen Einheiten auch unbedingt VORHER TELEFONISCH die Möglichkeit zur Notfallversorgung und stationären Aufnahme ab.

Eine Notfallversorgung OHNE stationäre Aufnahme ist aktuell in der TKE noch möglich.
Auch hier kann aufgrund der angespannten Lage in den nächsten Stunden ein Aufnahmestopp ausgesprochen werden.

Wir melden uns, wenn sich die Situation ändert.

Tierärzte haben nur ein eingeschränktes Dispensierrecht. Medikamentenverkäufe sind damit nur im Rahmen einer Behandlung ...
16/04/2025

Tierärzte haben nur ein eingeschränktes Dispensierrecht. Medikamentenverkäufe sind damit nur im Rahmen einer Behandlung möglich. Ein großer Unterschied zu Apotheken, welche apothekenpflichtige Medikamente ohne Rezept verkaufen dürfen. Vielen Dank Ralph Rückert für die -wie immer- sehr schöne Zusammenstellung und Aufklärung!

Frage einer Leserin zu Arzneimittelabgabe bzw. -verschreibung

Von Ralph Rückert, Tierarzt

Folgende Fragestellung hat mich erreicht:

„Thema Tierarzt und Medikamente bzw. Tierarzt und Rezept.
Gibt es Regeln oder Empfehlungen, wann ein Tierarzt ein Rezept ausstellt?
Der konkrete Fall ist folgender. In Stichworten:
Frau mit 4 großen Hunden möchte bravecto kaufen. 6 Packungen, da sie Vorrat möchte. Nach Recherche bei mehreren online-Apotheken stellt sich heraus, dass die Tabletten online erheblich(!) preiswerter sind als beim TA. Zwei TÄ verweigern ihren Wunsch nach einem Rezept. Das wird nun verbreitet als "Geldmacherei" des Tierarztes. Der Meinung bin ich sicher nicht. Daher aber meine Frage:
Wieviel in etwa verdient der Tierarzt an den Medikamenten, die er selbst in der Praxis bevorratet? Und wird grundsätzlich kein Rezept ausgegeben, wenn das Medikament in der Praxis vorrätig ist oder liegt es im Ermessen des Tierarztes?“

Da die Beantwortung dieser Fragen sicher auch einige andere Leserinnen und Leser interessiert, mache ich das gleich hier in dieser Form:

Wie viel verdient eine Tierärztin / ein Tierarzt an Medikamenten, die aus der Tierärztlichen Hausapotheke abgegeben werden?

Das wird geregelt in der (natürlich öffentlich zugänglichen) Arzneimittelpreisverordnung, die – nach Einkaufspreis des Präparats gestaffelt – Höchstzuschläge auflistet, je niedriger der EK, desto höher der Zuschlag. Wichtig ist der Begriff HÖCHSTzuschlag! Billiger darf man ein Präparat durchaus verkaufen, wenn man das aus unternehmerischen Gründen machen möchte. In den meisten Kleintierpraxen werden im Gegensatz zu Online-Apotheken aber fast immer die Höchstzuschläge berechnet, weil die Nebenkosten des Unterhalts einer Tierärztlichen Hausapotheke mit geringem Handelsvolumen vergleichsweise hoch sind. Ich habe meine Medikamentenlisten gerade nicht zur Hand, schätze aber, dass der Höchstzuschlag bei einem Präparat wie Bravecto irgendwo zwischen 30 und 40 Prozent liegen dürfte.

Warum sind solche Präparate in Online-Apotheken in der Regel billiger bis viel billiger zu bekommen?

In erster Linie deshalb, weil Online-Apotheken aufgrund ihres riesigen Handelsvolumens einen viel niedrigeren Einkaufspreis als eine Tierarztpraxis haben, so dass sich daraus natürlich ein niedrigerer Abgabepreis ergibt. Es gibt Präparate, bei denen der Endverbraucher-Verkaufspreis einer Online-Apotheke unter dem Einkaufspreis liegt, den eine Tierarztpraxis bezahlen muss. Außerdem gibt es Online-Apotheken, die im europäischen Ausland sitzen, wo die Preise sowieso und pauschal auf einem niedrigeren Niveau sind. Meines Wissens kassiert die Pharmaindustrie in keinem EU-Land so energisch ab wie in Deutschland.

Kann man als Tierärztin / als Tierarzt auch ein Rezept für ein Medikament ausstellen, das man eigentlich vorrätig hält?

