07/07/2020
Zwillingsträchtigkeit
Viele Züchter kennen das Problem. Erst ist die Freude groß. Die Stute ist tragend. Allerdings wird es problematisch, wenn zwei Fruchtanlagen gefunden werden. Was tun?
Dafür besteht kein Patentrezept. Folgende Möglichkeiten gibt es:
1. Abwarten - v.a. Bei Einhornträchtigkeiten besteht eine bis zu 90%ige Chance, dass eine Frucht resorbiert wird
2. Manuelles Abdrücken einer Fruchtanlage. Am Besten bis zum 16. Tag. Bis dahin ist es möglich, die Früchte innerhalb der Gebärmutter zu verschieben und voneinander zu entfernen, um das Risiko, das bei der Manipulation beide Anlagen zerstört werden, zu minimieren.
Dies ist ein Grund, warum eine Trächtigkeitsuntersuchung, wie immer noch oft üblich, am 18. Tag zu spät ist.
3. Möchte man dieses Risiko nicht eingehen, kann man natürlich erstmal abwarten und am besten bis ca. Tag 30 der Trächtigkeit eine ultraschallgeleitete transvaginale Aspiration (Absaugen) einer Fruchtanlage durchführen. Allerdings besteht auch bei dieser Methode das Risiko, das durch den Eingriff auch die zweite Frucht abstirbt.
4. craniocervicale Dislokation
Bei dieser Methode wird versucht, rektal einer der Früchte „das Genick zu brechen“ Diese, sicher ziemlich radikale Lösung, sollte natürlich die Ausnahme bleiben.
Schlussfolgernd muss man sagen, das es bei der Entscheidung für oder gegen ein Verfahren kein „Patentrezept“ gibt. Jeder muss individuell entscheiden und dann hoffen, das alles gut geht und eine Frucht gesund auf die Welt kommt.