Tierarztpraxis Wandsbek

Tierarztpraxis Wandsbek Kleintierpraxis mit modernster Technik seit 2003 im Herzen von Wandsbek. Innere Medizin - Operationen - Physiotherapie - professionelle Ernährungsberatung

17/11/2022

Die Neufassung der GOT: Problematische Irrtümer und noch problematischere Fakten

Von Ralph Rückert, Tierarzt, und Johanne Bernick, Tierärztin

In ein paar Tagen, am 22. November 2022, tritt die Neufassung der Gebührenordnung für Tierärztinnen und Tierärzte in Kraft und löst damit nach 23 Jahren die alte GOT ab. In den letzten Wochen war in allen tiermedizinischen Einrichtungen des Landes extrem viel (Freizeit-)Arbeit angesagt, um sich mit dieser umfangreichen Neufassung vertraut zu machen und die 1006 Leistungsziffern in die jeweiligen Praxisverwaltungssysteme einzupflegen.

Dass diese Neufassung dringend erforderlich war, daran kann gar kein Zweifel bestehen. Das lässt sich schon allein an einer ganz schlichten Tatsache festmachen: Im Gültigkeitszeitraum der alten GOT (1999 – 2021) sind die Löhne der Arbeitnehmer:innen in Deutschland um 43 Prozent gestiegen, während wir Tierärzt:innen von der Regierung nur eine Steigerung von 24 Prozent zugestanden bekommen haben. Erst mit der neuen GOT erreichen wir jetzt immerhin die selbe „Lohnentwicklung“ wie die Allgemeinheit.

In der Öffentlichkeit, also auf Seiten der Tierbesitzer:innen, kursieren inzwischen ein paar haarsträubende Irrtümer, die es richtig zu stellen gilt.

Irrtum: Wir Tierärztinnen und Tierärzte haben uns diese neue Gebührenordnung ausgedacht und uns selber einen ordentlichen Schluck aus der Pulle gegönnt.

Fakt: WIR machen die GOT nicht! Das ist ein Bundesgesetz, das von der Regierung beschlossen und parlamentarisch abgesegnet werden muss. Natürlich nörgeln unsere - leider nicht sehr einflussreichen - Lobbyisten (sprich: unsere Verbände) an die verantwortlichen Stellen in der jeweiligen Regierung hin, wenn wir der Meinung sind, dass da mal wieder was passieren muss. Diese Stellen hören aber mit schöner Regelmäßigkeit erst dann zu, wenn es sich absolut nicht mehr vermeiden lässt, in diesem Fall also erst nach einem knappen Vierteljahrhundert, so dass die dann notwendigen, sprunghaften Anpassungen sehr drastisch und für die Tierhalter:innen richtig schmerzhaft ausfallen. Ginge es nach uns, hätten wir schon lange eine Gebührenordnung mit einer simplen Ankopplung an Inflationsrate und Lohnentwicklung, bei der die jährlichen Steigerungen für die meisten Kund:innen nicht mal merkbar wären.

Irrtum: Wir Tierärzt:innen ziehen das jetzt, in Kriegs- und Inflationszeiten, gnadenlos durch, statt aufgrund der schlimmen Situation zu diesem Zeitpunkt auf eine Gebührenerhöhung zu verzichten bzw. diese zu verschieben.

Fakt: Liegt gar nicht in unserer Hand! Ja, die GOT-Novelle tritt zu einem denkbar ungünstigen Zeitpunkt in Kraft, was aber vor noch nicht mal einem Jahr niemand auch nur ahnen konnte. Nochmal: Das ist ein Bundesgesetz! Sowas wird über Jahre vorbereitet und läuft dann durch einen aufwändigen Verabschiedungsprozess. Es ist schlicht nicht möglich, so ein Gesetzeswerk mal schnell auszusetzen oder zu verschieben. Damit wäre für den Gesetzgeber viel zu viel extrem lästiger Aufwand verbunden. Kann man vergessen!

Irrtum: Viele glauben, dass jeder Posten, jede Leistungsziffer in enger Zusammenarbeit mit unseren GOT-Fachleuten formuliert und beschlossen wurde, das Ergebnis mithin in allen Punkten schlüssig und logisch wäre und unseren Vorstellungen entsprechen würde.