Ja, kann man! Es macht nur aus preislicher Sicht für die Tierbesitzer:innen keineswegs immer Sinn, weil die Gebührenordnung für das Ausstellen des Rezepts eine Rezeptgebühr vorschreibt, die man dann natürlich auf den Preis des Präparats in der Online-Apotheke draufrechnen muss.

Warum hat die Frau aus der Frage das gewünschte Rezept für ihre vier Hunde in zwei Praxen nicht ausgestellt bekommen?

Erstens ist es möglich, dass die Besitzerin und/oder einer oder mehrere ihrer Hunde der Praxis nicht als Patienten bekannt oder schon länger nicht mehr dort waren. In so einem Fall darf aufgrund der gesetzlichen Regelungen ohne vorherige Untersuchung gar kein Rezept ausgestellt oder ein Medikament abgegeben werden. Zitat aus EU VO 6/2019 Artikel 105: „Eine tierärztliche Verschreibung wird erst nach einer klinischen Untersuchung oder einer anderen angemessenen Prüfung des Gesundheitszustands des Tieres oder der Gruppe von Tieren durch einen Tierarzt ausgestellt.“ Oder - die Abgabe des Arzneimittels betreffend - ein Zitat aus der Tierärztlichen Hausapothekenverordnung (TÄHAV): „Apothekenpflichtige Tierarzneimittel, Humanarzneimittel und veterinärmedizintechnische Produkte dürfen von Tierärztinnen und Tierärzten an Tierhalterinnen und Tierhalter nur im Rahmen einer ordnungsgemäßen Behandlung von Tieren oder Tierbeständen abgegeben werden. Eine Behandlung im Sinne des Absatzes 1 Satz 1 schließt insbesondere ein, dass nach den Regeln der veterinärmedizinischen Wissenschaft eine Untersuchung oder eine andere gleichwertige Prüfung des Gesundheitszustandes der Tiere oder des Tierbestandes in angemessenem Umfang von der Tierärztin oder von dem Tierarzt durchgeführt worden ist“.

Will man nun als Tierärztin oder Tierarzt – diesen Regelungen folgend – vor der Verschreibung oder Abgabe eines Präparats wie Bravecto erst mal eine entsprechende Untersuchung durchführen, wird das von sehr vielen Tierbesitzer:innen als eine Zumutung und als Abzocke gesehen, nicht zuletzt, weil die Gebühren für so eine Untersuchung gern mal den Preisvorteil der Online-Apotheke endgültig zunichte machen. Das ist ein Punkt, der sehr häufig zu Streit und Verärgerung führt. Eine Frage, die auch fachintern immer wieder diskutiert wird, ist die, wie lange es her sein darf, dass man ein Tier, für das man etwas abgeben oder verschreiben soll, gesehen und untersucht hat. Diese Zeitspanne darf aber sicher nicht mehr als ein Jahr betragen. Sprich: Ist ein Tier einer Praxis überhaupt nicht bekannt oder war seit über einem Jahr (nach anderen Meinungen seit über sechs Monaten) nicht mehr vorstellig, ist das ein sehr guter Grund, eine Verschreibung oder Abgabe zu verweigern.

Zweitens ist es natürlich möglich, dass eine Tierärztin oder ein Tierarzt kein Rezept für ein Präparat ausstellt, das sie oder er in der Praxisapotheke vorhält. Das darf sie oder er natürlich, wenn ich persönlich es auch nie so gehalten habe, weil ich die aus Medikamentenverkäufen resultierenden Gewinne in der Kleintierpraxis nie als wirklich kriegsentscheidend gesehen habe und durchaus verstehen konnte, wenn Leute die Preisvorteile von Online-Apotheken wahrnehmen wollten. Es ist also nicht grundsätzlich so, dass Rezepte für Medikamente, die vorrätig sind, verweigert werden. Vielmehr ist das eine Frage des persönlichen Ermessens.

