27/08/2024
Liebe Tierhalter/innen,
wir haben seit dem 01. Juli 2024 eine neue Hundehalterverordnung in Brandenburg.
Die Rasseliste wurde abgeschafft und es wird in Zukunft das Verhalten des Hundes und die Sachkunde der Halterin oder des Halters entscheidend sein, wie der jeweilige Vierbeiner nach Vorfällen eingeschätzt wird.
Eine weitere Neuerung ist, dass für alle Hunde ab einem Alter von acht Wochen eine Kennzeichnungspflicht mittels eines Mikrochip-Transponders in Kraft tritt.
Zur Kennzeichnungspflicht kommt auch die Anzeigepflicht beim örtlichen Ordnungsamt, in dem Sie dem Amt einen Nachweis der Rasse, Gewicht, Alter, Farbe und Chipnummer vorlegen. Die kostenlose Registrierung bei einem Haustierregister, beispielsweise bei TASSO oder FINDEFIX, kann freiwillig vorgenommen werden.
❗Für ein ausführliches Lesen der Hundehalterverordnung können Sie dem Link folgen❗
26.06.2024 | Am 1.Juli 2024 tritt die neue Hundehalteverordnung in Brandenburg in Kraft. Die neue Verordnung knüpft einerseits an die bisherigen Regelungen an und setzt andererseits bewusst andere inhaltliche Akzente.