Fakt: Weit gefehlt! Wir praktizierenden Tierärzt:innen werden zwar angehört, es wird uns aber leider meistens nicht wirklich zugehört. Wir hatten ein sehr aktuelles und gut begründetes Konzept für eine Novellierung vorliegen, das aber zugunsten eines Entwurfs aus dem Jahr 2012 (!) einfach ignoriert wurde. Die wilde Hoffnung, dass die Neufassung mit einer Vielzahl völlig unlogischer und realitätsferner Leistungsbewertungen aufräumen würde, hat sich schnell zerschlagen. Wir sind mit einigen, wenn nicht sogar mit vielen Punkten überhaupt nicht glücklich. All unsere Bedenken aufzulisten, würde den Rahmen dieses Artikels sprengen. Weiter unten werden wir aber auf einen speziellen Bereich eingehen, der sich für die deutschen Tierbesitzer:innen finanziell mit am schlimmsten auswirken dürfte. Wie auch immer: Die Neufassung ist beschlossene Sache, mit der wir alle werden leben müssen, wenn es so läuft wie beim letzten Mal, für die nächsten 20 Jahre.

Irrtum: Durch die neue GOT werden sich die Gebühren verdoppeln oder sogar verdreifachen!

Fakt: Nein, Blödsinn! Die Neufassung wurde auf der Basis einer (wirtschafts-)wissenschaftlichen und vom zuständigen Ministerium in Auftrag gegebenen Studie erarbeitet und berücksichtigt (mal mehr, mal weniger erfolgreich) den realen Aufwand, der mit einzelnen Leistungen verbunden ist. Querbeet gerechnet bedeutet die neue GOT eine Gebührensteigerung von ca. 22 Prozent, nicht von 100 oder gar 200 Prozent, wie manche Klugschwätzer im Netz rumblasen.

Dieser Punkt ist ein guter Übergang zu den aus Tierhaltersicht sehr unangenehmen Seiten der Neufassung. Im Schnitt sind es nachweislich nur 22 Prozent Gebührensteigerung, die sich aber – und das ist der Haken - sehr ungleichmäßig verteilen. Es gibt Leistungen, die tatsächlich billiger geworden sind (prominentestes Beispiel: Röntgen), es gibt welche, deren Preis in etwa gleich geblieben ist, und es gibt Leistungen, die irgendwas zwischen moderat und extrem teurer geworden sind. Die in den Presseberichten zur Novellierung immer wieder erwähnte „Allgemeine Untersuchung“ der Katze hat sich (im niedrigsten, also dem 1,0fachen Satz) von 8,98 Euro auf 23,62 Euro verteuert und kostet nun genau so viel wie beim Hund und beim Frettchen. Das ist zwar völlig korrekt, weil schon immer nicht wirklich einzusehen war, was an der Untersuchung einer Katze einfacher sein soll als an der eines Hundes, trifft aber als sogenannte Grundleistung, die fast immer zum Tragen kommt, wenn man mit seiner Katze in der Tierarztpraxis aufschlägt, die Katzenhalter:innen besonders deutlich.

Nachdem wir uns jetzt mit der Neufassung halbwegs vertraut machen konnten, identifizieren wir vor allem zwei Bereiche, zwei richtig harte Nüsse, die durch preisliche Aufwertung, bessere Differenzierung und Einführung neuer Leistungen für Sie als Tierbesitzer:innen zum Problem werden dürften.