Fazit: Sie müssen sich bitte klar machen, dass sie aufgrund gesetzlicher Regelungen nicht einfach in einer beliebigen Tierarztpraxis aufschlagen und ein Medikament oder ein Rezept bestellen können, wenn Sie bzw. Ihr Tier dort gar nicht bekannt sind oder seit längerer Zeit nicht mehr vorstellig waren. In solchen Fällen müssen Sie damit rechnen, dass vielleicht nicht alle, aber doch die allermeisten Kolleginnen und Kollegen sich an Recht und Gesetz halten und die Gefahr eines Bußgeldes im vierstelligen Bereich als wichtiger einstufen als die paar Kröten Gewinn, die so eine Packung Tabletten einbringt. Und machen Sie bitte keinen Stress, wenn genau das passiert, denn Sie können nicht erwarten, dass jemand gegen das Gesetz handelt, um es Ihnen einfach und bequem zu machen, genau so wenig, wie Sie von einem Taxifahrer verlangen können, dass er mit hundert Sachen durch die Stadt und über rote Ampeln brettert, damit Sie noch Ihren Zug erreichen. Sehr häufig kommt es übrigens zu dieser Konfliktsituation zwischen der Gesetzeslage und dem Kundeninteresse, wenn jemand nicht an die benötigten Dauermedikamente kommt, weil die Stammtierarztpraxis zum Beispiel wegen Urlaub geschlossen hat. Denken Sie deshalb unbedingt daran, eine eiserne Reserve vorzuhalten und sich frühzeitig um Nachschub zu kümmern.

Bleiben Sie mir gewogen, bis bald, Ihr

Ralph Rückert

© Ralph Rückert
Sie können jederzeit und ohne ausdrückliche Erlaubnis auf diesen Artikel verlinken oder ihn auf Facebook teilen. Jegliche (auch teilweise) Vervielfältigung oder Nachveröffentlichung, ob in elektronischer Form oder im Druck, ist untersagt und kann allenfalls ausnahmsweise mit schriftlich eingeholtem Einverständnis erfolgen. Zuwiderhandlungen werden juristisch verfolgt. Genehmigte Nachveröffentlichungen müssen den jeweiligen Artikel völlig unverändert lassen, also ohne Weglassungen, Hinzufügungen oder Hervorhebungen. Eine Umwandlung in andere Dateiformate wie PDF ist nicht gestattet. In Printmedien sind dem Artikel die vollständigen Quellenangaben inkl. meiner Homepage beizufügen, bei Online-Nachveröffentlichung ist zusätzlich ein anklickbarer Link auf meine Homepage oder den Original-Artikel im Blog nötig.

16/04/2025
Einen herzlichen Dank für das Portrait an den  Verkehrsverein Mandelbachtal e.V.
13/04/2025

Einen herzlichen Dank für das Portrait an den Verkehrsverein Mandelbachtal e.V.

Mandelbachtaler „Tierarztpraxis am Markt“ feiert ihr 15jähriges Bestehen

Die „Tierarztpraxis am Markt in Ormesheim, mit ihren Schwerpunkten Zahngesundheit und Ernährung, feiert in diesen Tagen ihr 15jähriges Bestehen. In der modernen Praxis wird sich immer viel Zeit für die tierischen Patienten und deren Besitzer genommen und durch ruhiges und besonnenes Handeln stets Stress und Aufregung für die Tiere vermieden.

Inhaberin Marina Schmitt, in Ormesheim aufgewachsen, hatte schon seit ihrer frühen Kindheit den Wunsch Tierärztin zu werden. Ihre Eltern unterstützten diesen Wunsch und ermöglichten ihr das Studium der Tiermedizin, das sie 2002 in Berlin aufgenommen hatte.

Nach ihrem erfolgreichen Abschluss 2008 kehrte sie wieder in unsere Gemeinde Mandelbachtal zurück. In einer Tierklinik in Rheinland-Pfalz und in zwei Tierarztpraxen sammelte sie schnell viel Erfahrung und erweiterte ihre Kenntnisse.

Im Jahr 2010, also genau vor 15 Jahren, übernahm sie schließlich ihre eigene Kleintierpraxis und erfüllte sich damit ihren Kindheitstraum. In der „Tierarztpraxis Am Markt“ in Bübingen folgten zwölf ereignisreiche und erfolgreiche Jahre bevor sie die Praxis im Sommer 2022 in die Gemeinde Mandelbachtal an den Theo-Carlen-Platz in Ormesheim verlegte.

In den letzten drei Jahren hat sich Marina Schmitt dort mit ihrem Team sehr gut eingelebt und alle fühlen sich sehr wohl in den schönen hellen Räumen, mit den vielen Parkplätze direkt vor dem Haus.

