22/03/2021
He Leute,
bitte bitte überlegt euch vor der Anschaffung, ob und was für ein Hund es werden soll!
Viele Menschen wollen mit der Anschaffung eines Hundes scheinbar nur ihren Eigenbedarf befriedigen. Die Bedürfnisse des Hundes blenden sie völlig aus. Dies ist tierschutzrelevant, oftmals belästigend für die Umwelt und manchmal brandgefährlich für Dritte – Menschen wie Tiere. So ein Hund wird im Durchschnitt 12 Jahre alt. Zwölf Jahre voller Verantwortung!
Von ungeeigneten Haltungsbedingungen, Sozialisierungsdefiziten, mangelnder Erziehung und Ausbildung über grundsätzlich ungeeigneten Umgang mit dem eigenen Tier ist es nicht verwunderlich, dass so viel Schlimmes passiert.
Da es sich keinesfalls nur um einen Einzelfall handelt und es gerade sehr gut zu diesem Artikel passt, erzähle ich euch vom letzten Dienstag, 16.03.2021:
Es rief mich der Hundehalter eines 2,5jährigen Molossers an.
Dieser wollte mich beauftragen, seinem Hund eine „Gefährlichkeit“ zu unterstellen, damit der TA legitim zur Giftspritze greifen und das lästig gewordene Tier wie ein Stück Müll aus der Welt schaffen kann.
Und das war passiert:
Der Hund verließ sein unzureichend gesichertes Grundstück (Zaunhöhe 1,20m – Überspringen nicht notwendig, da auch Durchkriechen möglich) und attackierte eine Passantin, die im Anschluss mehrere Tage im KKH behandelt wurde.
Hund wurde als Welpe im Alter von 12 Wochen angeschafft.
Hund wurde unzureichend gesichert gehalten, weder adäquat sozialisiert noch fachgerecht ausgebildet.
Hund soll nun auf Wunsch des Hundehalters über die Klinge springen, da der Hundehalter a) bei sich keinen Fehler sieht und b) das Ordnungsamt am Hals hat, scheinbar nicht gewillt ist, die drohenden Auflagen mit Anstand und Moral zu erfüllen.
Hundehalter hat noch einen zweiten Molosser!
Mein Statement:
=> Nein, ich habe dem Hund natürlich keine Gefährlichkeit attestiert, denn versagt hat hier nur der Mensch, der seine Hausaufgaben nicht gemacht hat. Somit hat der Hunde genau das getan, wofür er als Wachhund gezüchtet wurde.
=> Der Hundehalter hat gegen das Tierschutzgesetz § 2, Punkt 3 verstoßen:
„Wer ein Tier hält, betreut oder zu betreuen hat, muss über die für eine angemessene Ernährung, Pflege und verhaltensgerechte Unterbringung des Tieres erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten verfügen.“
=> Der Hundehalter hat gegen das BGB verstoßen. Dem Geschädigten kann man nur anraten, ordentlich auf Schmerzensgeld zu klagen.
=> Der Hundehalter schadet dem Ansehen aller Hundehalter.
=> Trotz bundesweiter Vorkommnisse der letzten Jahrzehnte, es gab reihenweise schwere Beißvorfälle auch mit Todesfolgen, ist bis heute kein bundeseinheitlicher Hundeführerschein oder besser noch Hundehalterschein eingeführt worden. Warum gibt es diesen noch nicht? Dabei existieren doch auch Auto-Führerschein, Schiffsführerschein, und Waffenschein. Großes Versagen also bei unserer Bundesregierung inklusive aller Landesregierungen wie in anderen Themenbereichen auch. Gereicht hat es bisher nur zur unsinnigen Aufstellung von Listen für Listenhunde..
In Hoffnung auf positive Veränderung
Stephi
In Thum hat am Sonntag ein Hund in der Wiesenstraße eine Frau attackiert und sie verletzt. Die Hundehalterin ging einfach weiter. Die Polizei sucht nun Zeugen.