07/06/2025
Ab dem 01.07.2025 gilt im Landkreis Miltenberg die neue Katzenschutzverordnung.
Diese wurde ins Leben gerufen, um das Katzenelend im Landkreis zu dezimieren.
Wie manche von Ihnen vielleicht gelesen haben, fragt sich der ein oder andere Abgeordnete des Kreistages „Welches Katzenelend?“
Das Tierheimpersonal und wir, in den Tierarztpraxen, fragen uns das nicht. Für uns ist die Katzenschutzverordnung ein Lichtblick, die Hoffnung, dass sich die Fälle der kleinen, hochgradig verschnupften, um ihr Leben kämpfenden Katzenwelpen drastisch reduzieren und damit auch die Anzahl der verunfallten, vergifteten oder schwer erkrankten erwachsenen Katzen.
Zum Inhalt der Katzenschutzverordnung:
- Das Landratsamt oder vom LRA Beauftragte dürfen Privatgrundstücke betreten, um verwilderte Katzen zu fangen oder Fallen aufzustellen
- Jede gehaltene Katze „Haustierkatze“ muss gekennzeichnet sein und bei einem Haustierregister registriert sein (Tasso oder Findefix)
- Der unkontrollierte Freigang von fortpflanzungsfähigen Katzen wird verboten
Das bedeutet konkret:
- Wenn eine Katze, die zwar gekennzeichnet aber nicht registriert ist, eingefangen wird, sitzt sie auf Kosten des Halters im Tierheim im Rahmen der Tierhalterabfrage. Es kommt dann zur Einzelfallentscheidung, ob die Katze auf Kosten des Halters auch kastriert werden muss
Gekennzeichnete und registrierte Katzen werden nach Halterabfrage wieder am Fangort freigelassen
- Alle anderen Katzen gelten als Fundtiere bzw herrenlos und werden auf Kosten der Gemeinde/Tierschutzpfennig kastriert und entweder vermittelt oder wieder freigelassen am Fangort, wenn nicht sozialisierbar
- Tierärzte dürfen nicht gekennzeichnete, nicht registrierte Katzen, die in die Praxis gebracht werden, jederzeit kastrieren
Wir bedanken uns für Ihre Mitarbeit und Ihre Unterstützung!
Wenn Sie fragen zur Kennzeichnung, Registrierung oder zur Kastration Ihrer Katze haben melden Sie sich gerne 😊