In ihrer klassische Haustierarztpraxis hat das Wohl der Tiere oberste Priorität: „Wir sind stets bemüht Schmerzen und Leiden unserer Patienten zu lindern und zu beseitigen. Diese Tätigkeit erfüllt mich nach wie vor jeden Tag mit großer Freude. Wenn nötig arbeiten wir mit spezialisierten Kollegen, Fachtierärzten und externen Labors zusammen, um die bestmögliche Behandlung unserer Patienten zu gewährleisten.“

Bei ihrer täglichen Arbeit kann sie sehr oft Probleme mit der Zahngesundheit bei den Haustieren feststellen, die viel zu häufig nicht die Beachtung finden, die ihnen zukommen sollte. Denn ähnlich wie in der Humanmedizin umfassen die Probleme der Maulhöhle unserer Tiere ein sehr breites Spektrum an Erkrankungen und können somit auch starke Schmerzen auslösen.

Da die Tierzahnmedizin in der Tierärzteausbildung leider immer noch eine sehr untergeordnete Rolle spielt, ist die Kenntnis über Entstehung, Diagnostik und Therapie der sehr vielfältigen Erkrankungen leider oft kaum vorhanden weshalb Zahnprobleme von spezialisierten Tierärzten behandelt werden sollten.

„Mir war es daher von Anfang an ein Anliegen mich diesbezüglich weiterzubilden, weshalb ich mich seit 2016 intensiv mit der Tierzahnheilkunde beschäftigt und mich intensiv auf diesem Gebiet fortgebildet habe!“ Deshalb hat die erfahrende Ärztin sowohl nationale Lehrgänge als auch mehrtägige Fortbildungsveranstaltungen unter der Leitung von international anerkannten Dozenten besucht.

„Da Zahnbehandlungen bei unseren Tieren nur in Vollnarkose möglich und unsere Patienten häufig schon recht alt oder chronisch krank sind, ist ein gutes Narkosemanagement sehr wichtig. Deshalb haben wir hochwertige Narkose- und Überwachungsgeräte angeschafft, arbeiten mit modernen Medikamenten und Protokollen und bilden uns ständig auf dem Gebiet der Anästhesiologie weiter!“

Die für eine fachgerechte Zahnbehandlung nötige Ausstattung wurde angeschafft und es wurde eine spezielle Zahn-OP mit digitalem Dentalröntgen eingerichtet, um den Patienten eine bestmögliche Behandlung bieten zu können. Deshalb wurde die „Tierarztpraxis am Markt“ 2024 in die Liste der Deutschen Gesellschaft für Tierzahnheilkunde (DGT) als Tierzahnärztin aufgenommen.

Da auch eine gesunde und ausgewogene Ernährung für die Gesundheit unserer Haustiere sehr wichtig ist, hat sich Tierärztin Ingrid Höring zur Ernährungsberaterin für Kleintiere fortgebildet. Sie betreut die tierischen Patienten intensiv im Wachstum, bei Futterumstellungen, Gewichtsreduktion, Allergien oder Fragen rund um biologisch artgerechte Rohfütterung (BARF) oder selbstgemachtes Hundefutter (Self-made-pet-food).

Zum 15-jährigen Jubiläum dankt Tierärztin Marina Schmitt ihren Kollegen, die über all die Jahre Teil des Teams waren oder heute noch sind. Besonders bei der Tiermedizinischen Fachangestellten Silke Struss, die von Anfang an mit dabei ist und schon bei ihrer Vorgängerin gearbeitet hat und bis heute nicht mehr wegzudenken ist. „Die meisten unsere Stammkunden kennen sie als die „gute Seele“ der Praxis und „Mädchen für alles“.

Aber natürlich gilt der Dank des gesamten Teams auch den vielen treuen Kunden, von denen viele der Tierarztpraxis über viele Jahre, auch nach dem Umzug von Güdingen nach Ormesheim, die Treue gehalten haben.

Die Tierarztpraxis am Markt ist Mitglied im Verkehrsverein Mandelbachtal e. V.

Kontakt: www.tierzahnarzt-ormesheim.de

Das Bild zeigt das Team der Tierarztpraxis am Markt im Jubiläumsjahr 2025-

Text: Manfred Pfeiffer

12/04/2025
08/04/2025

Deine Katze pinkelt ins Bett und Du denkst sie macht das aus Protest? Ich erkläre Dir die wahren Hintergründe und was du dagegen tun kannst.

