Tierärztliche Praxis für Pferde Mag. Jörn Geisler

Tierärztliche Praxis für Pferde Mag. Jörn Geisler Kontaktinformationen, Karte und Wegbeschreibungen, Kontaktformulare, Öffnungszeiten, Dienstleistungen, Bewertungen, Fotos, Videos und Ankündigungen von Tierärztliche Praxis für Pferde Mag. Jörn Geisler, Tierarzt, Bräuhausstraße 2a, Ortenburg.

Telefonische Sprechstunde Montag bis Freitag
08.30 bis 9.30 Uhr

Bitte beachten Sie, dass wir eine reine Fahrpraxis sind und an der angegebenen Adresse keine Praxisräume betrieben werden.

24/12/2025
04/02/2025

+++ News und Änderungen für FEI-Sportpferde +++

Ab heute gelten für FEI-registrierte Pferde, die auf internationalen Turnieren starten, neue Vorschriften.

Im Allgemeinen bedeutet das:

- der Tierarzt, der die Impfung durchführt muss bei der FEI registriert sein und eine Prüfung absolviert haben (✅)

- das Pferd muss vor der Impfung via Mikrochip identifiziert werden

- die Impfung muss am selben Tag via App bei der FEI gemeldet werden

Für Euch heißt das:

- vor der Impfung Bescheid geben, ob das Pferd FEI registriert und internationale Turniere laufen soll (der lila FEI Pass ist nicht überall zwingend, daher wundert euch nicht über die Nachfrage)

- um GOT konform abzurechnen kommen nun die Posten zur Identifikation und eine zusätzliche Impfbescheinigung dazu

Bei Fragen wendet euch gerne an mich.

Der Beitrag darf gerne geteilt werden.

05/01/2024

Knackige Wintertemperaturen, Schnee und Eis. Damit Pferde gesund und fit durch die kalte Jahreszeit kommen, sind eine angepasste Fütterung, ausreichend Frischluft und Bewegung essenziell. Zudem sollte auch die Stallumgebung winterfest gemacht werden. Die Tipps fürs Tier der Vetmeduni zeigen, was P...

02/12/2023

- darf gerne geteilt werden -

Info für alle Pferdebesitzer, die mit Ihren Pferden europäische Grenzen ( zB Deutschland Österreich und Retoure ) überqueren … gilt auch für „nur Tagesausflügler“ …. aus einer aktuellen ( 30.11.2023 ) Email des Veterinäramt Altötting ( Erlaubnis der Veröffentlichung wurde uns durch das Veterinäramt erteilt ) an alle Pferdepraktiker / Grosstierpraktiker im Lkr. AÖ.

… und gleich noch vorweg warum wir das posten ? Weil wir Pferdebesitzern wichtige Infos weitergeben wollen. Ob das wirklich durchsetzbar ist und ob es reell kontrolliert und mit Ordnungswidrigkeiten sanktioniert wird - wir wissen es nicht. Zuständig sind hierzu alleinig die Veterinärämter! …

* * *

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,

leider stoßen wir immer wieder darauf, dass Pferde ohne vorgeschriebenes amtliches Gesundheitszeugnis (TRACES-Bescheinigung) von Deutschland nach Österreich verbracht werden - und umgekehrt.
Sowohl die Ausreise im Herkunftsland, als auch die Einreise im Bestimmungsland stellen nach EU-Recht jeweils einen Verstoß gegen tierseuchenrechtliche Bestimmungen dar und können somit von beiden betroffenen Ländern entsprechend geahndet werden. Im Falle einer Seuchen- oder Krankheitsverbreitung kann es natürlich besonders kritisch für den betreffenden Pferdehalter werden. Privatrechtliche Schadensersatzforderungen sind nicht auszuschließen.

Da dies unter den Pferdehaltern offensichtlich noch nicht hinreichend bekannt ist möchte wir Sie bitten, diese Information an Ihr Klientel weiter zu geben.

Für das Verbringen von Pferden zwischen den Mitgliedstaaten ist grundsätzlich ein amtliches Gesundheitszeugnis (TRACES-Zertifikat) erforderlich, das vom zuständigen Veterinäramt ausgestellt wird. Derzeit sind zwei "Equiden-Zertifikate" in TRACES zu benutzen:

· EQUI-INTRA-IND - für einen einzelnen Equiden, der nicht zur Schlachtung bestimmt ist.
· EQUI-INTRA-CON - für eine Sendung von mehreren Equiden.

