01/04/2026
BITTE TEILEN – WICHTIG!!!
Dank der guten Zusammenarbeit - denn nur gemeinsam sind wir stark!
Wir, die Ehrenamtler von den Pfotenengeln und die Tierschutzvereine sowie Tierheime in der Eifel und deutschlandweit, kämpfen jeden Tag für das Wohl der Tiere. Der Kampf gegen die Windmühlen und endlich ist etwas passiert!
BEKANNTMACHUNG
Anpassung der Katzenschutzverordnung (KSchV) 2026
Amtliche Mitteilung gemäß § 14 Abs. 3 Satz 2 KSchV
Das Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft und Tierwohl (MULW) informiert über eine kurzfristige Änderung der Katzenschutzverordnung (KSchV) 2026, veröffentlicht im Bundesanzeiger Nr. 04/2026.
Gemäß der neuen §§ 23a–23g KSchV wird für alle freilaufenden Hauskatzen (Felis catus) ab dem 01.04.2026 die Teilnahme an einem „Modul zur Verkehrssicherheits- und Umweltverhaltensschulung“ (VSUV Modul) verpflichtend.
🔹 Durchführung
Die Ehrenamtler von den Pfotenengeln und andere Tierschutzvereine wurden nach Erlangen der Qualifikation und einer schriftlichen Überprüfung durch das MULW gemäß § 23c Abs. 1 als anerkannte Schulungs- und Prüfungsstelle benannt.
Termine, Teilnahmebedingungen und Gebührenordnung werden zeitnah veröffentlicht.
Wir bitten alle Tierhalterinnen und Tierhalter um fristgerechte Beachtung der neuen Vorgaben.
🔹 Betroffene Tierhalterinnen und Tierhalter
Die Regelung gilt für:
– alle Halterinnen und Halter von Katzen mit regelmäßigem Außenaufenthalt
– Tiere ab vollendetem 6. Lebensmonat
– Bundesweit sämtliche Gemeinden, Verbandsgemeinden und Landkreise im Geltungsbereich der KSchV
🔹 Inhaltliche Anforderungen gemäß § 23a-g KSchV
§ 23a Einführung des VSUV Moduls
(1) Für alle freilaufenden/Freigänger Hauskatzen (Felis catus) wird ab dem 01.04.2026 die verpflichtende Teilnahme am Modul zur Verkehrssicherheits- und Umweltverhaltensschulung (VSUV Modul) eingeführt.
(2) Die Verpflichtung gilt unabhängig von Rasse, Felllänge oder persönlicher Abenteuerlust.
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§ 23b Inhaltliche Mindestanforderungen
(1) Das VSUV Modul umfasst mindestens folgende Schulungsbestandteile:
1. Verkehrsraumorientierung gemäß Anlage 4a
2. Gefahrenquellenanalyse (inkl. rollender Objekte, Gartengeräte und unerwarteter Igel)
3. Interartliches Konfliktverhalten nach § 11 Abs. 2 Nr. 3 KSchV
4. Lärmemissionsminderung in Ruhezeiten gemäß § 7 Abs. 2
5. Heimkehrpflicht bei Dämmerung nach Maßgabe der kommunalen Satzung
(2) Die Schulung ist in Präsenzform durchzuführen. Online-Teilnahmen via We**am sind ausgeschlossen.
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§ 23c Anerkennung von Schulungsstellen
(1) Als anerkannte Schulungs- und Prüfungsstellen gelten Einrichtungen, die
a) über geeignete Räumlichkeiten,
b) über zertifizierte Laserpointerführungsberechtigte und
c) über mindestens eine kratzresistente Prüfungsleitung verfügen.
(2) Die Pfotenengel und andere qualifizierte Tierschutzvereine werden gemäß § 23c Abs. 1 Nr. 2 als bundesweit zuständige Stelle benannt.
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§ 23d Prüfungsmodalitäten
(1) Die Prüfung besteht aus:
1. einem theoretischen Teil (Multiple Choice, 12 Fragen),
2. einem praktischen Teil (Überqueren eines Mini-Zebrastreifens),
3. einer mündlichen Befragung (Miau-Interpretation durch die Prüferin oder den Prüfer).
(2) Bei Nichtbestehen ist eine Wiederholungsprüfung frühestens nach 14 Tagen zulässig.
(3) Bestechungsversuche mittels Leckerlis führen zum sofortigen Ausschluss.
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§ 23e Gebührenordnung
(1) Die Teilnahmegebühr wird durch die Pfotenengel und andere qualifizierte Tierschutzvereine gemäß § 4 Abs. 1 der Tierwohlgebührenverordnung (TWGebV) festgesetzt.
(2) Ermäßigungen für Seniorenkatzen ab 12 Jahren sind möglich.
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§ 23f Übergangsregelungen
(1) Für Katzen, die sich zum Stichtag bereits im Freigang befinden, gilt eine Übergangsfrist bis zum 01.04.2027.
(2) Für Wohnungskatzen besteht keine Verpflichtung, es sei denn, sie planen laut Halterangabe „bald mal rauszugehen“.
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§ 23g Inkrafttreten
Diese Änderungsverordnung tritt am 01.04.2026 in Kraft.