Tierarztpraxis Saarstraße

Tierarztpraxis Saarstraße Wir sind eine modern ausgestattete Tierarztpraxis für Klein- und Heimtiere in Oftersheim.

29/08/2025

🚨 BTK-Warnung: Keine Tierarzneimittel aus dem Internet! 🚫💊

Medikamente unbekannter Herkunft, falsche Dosierung oder gefährliche Wechselwirkungen können die Gesundheit von Tieren — und die Sicherheit der Anwender — ernsthaft gefährden. „Die Behandlung eines erkrankten Tieres gehört in die Hände einer Tierärztin oder eines Tierarztes“, betont BTK-Präsident Ltd. VD Dr. Holger Vogel.

👉 Versand verschreibungspflichtiger Tierarzneimittel ist in Deutschland verboten. Nur kontrollierten Abgabestellen (Tierarztpraxis, Apotheke) vertrauen und bei Fragen immer fachlichen Rat einholen.

Mehr zur Warnung in unserer Pressemitteilung:
https://bundestieraerztekammer.de/presse/2025/08/BTK-warnt-vor-Kauf-von-Tierarzneimitteln-aus-Internet.php

16/08/2025

Update zu akuten neurologischen Symptomen bei Hunden:
Möglicher Zusammenhang mit belasteten Kauknochen

Seit Ende 2024 wurden in Deutschland vermehrt Hunde mit plötzlichen, teils schweren neurologischen Symptomen vorgestellt – darunter Unruhe, Panikattacken, übermäßiges Speicheln, Aggression, Fluchtverhalten und auffällige Lautäußerungen. Die genaue Ursache war zunächst unklar.
Aktuelle Untersuchungsergebnisse der Futtermittelüberwachung Bayern in Zusammenarbeit mit Toxikologen und dem Unternehmen zooplus deuten nun darauf hin, dass Methioninsulfoximin (MSO) ein möglicher Auslöser dieser Symptome sein könnte.
MSO kann als Nebenprodukt entstehen, wenn Rinderhaut mit nicht zugelassenen Bleichmitteln behandelt wird. Diese wurden vermutlich zur Herstellung bestimmter Kauknochen verwendet. Auch wenn MSO bislang nicht direkt in Proben betroffener Hunde nachgewiesen werden konnte und keine Schwellenwerte für Hunde bekannt sind, gibt es Hinweise aus anderen Tierarten, die auf einen möglichen Zusammenhang mit neurologischen Störungen schließen lassen.
Als Vorsichtsmaßnahme sollten Sie künftig vollständig auf Produkten mit Rohhaut verzichten.

Unseren ursprünglichen Bericht finden Sie am 29.11.2024 auf Instagram und Facebook.

09/08/2025

Ein Kangal, eine Magendrehung, die Notdienstkrise und das kontroverse Posting einer Kollegin

Von Ralph Rückert, Tierarzt

Am 1. August 2025 hat eine Kollegin und Praxisinhaberin den folgenden Text veröffentlicht:

„„𝐒𝐨𝐫𝐫𝐲, 𝐰𝐢𝐫 𝐦𝐚𝐜𝐡𝐞𝐧 𝐝𝐚𝐬 𝐧𝐢𝐜𝐡𝐭.“
Warum es gefährlich ist, wenn Tierärzte OPs ablehnen – nicht aus fachlichen Gründen, sondern aus Angst, Aufwand oder Vorurteilen.
Es war wieder so ein Moment, bei dem dir das Herz kurz stehen bleibt – und dann umso heftiger weiterschlägt.
Ein Kangal. 62 Kilo Hund, riesengroß, wunderschön, voller Kraft. 𝑫𝒊𝒂𝒈𝒏𝒐𝒔𝒆: Magendrehung. Ein Notfall. Ein Klassiker. Eine Situation, in der jede Minute zählt – und jede Entscheidung über Leben und Tod entscheidet.
Aber bevor dieser Hund bei uns ankam, passierte das, was in letzter Zeit immer wieder passiert:
Die Besitzer hatten bereits mehrfach versucht, Hilfe zu bekommen. Sie hatten bei Tierärzten angerufen. Bei Kliniken. Bei Praxen. Und sie hörten immer wieder das Gleiche:
„𝙎𝙤 𝙚𝙞𝙣𝙚𝙣 𝙤𝙥𝙚𝙧𝙞𝙚𝙧𝙚𝙣 𝙬𝙞𝙧 𝙣𝙞𝙘𝙝𝙩.“
„𝘿𝙖𝙨 𝙞𝙨𝙩 𝙪𝙣𝙨 𝙯𝙪 𝙜𝙧𝙤ß, 𝙯𝙪 𝙨𝙘𝙝𝙬𝙞𝙚𝙧𝙞𝙜, 𝙯𝙪 𝙧𝙞𝙨𝙠𝙖𝙣𝙩.“
„𝙀𝙞𝙣 𝙆𝙖𝙣𝙜𝙖𝙡? 𝙉𝙚𝙞𝙣, 𝙙𝙖𝙣𝙠𝙚.“
Es war nicht das erste Mal, dass uns so ein Fall erreichte. Und leider ist es inzwischen fast schon ein trauriges Muster geworden: Große Rasse. Aufwendige OP. Und plötzlich wird weiterverwiesen – oder gar nicht erst angenommen.
Dabei geht es hier nicht um Schönheits-OPs. Nicht um Bequemlichkeit. Sondern um akute Notfälle. Um Tiere, die in Todesangst leiden, während Menschen verzweifelt versuchen, jemanden zu finden, der den Mut hat, zu helfen.
Und das darf nicht sein.
Natürlich darf und muss jede Tierarztpraxis ihre fachlichen und räumlichen Grenzen kennen. Niemand verlangt Unmögliches.
𝘼𝙗𝙚𝙧: Wenn ich eine Magendrehung nicht operieren kann – dann sorge ich dafür, dass der Hund sofort in erfahrene Hände kommt. Ich leite weiter. Ich helfe beim Organisieren. Ich schicke niemanden einfach weg, weil mir der Hund zu groß, die Nacht zu lang oder der Aufwand zu hoch erscheint.
Denn Tiermedizin bedeutet Verantwortung.
Nicht für die einfache Stunde am Impftisch – sondern gerade in genau solchen Momenten. Ein Hund ist kein Fall, den man ablehnen kann, nur weil er 62 Kilo wiegt. Er ist ein Lebewesen.
Mit Menschen, die ihn lieben. Mit einer Magendrehung, die ihn in wenigen Stunden töten kann. Wir haben diesen Kangal operiert. Er hat es geschafft. Aber es war verdammt knapp.
Und er hätte viel früher Hilfe verdient gehabt.
𝘽𝙞𝙩𝙩𝙚. 𝙒𝙚𝙣𝙣 𝙙𝙪 𝙏𝙞𝙚𝙧𝙖𝙧𝙯𝙩 𝙤𝙙𝙚𝙧 𝙏𝙞𝙚𝙧ä𝙧𝙯𝙩𝙞𝙣 𝙗𝙞𝙨𝙩:
Lass nicht zu, dass Tiere leiden, nur weil du Angst vor einer Rasse hast. Oder weil dir die Nacht zu kurz erscheint.
Oder weil du glaubst, jemand anders wird’s schon machen.
𝗦𝗲𝗶 𝗷𝗲𝗺𝗮𝗻𝗱, 𝗱𝗲𝗿 𝗵𝗮𝗻𝗱𝗲𝗹𝘁.“

So weit der Text, mit dem wir uns nun aber eingehender beschäftigen müssen, denn er beschreibt einerseits zutreffend, welche Dramatik durch die seit Jahren schlimmer werdende Notdienstkrise der Tiermedizin zwangsläufig immer wieder entstehen kann und muss, ist aber andererseits in vielerlei Hinsicht falsch, vorsätzlich polarisierend und wenig zielführend.

Meine Stammleser:innen sind über die Notdienstkrise gut informiert, weil ich diese schon vor vielen Jahren vorausgesagt und seitdem immer wieder zum Thema diverser Artikel gemacht habe. Für alle anderen nochmal eine Erklärung in aller Kürze. Diese Krise hat viele Ursachen, ist also ein multifaktorielles Geschehen. Im Zentrum steht aber eine ganz einfache Tatsache:

Wir haben inzwischen definitiv nicht mehr genug Leute, und zwar sowohl Tierärztinnen und Tierärzte als auch Tiermedizinische Fachangestellte, um die eigentlich für die Versorgung des Tierbestandes notwendigen Arbeitszeiten leisten zu können!

Das ist die Kernaussage, die sich jede und jeder einfach klar machen muss! Wir können darüber entsetzt sein (sind wir!), wir können heulen und mit den Zähnen klappern (tun wir!), wir können mit der Stirn gegen die Wand oder auf den Tisch schlagen (auch das!), es hilft alles nichts! Wir haben zu wenig Leute, wir schaffen es nicht mehr! Die Arbeitszeit einer bestimmten Anzahl von Leuten ist nun mal eine streng begrenzte Ressource, egal wie man es dreht und wendet. Das müssen wir im Zusammenhang mit dem Text der Kollegin jetzt einfach mal so stehen lassen, weil es dafür ganz sicher keine schnellen Lösungen geben wird.

Und ja, diese unbestreitbare Tatsache wird immer häufiger Patienten das Leben kosten, weil sie nicht rechtzeitig tiermedizinische Hilfe bekommen. Die Kollegin schildert ja genau so einen Fall, wo das gut hätte so ausgehen können. Das ist völlig realistisch dargestellt. Sowas passiert und wird in Zukunft immer öfter passieren!

Wo die Kollegin aber leider argumentativ völlig aus dem Gleis springt, das ist die Schuldzuweisung an alle anderen unter gleichzeitiger Beweihräucherung der eigenen Person, frei nach dem Motto „Ihr seid alle faul, verantwortungslos und sowieso Scheiße, seid doch lieber so toll wie ich!“. Noch abseitiger wird es, wenn sie die Ablehnung oder das Weiterverweisen des Falles auf Angst vor der Hunderasse zu reduzieren versucht.