Die Gültigkeitsdauer der Zertifikate beträgt 10 Tage und ist nur für die Hinreise gültig. Eine Rück- und Rundreise ist mit diesem Zeugnis nicht möglich! Rückreisen und Verlängerung der Gültigkeit des Zeugnisses auf 30 Tage ist nur bei Vorhandensein eines Validierungskennzeichens nach Art. 92 der DEV (EU) 688/2020 möglich. Dieses Verfahren ist gegenwärtig allerdings noch nicht umgesetzt.

* * *

www.pferde-praxis.com

Bild soll nur auf das Thema Pferdetransporte hinweisen

16/11/2022

Die Neufassung der GOT: Problematische Irrtümer und noch problematischere Fakten

Von Ralph Rückert, Tierarzt, und Johanne Bernick, Tierärztin

In ein paar Tagen, am 22. November 2022, tritt die Neufassung der Gebührenordnung für Tierärztinnen und Tierärzte in Kraft und löst damit nach 23 Jahren die alte GOT ab. In den letzten Wochen war in allen tiermedizinischen Einrichtungen des Landes extrem viel (Freizeit-)Arbeit angesagt, um sich mit dieser umfangreichen Neufassung vertraut zu machen und die 1006 Leistungsziffern in die jeweiligen Praxisverwaltungssysteme einzupflegen.

Dass diese Neufassung dringend erforderlich war, daran kann gar kein Zweifel bestehen. Das lässt sich schon allein an einer ganz schlichten Tatsache festmachen: Im Gültigkeitszeitraum der alten GOT (1999 – 2021) sind die Löhne der Arbeitnehmer:innen in Deutschland um 43 Prozent gestiegen, während wir Tierärzt:innen von der Regierung nur eine Steigerung von 24 Prozent zugestanden bekommen haben. Erst mit der neuen GOT erreichen wir jetzt immerhin die selbe „Lohnentwicklung“ wie die Allgemeinheit.

In der Öffentlichkeit, also auf Seiten der Tierbesitzer:innen, kursieren inzwischen ein paar haarsträubende Irrtümer, die es richtig zu stellen gilt.

Irrtum: Wir Tierärztinnen und Tierärzte haben uns diese neue Gebührenordnung ausgedacht und uns selber einen ordentlichen Schluck aus der Pulle gegönnt.

Fakt: WIR machen die GOT nicht! Das ist ein Bundesgesetz, das von der Regierung beschlossen und parlamentarisch abgesegnet werden muss. Natürlich nörgeln unsere - leider nicht sehr einflussreichen - Lobbyisten (sprich: unsere Verbände) an die verantwortlichen Stellen in der jeweiligen Regierung hin, wenn wir der Meinung sind, dass da mal wieder was passieren muss. Diese Stellen hören aber mit schöner Regelmäßigkeit erst dann zu, wenn es sich absolut nicht mehr vermeiden lässt, in diesem Fall also erst nach einem knappen Vierteljahrhundert, so dass die dann notwendigen, sprunghaften Anpassungen sehr drastisch und für die Tierhalter:innen richtig schmerzhaft ausfallen. Ginge es nach uns, hätten wir schon lange eine Gebührenordnung mit einer simplen Ankopplung an Inflationsrate und Lohnentwicklung, bei der die jährlichen Steigerungen für die meisten Kund:innen nicht mal merkbar wären.

Irrtum: Wir Tierärzt:innen ziehen das jetzt, in Kriegs- und Inflationszeiten, gnadenlos durch, statt aufgrund der schlimmen Situation zu diesem Zeitpunkt auf eine Gebührenerhöhung zu verzichten bzw. diese zu verschieben.

Fakt: Liegt gar nicht in unserer Hand! Ja, die GOT-Novelle tritt zu einem denkbar ungünstigen Zeitpunkt in Kraft, was aber vor noch nicht mal einem Jahr niemand auch nur ahnen konnte. Nochmal: Das ist ein Bundesgesetz! Sowas wird über Jahre vorbereitet und läuft dann durch einen aufwändigen Verabschiedungsprozess. Es ist schlicht nicht möglich, so ein Gesetzeswerk mal schnell auszusetzen oder zu verschieben. Damit wäre für den Gesetzgeber viel zu viel extrem lästiger Aufwand verbunden. Kann man vergessen!