Vielen Dank an den Kollegen Ralph Rückert für den Nachtrag- du sprichst mir aus der Seele! Medikamente ohne Nebenwirkung...
08/04/2025

Vielen Dank an den Kollegen Ralph Rückert für den Nachtrag- du sprichst mir aus der Seele! Medikamente ohne Nebenwirkungen, 100% für jeden und alle gibt's nicht, sogar Wasser kann je nach Einsatz Nebenwirkungen haben🤔

Nebenwirkungen und unsere verkorkste Risikoeinschätzung (Nachtrag zum Librela-Artikel)

Von Ralph Rückert, Tierarzt

„Wenn behauptet wird, dass eine Substanz keine Nebenwirkung zeigt, so besteht der dringende Verdacht, dass sie auch keine Hauptwirkung hat.“
Gustav Kuschinsky, deutscher Pharmakologe (1904–1992)

Unter meinem letzten Artikel über das Medikament „Librela“ und seine eventuellen, unterstellten oder tatsächlichen Nebenwirkungen berichtete eine Leserin über ihre guten Erfahrungen mit dem Produkt. Eine andere Diskussionsteilnehmerin kommentierte das mit den Worten „Da hattet ihr bisher Glück.“

Ist das so? Ist die Einnahme oder Verabreichung eines Medikaments ohne das Auftreten von Nebenwirkungen wirklich ein Glück? Mit dieser Frage sollten wir uns nach meinem Gefühl mal kurz beschäftigen.

Basisinformationen zum Beipackzettel-Sprech bezüglich der Häufigkeit einer Nebenwirkung:

„Sehr häufig“ bedeutet mehr als 10 Prozent, kann also mehr als einen von zehn Behandelten betreffen.

„Häufig“ bedeutet 1 bis 10 Prozent, kann also bis zu einen von zehn Behandelten betreffen.

„Gelegentlich“ bedeutet 0,1 – 1 Prozent, kann also bis zu einen von 100 Behandelten betreffen.

„Selten“ bedeutet 0,01 – 0,1 Prozent, kann also bis zu einen von 1000 Behandelten betreffen.

„Sehr selten“ bedeutet weniger als 0,01 Prozent, kann also bis zu einen von 10.000 Behandelten betreffen.

„Nicht bekannt“ bedeutet, dass die Häufigkeit auf Grundlage der verfügbaren Daten nicht abschätzbar ist.

Wenn wir beim Beispiel „Librela“ bleiben, dann sind von rein lokalen Phänomenen an der Injektionsstelle abgesehen alle genannten unerwünschten Nebenwirkungen in die Kategorien „Selten“ und „Sehr selten“ eingeordnet, können also als absolutes Maximum einen von jeweils 1000 behandelten Hunden treffen. Ist es also wirklich Glück, wenn der eigene Hund mit Librela behandelt wurde und dabei keine Nebenwirkung aufgetreten ist?

Gegenfrage: Ist es ein Glück, dass wir alle, die wir diesen Text jetzt lesen, im Jahr 2023 nicht durch einen Unfall im eigenen Haushalt ums Leben gekommen sind? Würde man das so bezeichnen? Oder sagt man ganz im Gegenteil und völlig zu Recht, wenn man von jemand hört, der beim Glühbirnenwechsel vom Tritt gefallen ist und sich den Hals gebrochen hat, nicht eher: „Menschenskind, was für ein verteufeltes Pech!“?

Auf diesen Vergleich komme ich, weil 2023 etwa 16.000 Menschen in Deutschland durch Unfälle im eigenen Haushalt ums Leben gekommen sind. Das sind 0,02 Prozent der Gesamtbevölkerung. Tödliche Haushaltsunfälle würden also, wären sie als Nebenwirkung im Beipackzettel des Lebens aufgeführt, in die Kategorie „Selten“ eingeordnet. Es ist also absolut kein „Glück“, wenn ein Patient nicht von einer als selten definierten Nebenwirkung erwischt wird, sondern ausgemachtes Pech, wenn es doch passiert.

Nun wird wohl niemand auf die Idee kommen, sich im eigenen Haushalt nicht mehr zu betätigen oder gar zu bewegen, um dem seltenen Risiko des Todes im Haushalt zu entgehen. Genau so wenig sollte man bei entsprechender Indikation (die ist natürlich wichtig!) vor einem Medikament zurückzucken, bei dem selten oder sogar sehr selten eine schwerwiegende Nebenwirkung oder gar der Tod eintreten kann. Ich bin fest davon überzeugt, dass wir Hundehalter jeden Tag mehrfach ein höheres Risiko für den Tod unseres Tieres eingehen, wenn wir ihm die Leine abmachen und ihn sich frei bewegen lassen.