Wie wir alle war die Kollegin in keiner der Praxen oder Kliniken dabei, als dort die Entscheidung getroffen wurde, den Patienten nicht anzunehmen, weiß also rein gar nichts über die Umstände, die zu dieser Entscheidung geführt haben. Ich habe 35 Jahre lang eine stetig wachsende Kleintierpraxis geführt und in dieser Zeit unzählige Notdienste geleistet. Ich kann mich an Dutzende Fälle erinnern, wo ich (ganz allein mit meiner Frau) mitten in der Nacht am OP-Tisch stand und in dem Wissen, dass wir mit diesem Fall noch so und so lang beschäftigt sein würden, andere Patienten relativ kurz angebunden abgewiesen habe, weil es einfach keine realistische Chance gab, diese angemessen zu versorgen. Man kann halt nicht den einen Patienten mit offenem Bauch vom OP-Tisch werfen, um einen anderen zu versorgen!

Es gibt im Medizinrecht den Begriff des Übernahmeverschuldens, geregelt in den Paragraphen 276, 280, 630a ff. des BGB. Übernahmeverschulden liegt vor, wenn eine Person eine Leistungspflicht übernimmt, obwohl sie nicht in der Lage ist, diese ordnungsgemäß zu erfüllen. Im medizinischen Kontext bedeutet dies, dass ein (Tier-)Arzt oder eine Klinik eine Behandlung annimmt oder durchführt, obwohl sie wissen (oder aufgrund von Fahrlässigkeit nicht wissen), dass sie dafür entweder nicht ausreichend qualifiziert bzw. ausgestattet oder umständehalber nicht in der Lage sind.

Vom abstrakten Gesetzestext zum realen Leben: Wenn ich gerade am OP-Tisch stehe und einem Patienten den Bauch geöffnet habe, um einen Darmverschluss zu beheben, und dann die Leute mit obigem Kangal mit Magendrehung anrufen, dann DARF ich den gar nicht annehmen, weil ich genau weiß, dass der Hund allenfalls in meinem Wartezimmer sterben wird, ich ihm aber überhaupt nicht helfen kann! Wenn ich mit meiner Frau als einziger Hilfe im OP stehe, kann ich dem Hund mit Magendrehung nicht mal die Notversorgung angedeihen lassen, die notwendig wäre, damit er den weiteren Weg in eine Einrichtung, die ihn operieren kann, überlebt. Und ich habe auch absolut nicht die Zeit oder Möglichkeit, die von der Kollegin so locker geforderte Organisation der Weiterleitung des Falles zu übernehmen.

Diese Notversorgung einer Magendrehung (Kurzdiagnostik, Röntgen, Venenzugänge legen, Infusion, Dekompression des aufgegasten Magens durch Punktion) wird oft als etwas beschrieben, was man von jeder Praxis verlangen kann, die fachlich oder ausstattungsmäßig nicht zur eigentlichen OP in der Lage ist. Aber selbst das ist als pauschale Aussage einfach falsch, und da kommen jetzt tatsächlich Größe und Rassegruppe des von der Kollegin beschriebenen Hundes ins Spiel. Es geht dabei in den seltensten Fällen um Angst. Ich kenne aber mehr als genug Kolleginnen und Kollegen, die aufgrund von Praxisstruktur oder Personalmangel den Notdienst völlig allein verrichten müssen. Steht eine Tierärztin mit 55 kg nun nachts oder am Wochenende in ihrer Praxis, kann sie sich natürlich sehr gut ausrechnen, dass sie einen höchstwahrscheinlich nicht kooperativen Herdenschutzhund mit 62 kg („riesengroß, wunderschön, voller Kraft“) schon mal sicher nicht geröntgt und wahrscheinlich auch nicht dekomprimiert bekommen wird. Und schon sind wir wieder beim Übernahmeverschulden! Eines ist nämlich sicher: Die Patientenbesitzer:innen, die sich über eine Fallabweisung furchtbar aufregen, sind die allerersten, die einen stante pede und dann tatsächlich zurecht verklagen, wenn man sie einbestellt, den Hund aber nicht auf der Stelle und nach allen Regeln der Kunst versorgen kann.

Dass der Kangal am Ende in der Praxis der Kollegin operiert und damit gerettet werden konnte, ist schön zu hören, aber eigentlich kein echter Anlass, sich selbst in dieser Form zu feiern. Eigentlich ist es ganz einfach: Die Praxis der Kollegin war halt die erste, die in diesem Moment über die Ressourcen verfügte, um den Hund überhaupt versorgen zu können. Es wären – und das weiß die Kollegin ganz genau – durchaus Umstände denkbar, unter denen sie selbst diesen Patienten nicht hätte annehmen können, ohne sich dem Vorwurf eines Übernahmeverschuldens auszusetzen.

