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04/06/2026

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💥 DER NÄCHSTE DOPPELMORAL-BRENNPUNKT: Warum Tierschutzhunde oft pauschal kastriert werden – und warum das echten Tierschutz im Kern sabotiert! 🐕✂️🇪🇺

​Liebe Community,
​eure Beteiligung an unserer Aufklärungsserie zur Kastration bricht gerade alle Rekorde. Doch zwischen all den medizinischen und juristischen Fakten hat eine Kommentatorin den Finger tief in eine offene Wunde gelegt. Susanne Hupe fragt völlig zurecht (siehe Screenshot):
​„Warum werden dann scheinbar grundsätzlich sog. Tierschutzhunde vor der Abgabe, oft schon sehr früh, kastriert?“

​Das ist die absolute Masterfrage! Sie legt einen massiven, schmerzhaften Widerspruch offen: Wie kann es sein, dass wir Tierärzte und das Gesetz die Routine-Kastration beim gesunden Familienhund als rechtswidrig und medizinisch hochgefährlich einstufen, während gemeinnützige Tierschutzorganisationen genau diesen Eingriff standardmäßig und oft im Welpenalter durchführen?
​Gilt das Tierschutzgesetz für den Tierschutz etwa nicht? Doch, es gilt! Aber hier prallen weltweiter Elends-Aktivismus, veraltete Verträge und die harte medizinische Realität frontal aufeinander.
​Heute nehmen wir diesen Widerspruch in einem großen, ungeschönten Klartext-Report komplett auseinander!

​1. Das Dilemma des Auslandstierschutzes: Warum die Kastration dort Pflicht ist
​Um zu verstehen, warum Tierschutzvereine so radikal kastrieren, müssen wir dorthin schauen, wo viele dieser Hunde herkommen: aus den Straßen Rumäniens, Spaniens, Griechenlands oder der Türkei.
​Dort draußen herrscht die echte, unkontrollierte Fortpflanzung, die wir im letzten Beitrag anhand von § 6 Abs. 1 Nr. 5 TierSchG analysiert haben. Tausende Straßenhunde vermehren sich dort unaufhaltsam, was zu unvorstellbarem Elend, Hunger und grausamen Tötungsstationen führt.
Für die Tierschützer vor Ort gibt es biologisch nur eine einzige Waffe, um dieses Leid an der Wurzel zu bekämpfen: Flächendeckende Kastrationen. Jedes Tier, das eingefangen wird, muss unfruchtbar gemacht werden, bevor es wieder auf die Straße gesetzt oder in ein Shelter gesteckt wird. Dort ist der Eingriff zu 100 % ethisch und rechtlich durch den Notstand legitimiert.

2. Der Systemfehler beim Import nach Deutschland
​Das Drama beginnt in dem Moment, in dem dieser Hund aus dem Ausland gerettet und an eine Familie in Deutschland vermittelt wird.
​Sobald der Hund die rumänische Straße verlässt und in ein kontrolliertes, deutsches Wohnzimmer einzieht, ändert sich seine biologische und rechtliche Realität schlagartig um 180 Grad! Er ist kein Straßenhund mehr. Seine Fortpflanzung ist ab jetzt durch Leine, Zäune und Aufsicht vollkommen kontrollierbar. Dennoch wenden viele Vereine ihre internen „Shelter-Regeln“ stur weiter an. Sie kastrieren Welpen und Junghunde pauschal kurz vor dem Transport nach Deutschland. Aus Angst, der deutsche Adoptant könnte unzuverlässig sein und den Hund später doch zur Zucht missbrauchen, wird das gesunde Organ vorsorglich amputiert.

​ Der juristische Fakt:
​Aus Angst vor dem Fehlverhalten eines Halters darf kein Tierarzt einem gesunden Hund prophylaktisch ein Organ herausschneiden. Das deutsche Tierschutzgesetz unterscheidet nicht, ob ein Hund aus dem Tierheim kommt oder vom Edel-Züchter. Die pauschale Kastration eines gesunden Hundes, der in geordnete deutsche Verhältnisse vermittelt wird, bewegt sich juristisch in einer tiefschwarzen Grauzone!


