10/11/2018
Der letzte Gang....
Auch hier ist Aufklärung extrem wichtig, um den Stress für alle Beteiligten so gering wie möglich zu halten.
Warum eine EINSCHLÄFERUNG keine HINRICHTUNG sein darf!!!
Die meist emotionale und daher mehr als unsachliche Diskussion zum Präparat T61 flammt in regelmäßigen Abständen immer wieder auf. Dieses Thema gilt als absolut heißes Eisen gilt, an dem man sich ganz schnell die Finger verbrennen kann.
Trotzdem will und kann ich dazu als praktizierender Tierarzt nicht schweigen!!!
Vorab möchte ich jedoch Folgendes klarstellen:
Wir benutzen es nicht - wir kennen es aus früheren Praxen und haben definitiv keine schlechten Erfahrungen damit gemacht; haben uns aber, aufgrund der pauschalisierten Online-Hetze, bewusst dagegen entschieden.
Vor einiger Zeit rief mich ein Kollege einer Nicht-Internet-Generation an.
Er hatte auf Anfrage zum Euthanasieablauf in seiner Praxis offen und ehrlich geantwortet; so auch dass er das oben erwähnte Präparat benütze. Daraufhin sei er auf Übelste als Tierquäler beschimpft worden - er verstand die Welt nicht mehr...
Doch was hatte der Kollege übersehen?
Erst mal zum wesentlich Rechtlichen:
Auf deutschem Grund greift das Deutsche Tierschutzgesetz!
Dessen § 4 Absatz 1 besagt: „Ein Wirbeltier darf nur unter wirksamer Schmerzausschaltung (Betäubung) in einem Zustand der Wahrnehmungs- und Empfindungslosigkeit oder sonst, soweit nach den gegebenen Umständen zumutbar, nur unter Vermeidung von Schmerzen getötet werden. […] Ein Wirbeltier töten darf nur, wer die dazu notwendigen Kenntnisse und Fähigkeiten hat.“
Das bedeutet vereinfacht, dass sich das Tier vor Eintritt des Todes in VOLLNARKOSE (Bewusstlosigkeit und vollkommene Schmerzausschaltung) befinden muss. Ansonsten erstickt das Tier nämlich bei vollem Bewusstsein... Das möchte wirklich niemand!
Anscheinend 'passierte' aber genau das in absoluten Einzelfällen. Ich kann nicht sagen ob es Unwissenheit oder Zeitdruck war, aber es handelt(e) sich dabei um Ausnahmen, die darüber hinaus auch nicht rechtens waren.
Nur am Rande soll erwähnt sein, dass man als Tierarzt bei der einleitenden Vollnarkose bereits eine etwas höhere Dosis wählt, damit sich der Patient auch garantiert bei der 2. Injektion, der eigentlichen Einschläferung, nach ca. 10 Minuten in zweifelsfreier Vollnarkose befindet... Dieser Zustand wird natürlich vor der finalen Injektion überprüft!
Im Vergleich zu den Präparaten, die den Wirkstoff 'Pentobarbital' enthalten, muss für T61 jedoch keine Betäubungsmittel-Liste geführt werden, zusätzlich muss es auch nicht per Nachnahme bestellt und per unverzüglicher Empfangsbestätigung quittiert werden.
Dies sind durchaus nachvollziehbare Gründe warum mancher Kollege am 'Altbewährten' festhält. Allerdings nicht selten ohne zu ahnen, dass es verteufelt werden könnte, weil ihm/ihr unbekannte Kollegen damit 'Mist' gebaut haben könnte.
Der oftmals erwähnte preisliche Vorteil spielt aber meines Erachtens nach keine erwähnenswerte Rolle.
Der Hauptgrund dieses Artikels ist definitiv kein Lobgesang auf ein Präparat, das zum Einschläfern von Tieren entwickelt wurde. Aber genau das ist sein Sinn: die schmerzlose Euthanasie...
Ich möchte bloß dem geneigten Leser zeigen, dass es auch hier nicht bloß schwarz und weiß gibt.
Zugegeben - einem Tier dieses Tötungsmittel OHNE vorherige Vollnarkose zu Spritzen entspricht einer Hinrichtung von menschlichen Todeskandidaten in US-amerikanischen Gefängnissen.
Ein solches Vorgehen ist eine absolute Schweinerei und nicht zu entschuldigen - es darf einfach nicht passieren!
Aber deshalb gegen Kollegen zu wettern, die es exakt gemäß dem Tierschutzgesetz anwenden, und sie als Tierquäler zu bezeichnen empfinde ich als ungerechtfertigt und zugleich als äußerst unfair.
Deshalb mein Appell an beide Seiten (Tierbesitzer und Tierärzte) - sucht den Dialog, redet miteinander und nicht hintenrum übereinander!
Fragt einfach nach und sucht die Diskussion...
Sprechenden Menschen kann öfter geholfen werden als man denkt.
Sollte es nicht ALLEN ums Wohl der Tiere gehen?
Fortsetzung => Der Folgeartikel an diesem Sonntag befasst sich mit der alltäglichen Beihilfe zur unterlassenen Hilfeleistung bzw. ungewollter Sterbehilfe in Haustier-Foren und -Gruppen. Seit der Erstveröffentlichung hat sich leider nicht viel geändert...
Tierarzt S. Goßmann-Jonigkeit (aus Engelskirchen nahe Köln)