15/03/2026
Natürlich auch von Hundeschulen empfohlen
Da bei unserem jüngsten Fundhund das Thema aufkam:
Chip und Registrierung von Hunden 🐕
Der Chip (Mikrochip) und die Registrierung eines Hundes sind wichtige Maßnahmen, um Tiere eindeutig zu identifizieren und im Falle eines Verlusts schnell zu ihren Besitzern zurückzubringen. In vielen Ländern Europas – auch in Deutschland – sind diese Maßnahmen für Hunde verpflichtend oder dringend empfohlen.
Der Mikrochip
Ein Mikrochip ist ein winziges elektronisches Bauteil, etwa so groß wie ein Reiskorn. Er wird vom Tierarzt mit einer speziellen Spritze unter die Haut des Hundes eingesetzt, meist im Bereich der linken Halsseite. Der Eingriff ist schnell und für den Hund ähnlich wie eine normale Impfung.
Der Chip enthält eine einzigartige 15-stellige Identifikationsnummer. Diese Nummer kann mit einem speziellen Lesegerät von Tierärzten, Tierheimen oder Behörden ausgelesen werden.
Wichtig ist:
Der Chip enthält keine GPS-Funktion und kann den Hund nicht orten. Er dient ausschließlich der Identifikation.
Registrierung
Nach dem Einsetzen des Chips muss der Hund in einer zentralen Datenbank registriert werden. Dabei werden die Chipnummer und die Kontaktdaten des Halters gespeichert. Wird ein entlaufener Hund gefunden, kann die Chipnummer ausgelesen und über die Datenbank der Besitzer schnell ermittelt werden.
In Deutschland sind zwei bekannte Haustierregister:
TASSO e.V.
FINDEFIX – Das Haustierregister des Deutschen Tierschutzbundes
Die Registrierung ist bei diesen Organisationen kostenlos.
Warum Chip und Registrierung wichtig sind
Der Mikrochip allein reicht nicht aus – erst durch die Registrierung wird er sinnvoll nutzbar. Die Kombination aus Chip und Datenbank bietet mehrere Vorteile:
Schnelle Rückführung entlaufener Hunde zu ihren Besitzern
Eindeutige Identifikation des Tieres
Schutz vor Diebstahl oder Verwechslung
Voraussetzung für den EU-Heimtierausweis und Reisen mit dem Hund
Chip-Pflicht in Nordrhein-Westfalen
In NRW müssen bestimmte Hunde verpflichtend gechippt werden:
1. Große Hunde („40/20-Regel“) Ein Hund muss gechippt werden, wenn er:
größer als 40 cm Schulterhöhe ist oder
mehr als 20 kg Körpergewicht hat
Das gilt unabhängig von der Rasse. Diese Hunde werden rechtlich als „große Hunde“ bezeichnet.
2. Bestimmte oder gefährliche Rassen Auch sogenannte Listenhunde müssen gechippt sein, zum Beispiel:
American Staffordshire Terrier
Staffordshire Bullterrier
Bullterrier
Pitbull Terrier
Hier ist der Chip immer verpflichtend, egal wie groß der Hund ist.
Kleine Hunde
Für kleine Hunde (unter 40 cm und unter 20 kg), die keiner Listenrasse angehören, besteht in NRW keine gesetzliche Chip-Pflicht.
Trotzdem wird das Chippen von Tierärzten und Tierschutzorganisationen dringend empfohlen, weil ein verlorener Hund so deutlich schneller seinem Besitzer zugeordnet werden kann.
✅ Kurz zusammengefasst (NRW):
Chip Pflicht: Hunde über 40 cm oder über 20 kg
Chip Pflicht: Listenhunde
Chip nicht verpflichtend: kleine Hunde unter dieser Grenze (aber empfohlen)
Fazit
Der Mikrochip ist eine einfache und sichere Methode, Hunde dauerhaft zu kennzeichnen. In Verbindung mit einer Registrierung in einem Haustierregister kann ein verlorenes Tier deutlich schneller seinem Besitzer zugeordnet werden. Deshalb gehört das Chippen und Registrieren heute zu den wichtigsten Maßnahmen für verantwortungsvolle Hundehaltung.