3. Der verheerende Preis der „Frühkastration“ bei Tierschutzhunden
​Besonders dramatisch ist die sogenannte Frühkastration, also der Eingriff vor der Pubertät (oft schon mit 4 bis 6 Monaten). Wenn man diesen jungen Hunden die Sexualhormone wegnimmt, bevor sie körperlich und geistig erwachsen werden dürfen, hat das für Tierschutzhunde oft katastrophale Folgen:
​Das orthopädische Desaster: Da die Sexualhormone das Signal zum Schließen der Knochenwachstumsfugen geben, wachsen frühkastrierte Hunde unnatürlich lang in die Höhe. Sie bekommen lange, spindeldürre Beine. Die Knochen dichten nicht richtig aus, die Bänder erschlaffen. Das Risiko für Kreuzbandrisse und schwerste Hüftdysplasie (HD) ist bei diesen Hunden im späteren Leben gigantisch hoch.
​Die psychische Dauer-Katastrophe: Auslandshunde bringen genetisch und durch ihre Vorgeschichte oft ohnehin ein Paket aus Ängstlichkeit, mangelnder Sozialisierung und Traumata mit. Um diese Ängste im Gehirn zu verarbeiten und echtes Selbstbewusstsein aufzubauen, braucht ein Hund in der Pubertät dringend Testosteron und Östrogen! Nimmt man ihm diese Hormone weg, bleibt der Hund mental auf dem Stand eines verängstigten Welpen stehen. Die Folge ist eine irreversible, tief sitzende Angstaggressivität, die auch durch jahrelanges Training kaum noch zu korrigieren ist.
​Der Hund wird im Namen des „Tierschutzes“ körperlich und seelisch zu einem lebenslangen Pflegefall gemacht!


4. Illegale Klauseln: Der Betrug in den „Schutzverträgen“
​Viele Vereine vermitteln junge, noch intakte Hunde und schreiben den Adoptanten eine extrem strenge Klausel in den Schutzvertrag: „Der Übernehmer verpflichtet sich, den Hund innerhalb der nächsten 6 Monate auf eigene Kosten kastrieren zu lassen und den Nachweis zu erbringen.“ Bei Nichtbeachtung drohen Vertragsstrafen oder die Wegnahme des Hundes.
​Wir müssen hier in aller Deutlichkeit sagen: Diese Klauseln sind in Deutschland rechtlich absolut NULL UND NICHTIG!
​Mehrere deutsche Amtsgerichte (u. a. AG Alzey, Az. 22 C 103/01 oder AG Hamburg-Blankenese) haben klipp und klar geurteilt: Ein zivilrechtlicher Vertrag zwischen einem Verein und einem Halter kann niemanden dazu verpflichten, eine Straftat oder eine Ordnungswidrigkeit nach dem Tierschutzgesetz zu begehen. Da die Kastration ohne medizinische Indikation laut § 6 TierSchG verboten ist, darf euch kein Verein der Welt vertraglich dazu zwingen! Ihr könnt solche Verträge unterschreiben und die Kastration danach aus biologischen Gründen verweigern – der Verein hat rechtlich keinerlei Handhabe, euch den Hund deshalb wegzunehmen.

Echter Tierschutz braucht Wissenschaft statt Dogmen!
​Die pauschale Kastration von Tierschutzhunden vor der Vermittlung nach Deutschland ist ein Relikt aus alten Zeiten, das dringend reformiert werden muss. Ja zur Geburtenkontrolle in den Ursprungsländern vor Ort! Aber ein dickes, fettes NEIN zur pauschalen Verstümmelung von Junghunden, die ein sicheres Zuhause in Deutschland gefunden haben.
​Echter Tierschutz darf nicht bei der Verhinderung von Welpen aufhören, sondern muss die lebenslange Gesundheit und die psychische Unversehrtheit des Tieres im Fokus haben!
​Habt ihr selbst einen Hund aus dem Tierschutz adoptiert? Stand in eurem Schutzvertrag auch so eine Kastrationsklausel drin und wie habt ihr darauf reagiert? Lasst uns eure Erfahrungen sachlich in den Kommentaren da!
​Helft uns, diesen massiven Widerspruch aufzuklären und unsere Tierschutzhunde vor unüberlegten Eingriffen zu bewahren:

LIKEN, für ehrliche Tiermedizin und Tierschutz ohne Scheuklappen!

KOMMENTIEREN, um eure Adoptions-Erfahrungen zu teilen!

TEILEN – weil nur Aufklärung blinde Dogmen brechen kann! 🐾❤️

30/05/2026

Happy Birthday in Heaven, mein Herz❤️you will always be my person❤️Du fehlst mir so sehr❤️

Viel Spass beim Lesen 😊🐾
28/05/2026

Viel Spass beim Lesen 😊🐾

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