Neben Leistungen, die sowohl in der neuen als auch der alten GOT auftauchen und damit vergleichbar sind, gibt es nun auch jede Menge neuer Leistungsziffern für Tätigkeiten, die zwar schon lange routinemäßig erbracht wurden, mangels ausdrücklicher Erwähnung in dem alten Schinken von 1999 aber nur als sogenannte Paragraph-7-Analog-Leistungen berechnet werden konnten. Das populärste Beispiel dafür wären die schon lange üblichen Diagnostikverfahren CT und MRT. Das ist auf der einen Seite natürlich sinnvoll und war schon lange überfällig. Andererseits haben neu eingeführte Leistungen aus Kundensicht auch einen klaren Nachteil. Es gibt halt so einige Tätigkeiten, die sich aufgrund der wissenschaftlichen Entwicklung und der Entstehung von Leitlinien so langsam eingeschlichen haben, die man auch nach Paragraph 7 der alten GOT hätte in Rechnung stellen können, die man aber häufig unter den Tisch hat fallen lassen. Ein schönes Beispiel dafür ist das Führen eines Narkoseprotokolls. 1999, noch im Zeitalter der „Steinzeitnarkosen“, hätten die allermeisten von uns den Kopf geschüttelt bei dem Gedanken, ein Narkoseprotokoll zu führen bzw. als unabdingbare Voraussetzung für eine Protokollierung eine Tiermedizinische Fachangestellte nur für die Narkoseüberwachung abzustellen. Inzwischen ist das aber in guten Praxen und Kliniken allgemein üblich und zum Standard Of Care geworden. Dieser Tatsache trägt die neue GOT Rechnung und führt nun die Leistungen „Narkoseprotokoll, einfach, je angefangene 15 Minuten“ und „Narkoseprotokoll, ausführlich, je angefangene 15 Minuten“ ein. Das ist völlig berechtigt, weil es berücksichtigt, wie drastisch sich der personelle Aufwand für gute Narkosen in den letzten 23 Jahren verändert hat. Aber auf die Narkosepreise wirkt sich das natürlich ebenso drastisch aus, und da diese spezifische Leistung nun ausdrücklich benannt und beziffert worden ist, läuft nichts mehr mit Unter-Den-Tisch-Fallen-Lassen.

Dieses Narkoseprotokoll kostet zum Beispiel mindestens 48,76 Euro pro Narkosestunde. Entweder Sie finden diesen Posten in Zukunft auf der Rechnung und bezahlen ihn, oder Sie finden ihn nicht, was dann unter Qualitätsgesichtspunkten als negatives Signal zu werten ist. Diese neue Gewichtung der Anästhesie, die sich auch in anderen Posten widerspiegelt, wirkt sich natürlich massiv auf die Preise aller Eingriffe unter Sedierung und Narkose aus. Es gibt zwar einige operative Eingriffe (beispielsweise die Magendrehung beim Hund), die als Einzelleistung billiger geworden sind. Die Rechnungen für solche Operationen werden aber aufgrund der Narkosekosten unter dem Strich trotzdem deutlich höher als zuvor ausfallen. Das GOT-Kapitel „Sedation, Anästhesie, Narkose“ ist also eine der beiden oben erwähnten harten Nüsse für Sie als Kund:innen.

DER eine Punkt aber, an dem die neue GOT völlig übers Ziel hinaus schießt, sind die Inhouse-Laborleistungen, also zum Beispiel Blutuntersuchungen, die auf praxis- oder klinikeigenen Maschinen durchgeführt werden und deren Ergebnisse innerhalb einer halben Stunde vorliegen, was bei unklaren Krankheitsverläufen und in akuten Notfällen natürlich inzwischen unverzichtbar geworden ist. Eine geschätzte Kollegin hat in einer Diskussionsgruppe zur neuen GOT neulich eine für Tierbesitzer:innen recht bestürzende Rechnung aufgemacht: Wenn ein Hund im Notdienst (wir erinnern uns: Mindestsatz 2,0fach!) mit schwerem Brechdurchfall (einem der häufigsten Notfälle) und beginnender Austrocknung auftaucht, dann ist das in guten Praxen und Kliniken völlig übliche und bewährte Vorgehen eigentlich immer: Allgemeine und Eingehende Untersuchung, Venenkatheter legen, Blutprobe entnehmen, Hund an die Infusion zum sofortigen Flüssigkeitsausgleich, Injektion eines Antiemetikums und schnelle Inhouse-Blutuntersuchung. Sobald das erledigt ist, ist man diagnostisch und therapeutisch schon einen guten Schritt weiter. Es stehen aber an diesem Punkt nach der neuen GOT schon über 700 Euro (!) auf der Rechnung, und der Hund ist da noch nicht mal geröntgt und/oder per Ultraschall untersucht worden, was ja in solchen Fällen häufig auch noch notwendig wird. Das ist schon eine Hausnummer, auch in unseren Augen, und selbst für Durchschnittsverdiener nicht mehr leicht zu verkraften.