Es gibt mehrere wissenschaftliche Untersuchungen darüber, wie enorm falsch die Beipackzettelangaben zur Häufigkeit von Nebenwirkungen eingeschätzt werden, und zwar immer um ganze Größenordnungen zu hoch. Verblüffend ist, dass es bezüglich dieser wirklich krassen Fehleinschätzung wohl keinen oder kaum einen Unterschied zwischen der Normalbevölkerung und Ärzt:innen, Pharmazeut:innen oder Jurist:innen gibt. Das ergibt zumindest eine Untersuchung, die 2013 im Deutschen Ärzteblatt erschien (Verständnis von Nebenwirkungsrisiken im Beipackzettel, eine Umfrage unter Ärzten, Apothekern und Juristen, Dtsch Arztebl Int 2013; 110(40): 669-73; DOI: 10.3238/arztebl.2013.0669). Zum Beispiel wurden für die Kategorie „Häufig“ (1 bis 10 Prozent) abenteuerlich hohe Zahlen bis 60 Prozent unterstellt.

Da kommt man natürlich schon ins Schlucken, denn das bedeutet, dass sowohl Laien als auch eigentlich als absolute Profis geltende Personen Medikamente um ein Vielfaches gefährlicher einstufen und darstellen, als sie tatsächlich sind. Das ist sehr dramatisch, weil dadurch höchstwahrscheinlich Patient:innen häufig von einer eigentlich sinnvollen Therapie abgehalten werden.

Dazu kommt dann noch der „Sicomatik-Effekt“ von Social-Media-Gruppen, die sich ausschließlich auf die tatsächlichen oder unterstellten Nebenwirkungen einzelner Präparate konzentrieren. Diesen Gruppen schließen sich natürlich vorwiegend Menschen an, die davon ausgehen, derartige Nebenwirkungen schon erfahren zu haben. Leute, die mit dem betreffenden Medikament nie ein Problem hatten, kommen logischerweise gar nicht erst auf den Gedanken, in eine solche Gruppe einzutreten. Tun sie es – aus welchen Gründen auch immer – doch, so ist ihre Verweildauer meist nur sehr kurz. Erfahrungsgemäß fliegt man aus derartigen Social-Media-Echokammern fast automatisch raus, wenn man postet, dass man selbst oder das Haustier das betreffende Medikament gut und ohne Nebenwirkungen vertragen hat. Dadurch entsteht natürlich ein maximal verzerrtes Bild, das aber perfekt zu den schon erläuterten Fehleinschätzungen passt.

Diese verkorkste Wahrnehmung von statistischen Wahrscheinlichkeiten beschränkt sich logischerweise nicht nur auf Medikamentennebenwirkungen, sondern zieht sich durch unser ganzes Leben und steht uns auch unglücklicherweise bei so mancher wichtigen Entscheidung brettlesbreit im Weg. Nebenbei bemerkt und als Tipp: Das Buch „Schnelles Denken, langsames Denken“ von Nobelpreisträger Daniel Kahnemann beschäftigt sich mit diesem Thema und mit Strategien zur Vermeidung von Fehlentscheidungen.

Bleiben Sie mir gewogen, bis bald, Ihr

Ralph Rückert

© Ralph Rückert
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Kotaufsammeln ist Ehrensache und zeugt von Respekt anderen Menschen, Tieren und der Umwelt gegenüber!
08/04/2025

Kotaufsammeln ist Ehrensache und zeugt von Respekt anderen Menschen, Tieren und der Umwelt gegenüber!

Unser vierbeiniger Freund nimmt’s mit der Sauberkeit ganz genau 😉 – und erinnert uns alle daran:
Kotsackerl nicht vergessen! Damit verhinderst du nicht nur, dass andere in die Hinterlassenschaften deines Hundes steigen, sondern nebenbei auch die Übertragung von Krankheitserregern!
Für eine saubere Stadt, saubere Pfoten und ein gutes Miteinander. 💚

Danke Ralph Rückert
07/04/2025

Danke Ralph Rückert

Librela: Paranoia, schlechter Journalismus, mal wieder Social-Media-Hysterie

Von Ralph Rückert, Tierarzt

Diesen Artikel schreibe ich gegen meinen Willen und wirklich nur auf vielfachen Wunsch von Leserinnen und Lesern! Ich habe eigentlich überhaupt keinen Bock auf das Thema, weil ich dabei automatisch „Brandolinis Gesetz“, also dem „Bu****it-Asymmetrie-Prinzip“ zum Opfer falle.