Irrtum: Viele glauben, dass jeder Posten, jede Leistungsziffer in enger Zusammenarbeit mit unseren GOT-Fachleuten formuliert und beschlossen wurde, das Ergebnis mithin in allen Punkten schlüssig und logisch wäre und unseren Vorstellungen entsprechen würde.

Fakt: Weit gefehlt! Wir praktizierenden Tierärzt:innen werden zwar angehört, es wird uns aber leider meistens nicht wirklich zugehört. Wir hatten ein sehr aktuelles und gut begründetes Konzept für eine Novellierung vorliegen, das aber zugunsten eines Entwurfs aus dem Jahr 2012 (!) einfach ignoriert wurde. Die wilde Hoffnung, dass die Neufassung mit einer Vielzahl völlig unlogischer und realitätsferner Leistungsbewertungen aufräumen würde, hat sich schnell zerschlagen. Wir sind mit einigen, wenn nicht sogar mit vielen Punkten überhaupt nicht glücklich. All unsere Bedenken aufzulisten, würde den Rahmen dieses Artikels sprengen. Weiter unten werden wir aber auf einen speziellen Bereich eingehen, der sich für die deutschen Tierbesitzer:innen finanziell mit am schlimmsten auswirken dürfte. Wie auch immer: Die Neufassung ist beschlossene Sache, mit der wir alle werden leben müssen, wenn es so läuft wie beim letzten Mal, für die nächsten 20 Jahre.

Irrtum: Durch die neue GOT werden sich die Gebühren verdoppeln oder sogar verdreifachen!

Fakt: Nein, Blödsinn! Die Neufassung wurde auf der Basis einer (wirtschafts-)wissenschaftlichen und vom zuständigen Ministerium in Auftrag gegebenen Studie erarbeitet und berücksichtigt (mal mehr, mal weniger erfolgreich) den realen Aufwand, der mit einzelnen Leistungen verbunden ist. Querbeet gerechnet bedeutet die neue GOT eine Gebührensteigerung von ca. 22 Prozent, nicht von 100 oder gar 200 Prozent, wie manche Klugschwätzer im Netz rumblasen.

Dieser Punkt ist ein guter Übergang zu den aus Tierhaltersicht sehr unangenehmen Seiten der Neufassung. Im Schnitt sind es nachweislich nur 22 Prozent Gebührensteigerung, die sich aber – und das ist der Haken - sehr ungleichmäßig verteilen. Es gibt Leistungen, die tatsächlich billiger geworden sind (prominentestes Beispiel: Röntgen), es gibt welche, deren Preis in etwa gleich geblieben ist, und es gibt Leistungen, die irgendwas zwischen moderat und extrem teurer geworden sind. Die in den Presseberichten zur Novellierung immer wieder erwähnte „Allgemeine Untersuchung“ der Katze hat sich (im niedrigsten, also dem 1,0fachen Satz) von 8,98 Euro auf 23,62 Euro verteuert und kostet nun genau so viel wie beim Hund und beim Frettchen. Das ist zwar völlig korrekt, weil schon immer nicht wirklich einzusehen war, was an der Untersuchung einer Katze einfacher sein soll als an der eines Hundes, trifft aber als sogenannte Grundleistung, die fast immer zum Tragen kommt, wenn man mit seiner Katze in der Tierarztpraxis aufschlägt, die Katzenhalter:innen besonders deutlich.

Nachdem wir uns jetzt mit der Neufassung halbwegs vertraut machen konnten, identifizieren wir vor allem zwei Bereiche, zwei richtig harte Nüsse, die durch preisliche Aufwertung, bessere Differenzierung und Einführung neuer Leistungen für Sie als Tierbesitzer:innen zum Problem werden dürften.