Manchmal wird einem durch bestimmte Ereignisse oder das unglückliche Zusammentreffen verschiedener Umstände schlagartig klar gemacht, dass es nicht so weiter gehen kann wie bisher. Ein Beispiel wäre der Ukrainekrieg, der uns schmerzhaft aufzeigt, wie verfehlt unser Vertrauen in den Goodwill und die Vertragstreue einer faktischen Diktatur war. Was die Entwicklung in der Tiermedizin angeht, warnen wir jetzt seit Jahren lautstark vor den aktuell stattfindenden Umwälzungen und vor einer damit verbundenen Gebührenexplosion. Irgendeinen Effekt konnten wir leider nicht feststellen. Nach wie vor liegt die Quote der krankenversicherten Haustiere in Deutschland bei gerade mal etwa 5 Prozent (Vergleich Schweden: Deutlich über 90 Prozent!), was angesichts des anhaltenden Heulens und Zähneklapperns über die Tierarztkosten eigentlich absurd ist.

Vielleicht braucht es ja diesen Schlag mitten ins Gesicht, den die GOT-Neufassung für viele Tierbesitzer:innen bedeutet, um mal endlich von dieser offensichtlich immer noch vorherrschenden Wird-Schon-Nicht-So-Schlimm-Werden-Einstellung runterzukommen. Wir sagen voraus: Es wird noch schlimmer! Die Novellierung der GOT ist ein harter Schnitt, aber keineswegs das Ende der vorhergesagten Entwicklung. Die im Vergleich zu anderen Nationen auf gleichem tiermedizinischen Niveau in Deutschland über Jahrzehnte viel zu niedrigen Gebühren werden weiter steigen. Selbst diese nun gerade gültig werdende Neufassung ist eigentlich schon wieder überholt durch die rasante Inflation der letzten Monate. Die Betriebswirtschaftsexperten unserer Berufsverbände raten dringend dazu, ja nicht mit dem 1,0fachen Mindestsatz in die neue GOT einzusteigen, sondern mindestens (!) mit dem 1,15fachen Satz. Die viel gehörte Klage, dass sich bald nur noch Besserverdienende ein Haustier leisten können werden, ist berechtigt, zumindest mit dem Zusatz „ohne gute und umfassende Tierkrankenversicherung“. Wir können Ihnen nur raten, diese Insider-Warnung sehr ernst zu nehmen und entsprechend zu handeln. Dazu noch der Hinweis, dass das oben geschilderte Notdienstszenario mit dem Durchfall-Hund NICHT von einer reinen Unfall- und OP-Kosten-Versicherung abgedeckt wird.

Natürlich können Sie jetzt in der Diskussion dieses Artikels in den Sozialen Medien zum tausendsten Mal die berühmte „arme Oma mit der kleinen Rente, deren einziger Freund ihr Hund ist“ oder Ihre fünf aus dem Auslandstierschutz stammenden und alten Hunde, die keine Versicherung mehr nehmen will, anführen. Es bringt halt nur rein gar nix! Finden echte Umwälzungen statt, kommt immer irgendjemand unter die Räder. Das gilt nicht nur für Sie als Tierhalter:innen, sondern auch für unseren Berufsstand. Das Klinik- und Praxensterben durch Fachkräftemangel hat gerade erst begonnen. Für Tierschutzorganisationen können wir auch nach der neuen GOT Sonderpreise vereinbaren, für Privatpersonen aber ist der 1,0fache Satz gesetzlich als absolutes Minimum festgesetzt, dessen Unterschreitung ebenso Sanktionen nach sich zieht, wie das Nicht-Berechnen von in der GOT aufgeführten Leistungen. Als Allgäuer kann ich da nur sagen: Es isch halt jetzt so!

So, wenn Sie bis zu diesem Punkt gekommen sind, gehören Sie definitiv zu dem Personenkreis, den wir ansprechen möchten. Wenn Sie diesem Text bei seiner Verbreitung helfen, indem Sie ihn teilen, sind wir Ihnen zu Dank verpflichtet!

Bleiben Sie uns gewogen, bis bald,

Ihr Ralph Rückert, Ihre Johanne Bernick

© Kleintierpraxis Ralph Rückert, Römerstraße 71, 89077 Ulm

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https://www.kleintierpraxis-wandsbek.de/blog/19. Jahre Tierarztpraxis Susanne Gnass in Wandsbek01 Mär 2022Rückblick und ...
07/03/2022

https://www.kleintierpraxis-wandsbek.de/blog/

19. Jahre Tierarztpraxis Susanne Gnass in Wandsbek
01 Mär 2022
Rückblick und Ausblick
Am 03.03.2003 habe ich meine Tierarztpraxis in HH-Wandsbek gegründet. Mein Kernteam, Vet.-Ing. Katrin Roß, TFA Yvonne Wassenberg und Tierärztin Dr. Wiebke Suhrbier - ist immer noch dabei. Aktuell ergänzen Frau Mendes und Frau Ohlandt (Auszubildende) unser Team. Auch viele Auszubildende haben wir in diesen 19 Jahren erfolgreich begleitet.