„The amount of energy needed to refute bu****it is an order of magnitude bigger than to produce it.” („Das Widerlegen von Schwachsinn erfordert eine Größenordnung mehr Energie als dessen Produktion.“)

Das mit dem Bu****it bezieht sich in diesem Fall auf den in meinen Augen sowohl wissenschaftlich als auch journalistisch unglaublich schwachen Zeitungsartikel eines Friedemann Diederichs mit dem Titel „Ein tödliches Wundermittel macht Hundebesitzern Angst“, der vor einigen Wochen in irgendeiner Regionalzeitung erschienen ist. Dieser Artikel scheint wohl der Anlass dafür zu sein, dass ich gerade jeden Tag mehrere PNs bekomme, die mich nach meiner Meinung zu dem Präparat „Librela“ (Wirkstoff Bedinvetmab, Hersteller Zoetis) fragen.

Gut, wenn ich ausschließlich meine aus vielhundertfacher Anwendung des Präparats gewonnenen Erfahrungen kundtun soll: Es hat nicht allen, aber den meisten Hunden, denen wir Librela wegen ihrer Osteoarthritis-Schmerzen verabreicht haben, sehr befriedigend geholfen. Wirklich nennenswerte Nebenwirkungen haben wir dabei nicht erlebt, von unerklärlichen Todesfällen ganz zu schweigen. Nach allem, was ich weiß – und ich kann im Gegensatz zu dem oben genannten Journalisten Zulassungsunterlagen, Fachinformationen und Arzneimittelagentur-Meldungen nicht nur lesen, sondern auch verstehen – kombiniert mit meinen persönlichen Erfahrungen halte ich Librela für ein vergleichsweise sicheres Präparat, das ich zum Beispiel seinerzeit auch meinem eigenen Hund gegen Ende seiner Lebensspanne mit gutem Erfolg verabreicht habe und unter den gleichen Voraussetzungen auch wieder verabreichen würde.

Natürlich gibt es auch zu Librela und seiner angeblichen Gefährlichkeit lautstarke Social-Media-Gruppen. Das Grundproblem ist immer das gleiche, ob nun bei den Leuten in solchen Gruppen oder bei Journalisten wie diesem Herrn Diederichs: Das Gehirn vieler Menschen scheint mit dem Unterschied zwischen Korrelation und Kausalität einfach nicht klar zu kommen! Daran lässt sich meiner Erfahrung nach auch nicht viel ändern, weshalb es viele von uns auch gar nicht mehr versuchen.

Trotzdem – und so einfach wie möglich - erneut: Egal, was da in so einem Artikel oder auf Facebook für Todesfälle in irgendeinem zeitlichen Zusammenhang mit Librela-Injektionen berichtet werden, ohne pathologische Untersuchung, die eine definitive Kausalität beweist, bringt das rein gar nix. Ganz, ganz einfaches und hoffentlich für alle verständliches Beispiel: Vor einem halben Jahr habe ich ein neues Hüftgelenk bekommen. Das ist heutzutage ein Routineeingriff, aber auch nicht unbedingt von Pappe, also schon eine recht große OP. Wäre ich nun fünf Tage nach der Operation plötzlich mit einem Hirnschlag umgefallen, würden die entsprechenden Leute natürlich sofort sagen: Siehste, hätte er mal besser die Zähne zusammengebissen und mit seiner kaputten Hüfte weiter gelebt! Jetzt isser tot wegen seiner OP!

Was diese Leute aber nicht wüssten: Ich habe neben meiner Hüftgelenkarthrose seit einigen Jahren auch gelegentliches Vorhofflimmern. Patienten mit diesem Krankheitsbild müssen immer eine Gerinnselbildung in den Herzvorhöfen und damit ein deutlich erhöhtes Risiko für Hirnschläge fürchten, weshalb sie auch blutgerinnungshemmende Dauermedikamente bekommen, die das verhindern sollen. Wäre ich also eine Woche nach meiner OP tot umgefallen, wäre zwar ein kausaler Zusammenhang mit dem Eingriff selbst möglich gewesen; viel wahrscheinlicher aber wäre ein Zusammenhang mit meinem Vorhofflimmern gewesen. Davon abgesehen können 65jährige Menschen (genau so wie 13jährige Hunde) wegen einer Vielzahl von Ursachen spontan versterben. Nur eine pathologische Untersuchung hätte die Frage nach der wirklichen Ursache meines plötzlichen Todes beantworten können. Solche Untersuchungen finden in der Tiermedizin leider meist nicht statt.