Womit wir abschließend - und um noch was Konstruktives hinzuzufügen - bei einem wichtigen Punkt angekommen sind, nämlich bei der Verantwortung der Tierbesitzer:innen. Ich habe schon vor vielen Jahren dringend darauf hingewiesen, dass man als Halterin oder Halter einer zur Magendrehung neigenden Hunderasse in der Pflicht steht, sich vorab zu informieren, welche tiermedizinischen Einrichtungen in erreichbarer Nähe überhaupt dazu in der Lage sind, diesen so speziellen Notfall zu managen. Eine entsprechende Liste sollte im Handy gespeichert sein, und idealerweise kennen die Praxen oder Kliniken auf den ersten drei Plätzen dieser Liste Hund und Halter schon, weil man sich da mal vorgestellt hat. So eine gar nicht schwierig umzusetzende Vorgehensweise ist potenziell lebensrettend und in diesen Zeiten mit immer dünner werdender Notdienstversorgung wichtiger denn je.

Link: https://www.ralph-rueckert.de/blog/die-magendrehung-beim-hund-aus-sicht-des-besitzers/

Bleiben Sie mir gewogen, bis bald, Ihr

Ralph Rückert

P.S.: Ja, bevor mir jetzt jemand schlau kommt und anmerkt, dass das auf dem Bild kein Kangal, sondern ein junger Akbash ist: Ich weiß! Ich hatte nur kein Foto eines Kangals in meinem Archiv.

© Ralph Rückert
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27/07/2025

Zahngesundheit - Eine Frage von guter Pflege und einer ordentlichen Portion Glück!

Betrachtet man dieses Hundegebiss, könnte man meinen, dass die letzte professionelle Zahnreinigung entweder sehr lange her sein muss oder gar noch nie stattgefunden hat. Dem ist aber nicht so: Die letzte Zahnreinigung liegt nicht mal 10 Monate zurück! Und wenn ich es nicht besser wüsste, weil die Zahnreinigung samt Dentalröntgen in meiner Obhut geschah, würde ich es selbst nicht glauben. Leider lässt sich dieser Hund partout nicht die Zähne putzen. Auch jahrelanges Training führte nicht zum Erfolg.
Hinzukommt, dass manche Tiere ebenso wie manche Menschen Pech haben und zu einem schnellen Ansatz von Zahnstein neigen. Kommen diese beiden Faktoren zusammen, also die ausbleibende tägliche Zahnpflege (aus welchen Gründen auch immer) und die Veranlagung zu schnellem Ansatz von Zahnstein, dann bleibt nur eine regelmäßige Zahnreinigung in Vollnarkose. Der Zahnsteinansatz stellt nur den Gipfel des Eisberges dar und bringt immer eine Erkrankung des Zahnhalteapparats mit sich.
Es lohnt sich also wirklich das Zähneputzen von klein auf zu trainieren, um die Gesunderhaltung des gesamten Organismus zu sichern!

Und bevor Stimmen aufkommen à la „wir lassen unserem Hund im Wachzustand die Zähne im Hundesalon reinigen“ empfehle ich die Durchsicht des Merkblattes der Tierärztlichen Vereinigung von Tierschutz e.V., welches dieses Vorgehen als eindeutig als tierschutzwidrig bewertet:
„…Eine halbherzige Parodontalbehandlung ist nutzlos, denn sie fördert nur die weitere
Ausbreitung bereits bestehender Schäden - gegebenenfalls kann die Zahn- und
Maulhöhlengesundheit sogar zusätzlich beeinträchtigt werden. Die einfache
Entfernung von sichtbarem Zahnstein an zugänglichen Zahnoberflächen ist eine rein
kosmetische und keine medizinische Behandlung. Sie führt in fahrlässiger Weise zur Erhaltung und Förderung eines chronischen Entzündungsherdes und kaschiert eine zugrundeliegende Problematik wie z.B. eine fortschreitende parodontale Erkrankung
mit Zerstörung von Zahnhaltefasern, Kieferknochen und Zähnen. Außerdem erzeugt eine Bearbeitung von Zahnoberflächen mit dem Ultraschallgerät mikroskopische Kratzer auf der Schmelzoberfläche, die eine nachfolgende sorgfältige Politur, auch unterhalb des Zahnfleischsaumes im subgingivalen Bereich, zwingend erfordern.
Diese kann fachlich korrekt nur am entspannt gelagerten Kopf des Tieres erfolgen. Folglich ist eine Neuroleptanalgesie (Vollnarkose) für eine Zahnreinigung zwingend erforderlich. Eine Anwendung des Ultraschallzahnsteinentfernungsgerätes ohne nachfolgende Politur ist ein Kunstfehler und schädigt das Gebiss. Die nicht sachgerechte laienhafte Zahnsteinentfernung begünstigt vielmehr die erneute Anheftung von Zahnstein an der rauen Oberfläche der fehlbehandelten Zähne.“…
Es ist unmöglich eine korrekte Zahnreinigung am wachen Patienten zu vollziehen!