Die ersten Patienten waren uns aus der alten Gemeinschaftspraxis in Billstedt gefolgt und in den ersten Jahren kamen vorwiegend Kunden mit neuen, jungen Tieren. Diese Zeiten sind nun lange vorbei. Junge Tiere sind sehr süß. beglücken unseren oft stressigen Job, doch medizinisch sind sie glücklicherweise selten eine Herausforderung. Heute sind wir eine "durchgealterte" Tierarztpraxis und begleiten unsere Patienten in jedem Lebensalter.

Die überwiegende Anzahl unserer Patienten sind, wen wundert's, Katzen, Hunde und Kaninchen. Viele andere Tierarten kamen in Modephasen gehäuft dazu - Ratten, Frettchen, Chinchilla u.a. So sind Frettchen und Kleinsäuger auch immer gern gesehene Patienten in der Praxis.

So wie alles im Wandel ist, kommen auch medizinisch immer wieder neue Schwerpunktbereiche hinzu, z. B. das digitale Zahnröntgen und die Zahnstation vorwiegend für unsere älteren Katzen mit ihren kranken Zähnen (FORL) oder die Cryo-Chirurgie. Auch die importierten oder gereisten Hunde mit ihren Reisekrankheiten, vor allem Herzwürmer und Leishmaniose, die wir begleiten dürfen und zunehmend das Thema Erbkrankheiten. Neben der Arbeit in der Praxis begleiten wir zu ausgewählten Themen beratend auch immer mehr Patienten aus der Ferne (Telemedizin) - die neue Technik macht es möglich.

Ab März bricht nun ein neuer Abschnitt für meine Praxis an. Um den Weg in die Zukunft zu sichern, unser medizinisches Leistungsangebot zum Wohle unserer Patienten weiter auszubauen und auch künftig ein attraktiver Arbeitgeber zu sein, habe ich mich mit meiner Praxis dem Veternicum Praxisverbund angeschlossen. So werden unser Kund:innen am Telefon zukünftig mit Tierarztpraxis Wandsbek "Am Eichtalpark" begrüßt.

Sollten sich Kolleg:innen angesprochen fühlen, mit mir und meinem Team die Zukunft zu gestalten, dann freuen ich mich, wenn Sie Kontakt zu uns aufnehmen.

Ihre Susanne Gnass

5 Euro Gutschein von Speers Hoff bei uns in der Praxis. Gültig bis 31.01.18 und nur solange der Vorrat reicht.

https://www.kleintierpraxis-wandsbek.de/ukraine/
05/03/2022

https://www.kleintierpraxis-wandsbek.de/ukraine/

INFORMATIONEN ZUR EINREISE MIT HEIMTIEREN AUS DER UKRAINE - ENGLISCH, UKRAINISCH, RUSSISCH (STAND: 28.02.2022)/INFORMATION ON ENTRY WITH DOMESTIC ANIMALS FROM UKRAINE - ENGLISH, UKRAINIAN, RUSSIAN (AS AT: 28.02.2022)

06/12/2021

Liebe Tierbesitzer
In unserer Praxis gilt bis auf weiteres die 3 G Regel. Bitte halten Sie ihre entsprechenden Nachweise ( geimpft, genesen oder offiziellen Test ) und Ihren Personalausweis bereit. Weiterhin darf nur eine Person als Begleitung ihres Lieblings mit in die Praxis kommen.
Wir werden jedes Tier versorgen, wenn Ihnen keine der oben genannten Nachweise möglich sind, nehmen wir Ihr Tier gerne am Eingang in Empfang. Sie werden dann leider draußen warten müssen.
Bitte kommen Sie, wenn möglich ohne Kinder in Begleitung.
Am Empfang können Sie sich in die Luca-App einloggen.
Bitte bleiben Sie gesund