Neben Leistungen, die sowohl in der neuen als auch der alten GOT auftauchen und damit vergleichbar sind, gibt es nun auch jede Menge neuer Leistungsziffern für Tätigkeiten, die zwar schon lange routinemäßig erbracht wurden, mangels ausdrücklicher Erwähnung in dem alten Schinken von 1999 aber nur als sogenannte Paragraph-7-Analog-Leistungen berechnet werden konnten. Das populärste Beispiel dafür wären die schon lange üblichen Diagnostikverfahren CT und MRT. Das ist auf der einen Seite natürlich sinnvoll und war schon lange überfällig. Andererseits haben neu eingeführte Leistungen aus Kundensicht auch einen klaren Nachteil. Es gibt halt so einige Tätigkeiten, die sich aufgrund der wissenschaftlichen Entwicklung und der Entstehung von Leitlinien so langsam eingeschlichen haben, die man auch nach Paragraph 7 der alten GOT hätte in Rechnung stellen können, die man aber häufig unter den Tisch hat fallen lassen. Ein schönes Beispiel dafür ist das Führen eines Narkoseprotokolls. 1999, noch im Zeitalter der „Steinzeitnarkosen“, hätten die allermeisten von uns den Kopf geschüttelt bei dem Gedanken, ein Narkoseprotokoll zu führen bzw. als unabdingbare Voraussetzung für eine Protokollierung eine Tiermedizinische Fachangestellte nur für die Narkoseüberwachung abzustellen. Inzwischen ist das aber in guten Praxen und Kliniken allgemein üblich und zum Standard Of Care geworden. Dieser Tatsache trägt die neue GOT Rechnung und führt nun die Leistungen „Narkoseprotokoll, einfach, je angefangene 15 Minuten“ und „Narkoseprotokoll, ausführlich, je angefangene 15 Minuten“ ein. Das ist völlig berechtigt, weil es berücksichtigt, wie drastisch sich der personelle Aufwand für gute Narkosen in den letzten 23 Jahren verändert hat. Aber auf die Narkosepreise wirkt sich das natürlich ebenso drastisch aus, und da diese spezifische Leistung nun ausdrücklich benannt und beziffert worden ist, läuft nichts mehr mit Unter-Den-Tisch-Fallen-Lassen.

Dieses Narkoseprotokoll kostet zum Beispiel mindestens 48,76 Euro pro Narkosestunde. Entweder Sie finden diesen Posten in Zukunft auf der Rechnung und bezahlen ihn, oder Sie finden ihn nicht, was dann unter Qualitätsgesichtspunkten als negatives Signal zu werten ist. Diese neue Gewichtung der Anästhesie, die sich auch in anderen Posten widerspiegelt, wirkt sich natürlich massiv auf die Preise aller Eingriffe unter Sedierung und Narkose aus. Es gibt zwar einige operative Eingriffe (beispielsweise die Magendrehung beim Hund), die als Einzelleistung billiger geworden sind. Die Rechnungen für solche Operationen werden aber aufgrund der Narkosekosten unter dem Strich trotzdem deutlich höher als zuvor ausfallen. Das GOT-Kapitel „Sedation, Anästhesie, Narkose“ ist also eine der beiden oben erwähnten harten Nüsse für Sie als Kund:innen.

DER eine Punkt aber, an dem die neue GOT völlig übers Ziel hinaus schießt, sind die Inhouse-Laborleistungen, also zum Beispiel Blutuntersuchungen, die auf praxis- oder klinikeigenen Maschinen durchgeführt werden und deren Ergebnisse innerhalb einer halben Stunde vorliegen, was bei unklaren Krankheitsverläufen und in akuten Notfällen natürlich inzwischen unverzichtbar geworden ist. Eine geschätzte Kollegin hat in einer Diskussionsgruppe zur neuen GOT neulich eine für Tierbesitzer:innen recht bestürzende Rechnung aufgemacht: Wenn ein Hund im Notdienst (wir erinnern uns: Mindestsatz 2,0fach!) mit schwerem Brechdurchfall (einem der häufigsten Notfälle) und beginnender Austrocknung auftaucht, dann ist das in guten Praxen und Kliniken völlig übliche und bewährte Vorgehen eigentlich immer: Allgemeine und Eingehende Untersuchung, Venenkatheter legen, Blutprobe entnehmen, Hund an die Infusion zum sofortigen Flüssigkeitsausgleich, Injektion eines Antiemetikums und schnelle Inhouse-Blutuntersuchung. Sobald das erledigt ist, ist man diagnostisch und therapeutisch schon einen guten Schritt weiter. Es stehen aber an diesem Punkt nach der neuen GOT schon über 700 Euro (!) auf der Rechnung, und der Hund ist da noch nicht mal geröntgt und/oder per Ultraschall untersucht worden, was ja in solchen Fällen häufig auch noch notwendig wird. Das ist schon eine Hausnummer, auch in unseren Augen, und selbst für Durchschnittsverdiener nicht mehr leicht zu verkraften.