Also ran an die 🪥 und losschrubben 🦷

Zum vollständigen Merkblatt:
https://www.tierschutz-tvt.de/alle-merkblaetter-und-stellungnahmen/?no_cache=1&download=TVT-MB_119_Zahnreinigung_2024.pdf&did=13

24/07/2025

❗ Warum wir keine Medikamente „einfach so“ rausgeben dürfen – auch keine Wurmkur oder Schmerzmittel 🐾💊

Wir hören oft Sätze wie:
„Mein Hund hat wieder Würmer – können Sie mir schnell eine Wurmkur mitgeben?“
Oder:
„Mein Kater hatte doch schon mal Rückenschmerzen – wir brauchen nur das Schmerzmittel von damals.“

➡️ So verständlich solche Anfragen auch sind – wir dürfen das gesetzlich nicht einfach machen. Auch wenn es sich wie eine Wiederholung anfühlt, gilt:
👉 Ohne aktuelle Untersuchung dürfen wir keine verschreibungspflichtigen Medikamente abgeben.

Und dazu gehören nicht nur viele Wurmkuren, sondern erst recht auch Schmerzmittel, Antibiotika oder Entzündungshemmer.



📜 Was steht im Gesetz?

Geregelt ist das in der Tierärztlichen Hausapothekenverordnung (TÄHAV), insbesondere in § 9 - Abgabe

Dort heißt es:

„Apothekenpflichtige Tierarzneimittel, Humanarzneimittel und veterinärmedizintechnische Produkte dürfen von Tierärztinnen und Tierärzten an Tierhalterinnen und Tierhalter nur im Rahmen einer ordnungsgemäßen Behandlung von Tieren oder Tierbeständen abgegeben werden. Eine Behandlung im Sinne des Absatzes 1 Satz 1 schließt insbesondere ein, dass nach den Regeln der veterinärmedizinischen Wissenschaft eine Untersuchung oder eine andere gleichwertige Prüfung des Gesundheitszustandes der Tiere oder des Tierbestandes in angemessenem Umfang von der Tierärztin oder von dem Tierarzt durchgeführt worden ist“.

➡️ Eine telefonische Beschreibung oder die Aussage „das war letztes Mal das gleiche“ reicht nicht aus.



💊 Was bedeutet „verschreibungspflichtig“?

Viele denken bei verschreibungspflichtigen Mitteln nur an starke Medikamente – aber dazu zählen auch:
• bestimmte Wurmkuren
• Schmerzmittel (z. B. bei Arthrose, Zerrung, Zahnproblemen)
• Antibiotika
• Kortisonpräparate
• u. v. m.

➡️ Wenn wir das Tier länger als 12 Monate nicht gesehen haben, müssen wir es erneut untersuchen, bevor wir Medikamente abgeben dürfen.



💡 Warum ist das so wichtig?

Diese Vorschrift dient dem Schutz deines Tieres – und aller Tiere. Denn:

✅ Nur durch eine Untersuchung erkennen wir, ob das Medikament überhaupt notwendig ist.
✅ Symptome können täuschen – nicht jeder Humpler braucht Schmerzmittel, nicht jeder Durchfall kommt von Würmern.
✅ Falsch eingesetzte Medikamente können Resistenzen oder Nebenwirkungen verursachen.
✅ Auch wir Tierärzte unterliegen strengen rechtlichen Vorgaben – und dürfen bei Verstößen keine Ausnahmen machen.



🐶🐱 Was solltest du als Tierhalter wissen?

Wenn dein Tier länger als ein Jahr nicht bei uns in der Praxis war, dürfen wir dir keine verschreibungspflichtigen Medikamente mitgeben – auch wenn du das Medikament schon kennst oder es früher erhalten hast.

📅 Bitte melde dich bei uns, damit wir einen kurzen Untersuchungs oder Beratungstermin vereinbaren können.
➡️ Meist dauert das nicht lange – und du bekommst genau das, was dein Tier jetzt braucht.
➡️ für manche Fälle eignet sich unter Umständen auch eine telemedizinische Beratung bei uns



❤️ Unser Ziel: Die sichere und verantwortungsvolle Versorgung deines Tieres

Wir wissen, dass viele dieser Anfragen aus Fürsorge entstehen – und das respektieren wir sehr.
Gerade deshalb ist es uns wichtig, jede Behandlung fachlich korrekt und gesetzeskonform durchzuführen.

Danke für dein Verständnis und dein Vertrauen!

02/05/2025

Das Leben ist kein Wunschkonzert! Oder doch?! Ich tue einfach mal so als ob: 🔟 Dinge, die ich mir für den Bereich der Tiermedizin wünsche. Nummer 6️⃣: Mist abladen verboten - Tiermedizinische Fachangestellte sind keine Sündenböcke!

Obwohl wir uns sehr glücklich schätzen können, weil die absolute Mehrheit unser Kund:innen überaus freundlich, dankbar und umsichtig ist, erlebt man es doch immer wieder:

Die Tiermedizinische Fachangestellte (TFA) am Empfang wird ungeduldig gefragt, wie lange es denn noch dauern wird. Sie muss sich trotz der Bitte um Geduld und der Erklärung, dass leider ein Notfall zwischengeschoben werden musste, wiederholt wütenden Blicken, Augenrollen und Vorwürfen aussetzen. Sie bleibt unbeirrt freundlich und bietet erneut einen Kaffee zur Überbrückung der Wartezeit an.

