
18/08/2025
Liebe Pferdebesitzerinnen und Pferdebesitzer,
bei einer aus dem Kreis Tübingen zu uns überwiesenen Stute konnte die Ansteckenden Blutarmut der Einhufer nachgewiesen werden. Die Stute wurde vor ca. zwei Jahren aus Bulgarien importiert und stand seither in einem Pferdebetrieb im Landkreis Tübingen.
Die Ansteckende Blutarmut der Einhufer ist in Deutschland eine anzeigepflichtige Tierseuche und Deutschland gilt als frei von dieser Erkrankung. Es gab in den letzten Jahren vereinzelt Fälle in verschiedenen Bundesländern. Zumeist handelte es sich dabei um importierte Tiere aus Ländern, in denen die Ansteckende Blutarmut endemisch vorkommt. Infizierte Tiere müssen laut einer entsprechenden Verordnung von Amts wegen getötet und mögliche Kontaktiere getestet werden.
Die Ansteckung mit dieser Erkrankung erfolgt hauptsächlich über den direkten Kontakt mit Blut des erkrankten Tieres zum Beispiel durch unsachgemäße, mehrmalige Benutzung von Kanülen oder aber auch durch große, blutsaugende Insekten, wie zum Beispiel große Pferdebremsen. Das Virus bleibt in den Insekten allerdings nicht lange infektiös, sodass eine Infektion nur im direkten Umkreis des infizierten Pferdes zu befürchten ist (