Manchmal wird einem durch bestimmte Ereignisse oder das unglückliche Zusammentreffen verschiedener Umstände schlagartig klar gemacht, dass es nicht so weiter gehen kann wie bisher. Ein Beispiel wäre der Ukrainekrieg, der uns schmerzhaft aufzeigt, wie verfehlt unser Vertrauen in den Goodwill und die Vertragstreue einer faktischen Diktatur war. Was die Entwicklung in der Tiermedizin angeht, warnen wir jetzt seit Jahren lautstark vor den aktuell stattfindenden Umwälzungen und vor einer damit verbundenen Gebührenexplosion. Irgendeinen Effekt konnten wir leider nicht feststellen. Nach wie vor liegt die Quote der krankenversicherten Haustiere in Deutschland bei gerade mal etwa 5 Prozent (Vergleich Schweden: Deutlich über 90 Prozent!), was angesichts des anhaltenden Heulens und Zähneklapperns über die Tierarztkosten eigentlich absurd ist.

Vielleicht braucht es ja diesen Schlag mitten ins Gesicht, den die GOT-Neufassung für viele Tierbesitzer:innen bedeutet, um mal endlich von dieser offensichtlich immer noch vorherrschenden Wird-Schon-Nicht-So-Schlimm-Werden-Einstellung runterzukommen. Wir sagen voraus: Es wird noch schlimmer! Die Novellierung der GOT ist ein harter Schnitt, aber keineswegs das Ende der vorhergesagten Entwicklung. Die im Vergleich zu anderen Nationen auf gleichem tiermedizinischen Niveau in Deutschland über Jahrzehnte viel zu niedrigen Gebühren werden weiter steigen. Selbst diese nun gerade gültig werdende Neufassung ist eigentlich schon wieder überholt durch die rasante Inflation der letzten Monate. Die Betriebswirtschaftsexperten unserer Berufsverbände raten dringend dazu, ja nicht mit dem 1,0fachen Mindestsatz in die neue GOT einzusteigen, sondern mindestens (!) mit dem 1,15fachen Satz. Die viel gehörte Klage, dass sich bald nur noch Besserverdienende ein Haustier leisten können werden, ist berechtigt, zumindest mit dem Zusatz „ohne gute und umfassende Tierkrankenversicherung“. Wir können Ihnen nur raten, diese Insider-Warnung sehr ernst zu nehmen und entsprechend zu handeln. Dazu noch der Hinweis, dass das oben geschilderte Notdienstszenario mit dem Durchfall-Hund NICHT von einer reinen Unfall- und OP-Kosten-Versicherung abgedeckt wird.

Natürlich können Sie jetzt in der Diskussion dieses Artikels in den Sozialen Medien zum tausendsten Mal die berühmte „arme Oma mit der kleinen Rente, deren einziger Freund ihr Hund ist“ oder Ihre fünf aus dem Auslandstierschutz stammenden und alten Hunde, die keine Versicherung mehr nehmen will, anführen. Es bringt halt nur rein gar nix! Finden echte Umwälzungen statt, kommt immer irgendjemand unter die Räder. Das gilt nicht nur für Sie als Tierhalter:innen, sondern auch für unseren Berufsstand. Das Klinik- und Praxensterben durch Fachkräftemangel hat gerade erst begonnen. Für Tierschutzorganisationen können wir auch nach der neuen GOT Sonderpreise vereinbaren, für Privatpersonen aber ist der 1,0fache Satz gesetzlich als absolutes Minimum festgesetzt, dessen Unterschreitung ebenso Sanktionen nach sich zieht, wie das Nicht-Berechnen von in der GOT aufgeführten Leistungen. Als Allgäuer kann ich da nur sagen: Es isch halt jetzt so!

So, wenn Sie bis zu diesem Punkt gekommen sind, gehören Sie definitiv zu dem Personenkreis, den wir ansprechen möchten. Wenn Sie diesem Text bei seiner Verbreitung helfen, indem Sie ihn teilen, sind wir Ihnen zu Dank verpflichtet!