Bei der Anamneseerhebung durch die TFA gibt es einsilbige, vielleicht sogar patzige Antworten. Kaum komme ich als Tierärztin dazu, wird bereitwillig erzählt. Der missmutige Blick weicht einem Lächeln.

Bei einer telefonischen Terminvereinbarung MUSS der Termin heute sein, obwohl das gesundheitliche Problem des Tieres bereits seit zwei Wochen beäugt wird. Die TFA weist freundlich daraufhin, dass am Freitagmittag bereits alle Termine vergeben sind und wir gerne einen Termin für Anfang der Woche vereinbaren können. Nach diversen Vorwürfen wird aufgelegt.

Die TFA erklärt postoperativ das Narkoseprotokoll und wie die mitgegebenen Schmerzmittel zu verabreichen sind. Genervt entgegnet ihr der Kunde, wie er denn bitteschön Tabletten in den Hund bekommen soll. Geduldig gibt die TFA Tipps.

Die TFA übermittelt die gewünschte Kostenschätzung für den operativen Eingriff und wird angeblafft, was denn da so teuer sein soll, es ginge ja schließlich nur um die Narkose eines Tieres.

Das Laborgerät zeigt mal wieder eine Fehlermeldung an. Der Kundenservice erklärt zum hundertsten Mal, wie das Gerät ordnungsgemäß gereinigt wird. Bei dem freundlichen Hinweis, dass die Reinigung bereits mehrfach durchgeführt wurde und kein Erfolg ersichtlich ist, werden Vorwürfe erhoben, dass die Reinigung dann wohl doch nicht ordnungsgemäß stattgefunden habe. Ihre Kompetenz wird offen angezweifelt.

Ein Hund wacht aus der Narkose auf und setzt kurze Zeit später eine große Menge Durchfall ab. Die TFA reinigt nicht nur den Boden sondern auch den Hund. Sie erklärt bei der Abgabe an die Besitzerin, dass das lange Fell schlecht zu reinigen war und entschuldigt sich für den „Zustand“ des Tieres, obwohl sie keine Schuld trifft.

Bei der eiligen Bestellung eines Medikaments per Telefon vergisst die Mitarbeiterin der Pharmafirma auf stumm zu stellen: „Warum die nicht einfach im Onlineshop bestellen kann?! Jetzt muss ich hier suchen…“

Eine Kundin meldet sich nach vier Wochen anstatt den vereinbarten vier Tagen, um Rückmeldung bezüglich ihres Katers zu geben. Das Problem sei immer noch nicht weg. Die TFA hält mit mir Rücksprache, wie wir nun am besten verfahren. Die Kundin wird ausfallend, weil ich das Tier nun doch lieber noch einmal sehen möchte bevor wir uns zu irgendwelchen Aussagen am Telefon hinreißen lassen. Die TFA bleibt freundlich und erklärt die Beweggründe.

Die TFA steht fast immer in der ersten Reihe. Sie ist fast immer die erste Kontaktperson in unserer Praxis, ob per Telefon oder aber im Wartezimmer. Sie leistet wichtige Vorarbeit, ermöglicht einen reibungslosen Behandlungsablauf, betreibt Nachsorge am und um den Patienten. Sie ist überall, denn ohne sie läuft nichts!
Sie muss sich allen Gefühlsregungen ihres Gegenübers aussetzen.
Ich kann verstehen, wenn es durch die Sorge um das eigene Tier, zu einem kurzzeitigen Verlust der grundsätzlich vorhandenen Manieren kommt.
Was ich aber nie verstehen werde ist, weshalb eine Art hierarchisches Respektbarometer darüber zu entscheiden scheint, welche Umgangsform an den Tag gelegt wird. Die vermeintliche Autorität scheint darüber zu entscheiden, wie Menschen angesprochen und behandelt werden.
Wir alle machen unseren Job, wir alle arbeiten hart und der respektvolle Umgangston sollte nicht von der vermeintlichen Stellung abhängen.
Das sollte selbstverständlich sein?! Ja, sehe ich auch so.
Nicht, dass das hier falsch rüberkommt: Bekomme ich mit, dass Kund:innen sich respektlos gegenüber irgendeiner Mitarbeitenden verhalten, wird das Gespräch gesucht. Meist wird dann beschwichtigt und versichert, dass so etwas nicht wieder vorkommt. Es gibt aber auch die Uneinsichtigen. Das sind meist Menschen, die sich selbst als hierarchisch höhergestellt einordnen würden. Mit anderen Worten selbst Chef sind oder es waren (oder es gern gewesen wären). Diese Personen bekommen dann eine Einladung sich und ihre Tiere gern anderweitig versorgen zu lassen.
Wir pflegen in meiner Praxis einen respektvollen Umgang unabhängig von der Position. Daher lasse ich mich garantiert nicht auf Gespräche à la „es sind ja nur Angestellte“ ein. Ebenso bringt es nichts meine Angestellten als überempfindlich darstellen zu wollen. Denn ICH weiß, dass meine Praxis nur funktionieren kann, wenn meine Mitarbeitenden sich auf ihre Arbeit konzentrieren können und Spaß bei der Arbeit haben.
Unser Job ist anstrengend und eine vollgepackte Woche schlaucht ganz ordentlich. Zusätzlichen Stress durch Respektlosigkeiten kann niemand gebrauchen!
Natürlich ist das kein Phänomen, was nur in der Tiermedizin vorherrscht. Deswegen an alle: Bleibt respektvoll und wertschätzend!