04/12/2021
Liebe Tierbesitzer, Der Hamburger tierärztliche Notdienst ist unter der Telefonnummer 040/434379  in der Zeit von 20:00 ...
19/11/2021

Liebe Tierbesitzer,
Der Hamburger tierärztliche Notdienst ist unter der Telefonnummer 040/434379 in der Zeit von 20:00 bis 8:00 Uhr am nächsten Morgen erreichbar. Am Wochenende und Feiertags ganztägig. Bitte rufen Sie immer erst den Notdienst habenden Tierarzt zuerst an, ehe Sie zur der Praxis fahren.
Bleiben Sie gesund und Ihre Lieblinge auch

❗️ 𝗪𝗶𝗰𝗵𝘁𝗶𝗴𝗲 𝗠𝗶𝘁𝘁𝗲𝗶𝗹𝘂𝗻𝗴 ❗️
Das aktuelle Notdienstaufkommen setzt uns vor kaum zu bewältigenden Herausforderungen.
Wie Ihnen aus den Medien sicherlich bekannt ist, haben viele umliegende Kliniken bereits den Klinikstatus und somit auch die 24/7 Notdienstbereitschaft abgegeben. Durch das sog. ‚Kliniksterben‘ hat sich der Ansturm auf unseren tierärztlichen Notdienst in den letzten Jahren drastisch erhöht. Die daraus resultierende Belastung für unsere MitarbeiterInnen ist so nicht mehr tragbar. Hinzu kommen Personalengpässe, die Einhaltung spezieller Vorgaben des Arbeitszeitgesetzes und unser Anspruch, Ihre Tiere weiterhin bestmöglich medizinisch zu versorgen.

Damit wir nach wie vor für Sie und Ihre Tiere da sein können, bitten wir um Beachtung und Einhaltung folgender Information:

Wir werden zukünftig nur noch Patienten auf Zuweisung Ihres Haustierarztes oder nach Voruntersuchung des jeweils zuständigen regionalen Notdienstes in unserem tierärztlichen Notdienst behandeln können (ausgenommen davon bleiben akut erkrankte Tiere). Das bedeutet, es muss zwingend für die Behandlung in unserem Kliniknotdienst eine Voruntersuchung stattgefunden haben und die behandelnden Kolleginnen und Kollegen müssen den Patienten telefonisch anmelden. In diesem Zuge kann direkt besprochen werden, ob wir ausreichend Kapazitäten für eine Versorgung und ggf. einen stationären Aufenthalt haben. Zudem sehen wir uns aufgrund des erheblichen Mehraufwands zur Aufrechterhaltung unseres Notdienstes gezwungen unseren Notdienstsatz gemäß der Gebührenordnung für Tierärzte auf den 4-fachen Satz zu erhöhen (dies betrifft nicht die Kosten einer stationären Aufnahme sowie Operationskosten bei akut lebensbedrohlich erkrankten Tieren). Bitte beachten Sie, dass eine Behandlung im Notdienst sofort bar oder per EC- oder Kreditkarte bezahlt werden muss.

Sie können einen wichtigen Teil dazu beitragen unseren tierärztlichen Notdienst aufrechtzuerhalten: Nutzen Sie ihn ausschließlich für akute, lebensbedrohliche Notfälle (nicht als offene Sprechstunde). Nur dann können wir Kapazitäten für die Versorgung dieser Fälle freimachen.

Wir danken Ihnen für Ihre Unterstützung.

Ihr Team der Tierklinik Norderstedt 🐾

12/09/2021

Gibt es in Deutschland eigentlich noch die Tollwut?

Diese brandaktuelle Frage möchten wir aus gegebenem Anlass mit folgendem Beitrag beantworten. Gleichzeitig geht es uns darum, auf Gefahren aufmerksam zu machen, die von Hunden aus Drittländern ausgehen, wenn sie illegal nach Deutschland gebracht werden.

Fledermäuse sind in Deutschland das Hauptreservoir für Tollwutviren. Auch wenn eine Übertragung auf andere Spezies durch Fledermäuse möglich ist, gilt die terrestrische Tollwut in Deutschland als eliminiert. Gründe dafür sind die hohe Impfquote unserer Haustiere sowie die Importbestimmungen für Tiere aus dem Ausland. In der Coronapandemie kam es jedoch zu einem Haustier-Boom. Die hohe Nachfrage leerte die Tierheime. Gleichzeitig nehmen die illegalen Tiertransporte und Grenzüberquerungen zu. Auch kommt es immer wieder vor, dass Menschen unter Umgehung der behördlichen Auflagen kranke Hunde und Katzen aus dem Urlaub mit nach Deutschland bringen. Und von so einem Fall möchten wir hier berichten.