Bleiben Sie uns gewogen, bis bald,

Ihr Ralph Rückert, Ihre Johanne Bernick

© Kleintierpraxis Ralph Rückert, Römerstraße 71, 89077 Ulm

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05/03/2021

Im Rahmen eines großen internationalen Turniers mit Beteiligung mehrerer hundert Pferde in Valencia, Spanien, ist es zu einem EHV1-Ausbruch mit Erkrankung mehrerer Pferde gekommen. EHV1-Infektionen können bei hochtragenden Stuten Aborte auslösen, aber auch zu Atemwegsinfektionen und Erkrankungen ...

14/03/2020

Die Corona-Pandemie: ! Jetzt!!! - Ulm - Tierarzt Ralph Rückert, seit 1989 steht Ihnen die Kleintierpraxis in Ulm / Neu-Ulm zur Verfügung.

14/02/2020

INFORMATIONEN FÜR PATIENTENBESITZER

Die Gebühren für tierärztliche Leistungen wurden zum 14. Februar 2020 durch die „Vierte Verordnung zur Änderung der Tierärztegebührenordnung“ u. a. um eine sog. „Notdienstgebühr“ ergänzt. Diese soll dazu beitragen, dass es Tierärzten in Zukunft möglich bleibt, für Sie und Ihre Tiere auch bei Notfällen in der Nacht und am Wochenende zur Verfügung zu stehen, denn den Angestellten der Tierarztpraxis stehen für Nachtarbeit und Sonn- und Feiertagsarbeit Gehaltszuschläge bzw. Freizeitausgleich zu. Die höheren Kosten im Notdienst konnten bisher im erlaubten GOT-Rahmen nicht über eine höhere Abrechnung erwirtschaftet werden und waren daher für Ihre Praxis nicht kostendeckend.

Was ändert sich für Sie? Die Neufassung der GOT enthält nun einen neuen Paragrafen 3a „Gebühren für tierärztlichen Notdienst“. Dieser regelt, wie im Notdienst abzurechnen ist: - Es muss eine pauschale „Notdienstgebühr“ bei einem Tierarztbesuch zu Notdienstzeiten in Höhe von 50,- Euro (netto) berechnet werden. - Zusätzlich muss für tierärztliche Leistungen im Notdienst mindestens der 2-fache Satz der GOT abgerechnet werden. Außerdem wird dem Tierarzt ermöglicht, im Notdienst bis zum 4-fachen Gebührensatz abzurechnen.

Wann handelt es sich um Notdienst? Zu welchen Zeiten diese neuen Notdienstgebührensätze gelten, regelt die GOT mit genauen Zeitangaben: - täglich von 18.00 Uhr bis 8.00 Uhr des jeweils folgenden Tages (Nacht), - von freitags 18.00 Uhr bis 8.00 Uhr des jeweils folgenden Montags (Wochenende) sowie - von 0.00 Uhr bis 24.00 Uhr eines gesetzlichen Feiertags.

Wenn eine Tierarztpraxis abends eine reguläre Sprechstunde bis 19.00 oder 20.00 Uhr bzw. eine reguläre Sprechstunde am Wochenende anbietet, ist dies kein Notdienst. Die Notdienstgebühren werden dann auch nicht berechnet.

Wozu gibt es überhaupt eine Gebührenordnung? Die gesetzliche Gebührenordnung sorgt für Transparenz und schützt den Tierhalter vor Übervorteilung. Ein Wettbewerb zwischen den Tierärzten soll vorwiegend über die Leistung und weniger über den Preis stattfinden. Eine angemessene gesetzliche Vergütung stellt sicher, dass Tierärzte dem Qualitätsanspruch der Tierhalter z. B. durch Fortbildung und Investitionen nachkommen können und sichert die wirtschaftliche Grundlage für den ordnungsgemäßen Betrieb einer tierärztlichen Praxis und für tierärztliche Leistungen in der erforderlichen Sorgfalt. Ein hohes Qualitätsniveau der tierärztlichen Leistung dient dem Tierschutz. In landwirtschaftlichen Betrieben dient es außerdem dem Verbraucherschutz durch gesunde und rückstandsfreie Tiere.  Weitere Infos zur GOT finden Sie unter www.bundestieraerztekammer.de (Rubrik „Für Tierhalter“/„GOT“)  Weitere Infos zum Notdienst finden Sie unter www.bundestieraerztekammer.de (Rubrik: „Für Tierhalter“/„Tipps für Tierhalter“/„Notdienstflyer“)

21/12/2019

Notdienst in Not!