Danke an das absolute Gros unserer Kund:innen, die wertschätzend und respektvoll mit dem gesamten Tier agieren ❣️

Und das größte DANKE geht an alle TFAs (MFAs, ZFAs, Einzelhandelskauffrauen,…) aber vor allem an die Besten die TFAs Julia, Sabrina, Jana, Sophie, Michelle, Leonie und Nina, die mir und uns den Rücken freihalten, Spaß bei der Arbeit behalten und einen so guten Job machen! Ich bin stolz auf Euch und froh, dass es Euch gibt❤️‍🔥

Eure Johanne Bernick

18/04/2025

Frage einer Leserin zu Arzneimittelabgabe bzw. -verschreibung

Von Ralph Rückert, Tierarzt

Folgende Fragestellung hat mich erreicht:

„Thema Tierarzt und Medikamente bzw. Tierarzt und Rezept.
Gibt es Regeln oder Empfehlungen, wann ein Tierarzt ein Rezept ausstellt?
Der konkrete Fall ist folgender. In Stichworten:
Frau mit 4 großen Hunden möchte bravecto kaufen. 6 Packungen, da sie Vorrat möchte. Nach Recherche bei mehreren online-Apotheken stellt sich heraus, dass die Tabletten online erheblich(!) preiswerter sind als beim TA. Zwei TÄ verweigern ihren Wunsch nach einem Rezept. Das wird nun verbreitet als "Geldmacherei" des Tierarztes. Der Meinung bin ich sicher nicht. Daher aber meine Frage:
Wieviel in etwa verdient der Tierarzt an den Medikamenten, die er selbst in der Praxis bevorratet? Und wird grundsätzlich kein Rezept ausgegeben, wenn das Medikament in der Praxis vorrätig ist oder liegt es im Ermessen des Tierarztes?“

Da die Beantwortung dieser Fragen sicher auch einige andere Leserinnen und Leser interessiert, mache ich das gleich hier in dieser Form:

Wie viel verdient eine Tierärztin / ein Tierarzt an Medikamenten, die aus der Tierärztlichen Hausapotheke abgegeben werden?

Das wird geregelt in der (natürlich öffentlich zugänglichen) Arzneimittelpreisverordnung, die – nach Einkaufspreis des Präparats gestaffelt – Höchstzuschläge auflistet, je niedriger der EK, desto höher der Zuschlag. Wichtig ist der Begriff HÖCHSTzuschlag! Billiger darf man ein Präparat durchaus verkaufen, wenn man das aus unternehmerischen Gründen machen möchte. In den meisten Kleintierpraxen werden im Gegensatz zu Online-Apotheken aber fast immer die Höchstzuschläge berechnet, weil die Nebenkosten des Unterhalts einer Tierärztlichen Hausapotheke mit geringem Handelsvolumen vergleichsweise hoch sind. Ich habe meine Medikamentenlisten gerade nicht zur Hand, schätze aber, dass der Höchstzuschlag bei einem Präparat wie Bravecto irgendwo zwischen 30 und 40 Prozent liegen dürfte.

Warum sind solche Präparate in Online-Apotheken in der Regel billiger bis viel billiger zu bekommen?

In erster Linie deshalb, weil Online-Apotheken aufgrund ihres riesigen Handelsvolumens einen viel niedrigeren Einkaufspreis als eine Tierarztpraxis haben, so dass sich daraus natürlich ein niedrigerer Abgabepreis ergibt. Es gibt Präparate, bei denen der Endverbraucher-Verkaufspreis einer Online-Apotheke unter dem Einkaufspreis liegt, den eine Tierarztpraxis bezahlen muss. Außerdem gibt es Online-Apotheken, die im europäischen Ausland sitzen, wo die Preise sowieso und pauschal auf einem niedrigeren Niveau sind. Meines Wissens kassiert die Pharmaindustrie in keinem EU-Land so energisch ab wie in Deutschland.

Kann man als Tierärztin / als Tierarzt auch ein Rezept für ein Medikament ausstellen, das man eigentlich vorrätig hält?

Ja, kann man! Es macht nur aus preislicher Sicht für die Tierbesitzer:innen keineswegs immer Sinn, weil die Gebührenordnung für das Ausstellen des Rezepts eine Rezeptgebühr vorschreibt, die man dann natürlich auf den Preis des Präparats in der Online-Apotheke draufrechnen muss.

Warum hat die Frau aus der Frage das gewünschte Rezept für ihre vier Hunde in zwei Praxen nicht ausgestellt bekommen?