Uns wurde diese Woche ein kranker Kangal-Welpe vorgestellt, der zwar aus gut gemeinten Gründen, aber völlig gedankenlos aus der Türkei nach Deutschland gebracht wurde. Dem armen Kerl ging es bei Vorstellung sehr schlecht. Da uns anfangs weder die Herkunft des Tieres noch die Hintergründe der Vorstellung bekannt waren, haben wir alle intensivmedizinischen Maßnahmen eingeleitet. Nach einer kurzen Phase der Verbesserung, verstarb der Patient.
In der Zwischenzeit wurden weitere Details über das Tier bekannt, so dass wir den Hund sofort isolierten. Es ist unsere tierärztliche Pflicht, Tiere aus dem Ausland ohne Herkunftsnachweis, Quarantäne oder nachweisbaren Impfungschutz dem Veterinäramt zu melden. Obwohl der Besitzer hier wenig kooperativ war, kamen wie dieser Pflicht selbstverständlich nach. Das Veterinäramt holte den verstorbenen Patienten ab und leitete eine pathologische Untersuchung ein.

Es stellte sich schließlich heraus, dass der Hund an den Folgen von Tollwut gestorben war. Tollwut ist eine ansteckende und speziesübergreifende Virus-Erkrankung, die immer tödlich endet. Ein Biss durch ein erkranktes Tier gilt als sicherer Übertragungsweg. Jedoch kann das Virus in seltenen Fällen auch über andere Wege auf den Menschen übertragen werden. Ein Großteil unserer Mitarbeiter hatte trotz Schutzmaßnahmen mehr oder minder direkten Kontakt zu dem Tier und setzte sich damit einem deutlich erhöhten Risiko aus.
Wir sind dankbar, dass die Diagnose sehr früh gestellt und schlimmeres verhindert werden konnte. Unser Krisenmanagement funktionierte in dieser Situation sehr gut. Unter ärztlicher Aufsicht und behördlicher Begleitung wurden vergangene Nacht ca. 30 unserer Mitarbeiter notgeimpft, ein paar weitere wurden in Krankenhäusern behandelt. Die Impfungen müssen nun in kurzen Abständen mehrfach wiederholt werden, um für einen wirksamen Schutz zu sorgen. Wir können aber hoffen, dass niemand mehr von uns in Lebensgefahr schwebt. Deshalb möchten wir an dieser Stelle einmal ganz offiziell unserem zuständigen Veterinär- und Gesundheitsamt danken, die sofort und unbürokratisch gehandelt haben. Gleichzeitig danken wir Dr. Steiner, der uns als ausgewiesener Spezialist mit seiner Expertise rund um die Uhr beratend zur Seite stand und unser Team über die kommenden Wochen weiter medizinisch betreuen wird. Natürlich sind wir auch sehr stolz auf alle unsere Kolleg:innen, die sich der ernsten und angespannten Situation ohne Panik gestellt haben.

Aber warum veröffentlichen wir das an dieser Stelle? Ganz einfach, weil hier durch den gedankenlosen Import eines kranken Tieres eine Gefährdung von Menschen- und Tierleben billigend in Kauf genommen wurde. Wir schätzen uns außerordentlich glücklich, dass nicht mehr passiert ist und möchten Sie mit diesem Beitrag für das Thema sensibilisieren. Bitte halten Sie sich trotz aller Tierliebe immer an die jeweiligen Vorschriften. Sie sind sinnvoll! Und bitte achten sie auch darauf, dass Ihr Tier immer einen aktuellen Impfstatus aufweist. Er wird im Zweifelsfall sowohl das Leben Ihres Tieres als auch das Ihre retten. Denn wir müssen davon ausgehen, dass es sich hierbei nicht um den letzten eingeschleppten Tollwutfall handelt.

Bleiben Sie gesund - bleiben Sie aufmerksam!