Langsam wird das Eis dünn, sehr dünn. Die Rede ist nicht vom Klimawandel, sondern von der dramatischen Situation im tierärztlichen Notdienst. Es gibt ihn kaum noch! Immer mehr Tierkliniken müssen ihren Klinikstatus aufgeben, weil der damit verbundene Notdienst einfach nicht mehr ausreichend besetzbar ist. In den wenigen Kliniken hingegen, die ihren Notdienst noch irgendwie aufrechterhalten, verzweifeln die Tierärzte an dem kaum mehr zu bewältigenden Zulauf und der Tatsache, nur noch das Nötigste für die Patienten tun zu können.

Die wirtschaftliche Lage der deutschen Tierärzte hat sich in den letzten zwei Jahrzehnten stetig verschlechtert. Der gesetzlich festgesetzte Rahmen, innerhalb dessen Tierärzte ihre Leistungen abrechnen dürfen, die GOT (Gebührenordnung für Tierärzte), entspricht nicht mehr den aktuellen Kosten für Mieten, Ausstattung, Personal, Energie etc. Maximal kann der dreifache Satz zur Anwendung kommen. Im westeuropäischen Vergleich ist die tiermedizinische Versorgung in Deutschland billig.

Eine zusätzliche Herausforderung ergibt sich aus dem Arbeitszeitgesetz. Elf Stunden Ruhezeit schreibt dieses nach einer Schicht vor, die maximal zehn Stunden dauern darf; dementsprechend viele Tierärzte muss sich eine Klinik für eine Versorgung rund um die Uhr an 365 Tagen im Jahr leisten können. Kommt im Notdienst für eine Behandlung der dreifache Satz zur Anwendung, wird das häufig als „Abzocke“ betrachtet. Betriebswirtschaftler haben indes errechnet, dass die Notdienstversorgung tatsächlich sogar erst bei einem fünffachen Satz kostendeckend wäre. In anderen Branchen gibt es über die Kosten für Dienstleistungen in der Nacht oder am Wochenende gar keine Diskussion – sei es beim Schlüsseldienst oder Sanitärnotdienst. Und dort geht es nicht einmal um Leben und Tod.

Offensichtlich fehlt für die betriebswirtschaftliche Seite der Tiermedizin in der öffentlichen Wahrnehmung das Bewusstsein. Das mag in der Emotionalität des Berufs wie auch im Idealismus vieler seiner Vertreter begründet sein oder auch daran liegen, dass der humanmedizinische Kassenpatient Arztrechnungen in der Regel gar nicht zu Gesicht bekommt. Zudem lassen leider in Deutschland bisher nur wenige Tierbesitzer ihre Lieblinge krankenversichern. Fakt ist jedenfalls, Dumping-Preise ausgerechnet für die Gesundheit unserer Vierbeiner und eine „Geiz-ist-geil-Mentalität“ führen langfristig für alle Beteiligten, einschließlich der vierbeinigen Patienten, in eine Sackgasse.

Gegenwärtig jedenfalls haben die Kliniken mit noch bestehenden Notdiensten keine andere Wahl, als noch effizienter zu arbeiten und sich ausschließlich darauf zu konzentrieren, lebensbedrohlich erkrankten Patienten schnellstmöglich über die akute Situation hinwegzuhelfen. Eine vollständige Abklärung einer Erkrankung ist im Notdienst nicht möglich und damit häufig auch keine genaue Diagnosestellung. Nur so können die Leben möglichst vieler schwerkranker Tiere gerettet werden. Bei nicht akuten Erkrankungen, wie einfachem Husten oder Durchfall bei ansonsten gutem Allgemeinbefinden, sind Tierbesitzer daher wesentlich besser in der Terminsprechstunde aufgehoben und sparen sich lange Wartezeiten. Akute schwerwiegende Krankheitszeichen, wie starke Atemnot, Krampfanfälle oder akute Lähmungen, hingegen bedeuten meist Lebensgefahr und erfordern eine tierärztliche Behandlung im Notdienst.

Adresse

Bräuhausstraße 2a
Ortenburg
94496

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