Erstens ist es möglich, dass die Besitzerin und/oder einer oder mehrere ihrer Hunde der Praxis nicht als Patienten bekannt oder schon länger nicht mehr dort waren. In so einem Fall darf aufgrund der gesetzlichen Regelungen ohne vorherige Untersuchung gar kein Rezept ausgestellt oder ein Medikament abgegeben werden. Zitat aus EU VO 6/2019 Artikel 105: „Eine tierärztliche Verschreibung wird erst nach einer klinischen Untersuchung oder einer anderen angemessenen Prüfung des Gesundheitszustands des Tieres oder der Gruppe von Tieren durch einen Tierarzt ausgestellt.“ Oder - die Abgabe des Arzneimittels betreffend - ein Zitat aus der Tierärztlichen Hausapothekenverordnung (TÄHAV): „Apothekenpflichtige Tierarzneimittel, Humanarzneimittel und veterinärmedizintechnische Produkte dürfen von Tierärztinnen und Tierärzten an Tierhalterinnen und Tierhalter nur im Rahmen einer ordnungsgemäßen Behandlung von Tieren oder Tierbeständen abgegeben werden. Eine Behandlung im Sinne des Absatzes 1 Satz 1 schließt insbesondere ein, dass nach den Regeln der veterinärmedizinischen Wissenschaft eine Untersuchung oder eine andere gleichwertige Prüfung des Gesundheitszustandes der Tiere oder des Tierbestandes in angemessenem Umfang von der Tierärztin oder von dem Tierarzt durchgeführt worden ist“.

Will man nun als Tierärztin oder Tierarzt – diesen Regelungen folgend – vor der Verschreibung oder Abgabe eines Präparats wie Bravecto erst mal eine entsprechende Untersuchung durchführen, wird das von sehr vielen Tierbesitzer:innen als eine Zumutung und als Abzocke gesehen, nicht zuletzt, weil die Gebühren für so eine Untersuchung gern mal den Preisvorteil der Online-Apotheke endgültig zunichte machen. Das ist ein Punkt, der sehr häufig zu Streit und Verärgerung führt. Eine Frage, die auch fachintern immer wieder diskutiert wird, ist die, wie lange es her sein darf, dass man ein Tier, für das man etwas abgeben oder verschreiben soll, gesehen und untersucht hat. Diese Zeitspanne darf aber sicher nicht mehr als ein Jahr betragen. Sprich: Ist ein Tier einer Praxis überhaupt nicht bekannt oder war seit über einem Jahr (nach anderen Meinungen seit über sechs Monaten) nicht mehr vorstellig, ist das ein sehr guter Grund, eine Verschreibung oder Abgabe zu verweigern.

Zweitens ist es natürlich möglich, dass eine Tierärztin oder ein Tierarzt kein Rezept für ein Präparat ausstellt, das sie oder er in der Praxisapotheke vorhält. Das darf sie oder er natürlich, wenn ich persönlich es auch nie so gehalten habe, weil ich die aus Medikamentenverkäufen resultierenden Gewinne in der Kleintierpraxis nie als wirklich kriegsentscheidend gesehen habe und durchaus verstehen konnte, wenn Leute die Preisvorteile von Online-Apotheken wahrnehmen wollten. Es ist also nicht grundsätzlich so, dass Rezepte für Medikamente, die vorrätig sind, verweigert werden. Vielmehr ist das eine Frage des persönlichen Ermessens.

Fazit: Sie müssen sich bitte klar machen, dass sie aufgrund gesetzlicher Regelungen nicht einfach in einer beliebigen Tierarztpraxis aufschlagen und ein Medikament oder ein Rezept bestellen können, wenn Sie bzw. Ihr Tier dort gar nicht bekannt sind oder seit längerer Zeit nicht mehr vorstellig waren. In solchen Fällen müssen Sie damit rechnen, dass vielleicht nicht alle, aber doch die allermeisten Kolleginnen und Kollegen sich an Recht und Gesetz halten und die Gefahr eines Bußgeldes im vierstelligen Bereich als wichtiger einstufen als die paar Kröten Gewinn, die so eine Packung Tabletten einbringt. Und machen Sie bitte keinen Stress, wenn genau das passiert, denn Sie können nicht erwarten, dass jemand gegen das Gesetz handelt, um es Ihnen einfach und bequem zu machen, genau so wenig, wie Sie von einem Taxifahrer verlangen können, dass er mit hundert Sachen durch die Stadt und über rote Ampeln brettert, damit Sie noch Ihren Zug erreichen. Sehr häufig kommt es übrigens zu dieser Konfliktsituation zwischen der Gesetzeslage und dem Kundeninteresse, wenn jemand nicht an die benötigten Dauermedikamente kommt, weil die Stammtierarztpraxis zum Beispiel wegen Urlaub geschlossen hat. Denken Sie deshalb unbedingt daran, eine eiserne Reserve vorzuhalten und sich frühzeitig um Nachschub zu kümmern.

Bleiben Sie mir gewogen, bis bald, Ihr

Ralph Rückert

© Ralph Rückert
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