Librela wird entsprechend seinem Anwendungszweck zu einem überwiegenden Prozentsatz an schon ältere Hunde verabreicht. Ältere Hunde haben, ebenso wie ältere Menschen, häufig nicht nur eine Baustelle im Körper. Wie wir Mediziner:innen immer sagen: Jeder hat ein Recht auf zwei Krankheiten! Es kann also in jedem alten Hund, der wegen seiner Gelenkschmerzen Librela bekommt, eine damit überhaupt nicht verknüpfte und eventuell bis dahin gar nicht bekannte Problematik nur darauf warten, dass sie zuschlagen kann. Im Fachsprech wird sowas als Komorbidität bezeichnet. Alte Menschen und Tiere können sogar multimorbide sein, also unter einigen voneinander abgrenzbaren Krankheitsbildern gleichzeitig leiden. Daraus folgt, wie schon erwähnt: Ohne pathologische Untersuchung eines Patienten, der verdachtsweise im Zusammenhang mit der Verabreichung von Librela verstorben ist, ist eben dieser Zusammenhang einfach weder bewiesen noch ausgeschlossen!

Niemand bei klarem Verstand bestreitet, dass Medikamente, die deutliche gewünschte Wirkungen erzielen, meist auch unerwünschte Nebenwirkungen haben. Damit muss die Medizin immer schon leben und umgehen. Wir alle tun das, und zwar routinemäßig! Wer von uns schmeißt bei Kopfweh, Zahnschmerzen und diversen anderen Wehwehchen nicht mal schnell Aspirin, Paracetamol oder Ibuprofen ein, obwohl auch diese so weit verbreiteten und leicht erhältlichen Medikamente ein ganz erhebliches Potenzial für schwere Nebenwirkungen haben?

Natürlich hat Librela ebenfalls unerwünschte Nebenwirkungen! Eventuell hat es auch welche, die extrem selten auftreten und trotz weltweit zigmillionenfacher Anwendung immer noch nicht bekannt oder endgültig geklärt sind. Für solche Fragestellungen gibt es das Konzept der Pharmakovigilanz. Sowohl Patient:innen als auch Mediziner:innen sind gefordert, einen Verdacht auf eine bisher unbekannte Nebenwirkung an den Hersteller oder andere zuständige Stellen zu melden. Dieses Konzept hat sich sehr gut bewährt. Also ist die richtige Herangehensweise bei solchen Vorfällen, erstens – wenn irgendwie möglich – eine pathologische Untersuchung zu ermöglichen und zweitens den Verdacht auf unerwünschte Wirkungen entweder selber oder über die Tierarztpraxis des Vertrauens zu melden.

Nicht richtig ist es dagegen, sich ohne irgendeinen Beweis eines kausalen Zusammenhangs in die entsprechenden paranoiden Social-Media-Gruppen zu begeben, um möglichst viele andere Leute zu verunsichern und Hunde, die von einer Therapie mit Librela deutlich profitieren könnten, davon abzuhalten. Nicht richtig ist es für Journalisten, die ihren Berufsethos hoch halten und weiter als seriös gelten wollen, einfach mal schnell einen dreist rufschädigenden Artikel rauszuhauen, ohne die dafür notwendigen wissenschaftlichen Basics auch nur ansatzweise recherchiert und verstanden zu haben.

Eine befreundete Kollegin hat die Librela-Situation neulich sehr treffend zusammengefasst:

„Ein paar Möchtegern-Spezialisten, die meinen, sie hätten den Gipfel der Weisheit erklommen, sich in Wahrheit aber nur auf dem Mount Stupid der Dunning-Kruger-Kurve befinden, zwingen eine Firma dazu, wortreich und mit zig Veröffentlichungen bewaffnet, die Wahrheit zu vertreten. Diese Gleichmacherei von Laien auf der einen Seite und einer Fülle von Wissenschaft sowie 20 Millionen ohne wesentliche Nebenwirkungen angewendetes Medikament auf der anderen Seite ist eigentlich kaum auszuhalten.“

Bleiben Sie mir gewogen, bis bald, Ihr

Ralph Rückert

Bildquelle: Screenshot Facebook

© Ralph Rückert
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Adresse

Theo-Carlen-Platz 5a
Mandelbachtal
66399

Öffnungszeiten

Montag 08:00 - 11:00
15:00 - 17:00
Dienstag 08:00 - 11:00
15:00 - 19:00
Mittwoch 08:00 - 11:00
15:00 - 16:00
Donnerstag 10:00 - 11:00
15:00 - 19:00
Freitag 08:00 - 11:00
15:00 - 16:00

Telefon

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