Ihr Team der TKP

19/08/2021

❗𝗪𝗜𝗖𝗛𝗧𝗜𝗚𝗘 𝗜𝗡𝗙𝗢𝗥𝗠𝗔𝗧𝗜𝗢𝗡❗
Liebe PatientenbesitzerInnen,
am 20.08.2021 feiern wir unser lang ersehntes Sommerfest ☀️ Wir sind schon jetzt voller Vorfreude☺️
H̲i̲e̲r̲f̲ü̲r̲ e̲i̲n̲i̲g̲e̲ w̲i̲c̲h̲t̲i̲g̲e̲ I̲n̲f̲o̲r̲m̲a̲t̲i̲o̲n̲e̲n̲ v̲o̲r̲a̲b̲:̲
Der Parkplatz vor unserem Neubau in der Ulzburger Straße 44 wird ab 14:00 Uhr nicht mehr befahrbar sein. Bitte nutzen Sie die Parkmöglichkeiten im Kabels Stieg 41.
Zudem haben wir an diesem Tag ab 16:00 Uhr keine Notdienstbereitschaft. Bitte informieren Sie sich rechtzeitig, welche Klinik/TierarztIn Sie für akute Notfälle mit Ihren Vierbeinern aufsuchen können.

GERNE TEILEN!

Ihre Tierklinik Norderstedt 🐾

27/05/2021

𝙀𝙞𝙣 𝙏𝙝𝙚𝙢𝙖, 𝙙𝙖𝙨𝙨 𝙪𝙣𝙨 𝙨𝙚𝙝𝙧 𝙖𝙢 𝙃𝙚𝙧𝙯𝙚𝙣 𝙡𝙞𝙚𝙜𝙩...
Können Sie diesen putzigen Augen widerstehen? Viele können es verständlicherweise nicht und wünschen sich ein Haustier. Jedoch sollte der Hundekauf immer wohlüberlegt sein. Hundewelpen sind
gefragt, jetzt in der Corona-Pandemie mehr denn je. Schon vor der Corona-Pandemie lebten rund zehn Millionen Hunde in deutschen Haushalten – und Züchter berichten seit Monaten von einer anhaltend großen Nachfrage nach Hundewelpen.

Wir machen deshalb gemeinsam mit dem Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft auf Folgendes aufmerksam:
Wer sich einen Welpen zulegt, sollte darauf achten, woher das Tier kommt. Über Angebote im Internet werden viele Hunde zu jung, geschwächt und nicht geimpft verkauft. Das ist verboten. Deshalb handelt es sich hierbei um 𝗶𝗹𝗹𝗲𝗴𝗮𝗹𝗲𝗻 𝗪𝗲𝗹𝗽𝗲𝗻𝗵𝗮𝗻𝗱𝗲𝗹. Viele dieser Welpen werden im Ausland unter schlechten Bedingungen gezüchtet. Dem Käufer werden Herkunft und Aufzucht aber meist verschleiert. Wer ein solches Tier kauft, unterstützt ein System, das potenzielle Käuferinnen und Käufer bewusst täuscht und
den betroffenen Tieren viel Leid zufügt. Um die kriminellen Machenschaften effektiv stoppen zu können, werben wir um Ihre Mithilfe.

Schauen Sie bitte genau hin und melden Verdachtsfälle dem zuständigen Veterinäramt oder der Polizei.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Homepage des Bundesministeriums für Ernährung und
Landwirtschaft unter www.bmel.de/welpenhandel

Ihre Tierklinik Norderstedt 🐾

05/05/2021

🏖
In der Woche vom 10. bis 14. Mai 2021 bleibt die Praxis wegen Urlaub geschlossen.
Bitte wenden Sie sich im Notfall an den Wochentagen an eine unserer Nachbarpraxen und in der Nacht und am Wochenende an den tierärztlichen Notdienst unter der Telefonnummer 040/434379.
Ab dem 17.Mai sind wir wieder zu den üblichen Öffnungszeiten für Sie erreichbar.
Am Pfingstmontag den 24. Mai ist die Praxis selbstverständlich ebenfalls geschlossen.

Adresse

Wandsbeker Zollstraße, 11
Hamburg-Wandsbek
22041

Öffnungszeiten

Montag 08:30 - 12:30
16:00 - 18:00
Dienstag 08:30 - 15:00
Mittwoch 08:30 - 12:30
16:00 - 18:00
Donnerstag 08:30 - 12:30
16:00 - 18:00
Freitag 08:30 - 15:00

Telefon

+494075118040

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