10/12/2023
🥰🙏🏼
Zum Thema High Noon im Verwaltungsgericht Hamburg
Dirk Schrader
Es stimmt, ich habe vergessen es im Text High Noon am 12.Dezember im Verwaltungsgericht Hamburg zu dokumentieren:
Als ich meine Praxis 1973 eröffnete, besuchte mich der Präsident der Tierärztekammer Hamburg, ein gewisser Dr. R. auch Oberveterinärrat in der Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz.
Er kam in Begleitung des zuständigen Amtsveterinärs, dessen Namen mir nicht mehr geläufig ist.
Blöderweise war das Wartezimmer sehr voll und ich konnte sie nicht begrüßen. Sie hatten sich nicht angemeldet. Die beiden sind dann unverrichteter Dinge wieder abgezogen, wie man mir berichtete. Der eigentliche Grund war, wie sich etwas später herausstellte: Der Herr Amtskollege hatte Visitenkarten von mir und meiner Praxis auf dem Tresen eines Hundesalons in der Nähe gefunden und die Tierärztekammer alarmiert: Werbung war, anders als heute, total verboten und mit Strafe zu belegen.
Besagter Dr. R. forderte mich wenige Tage später schriftlich auf, zu einer Anhörung in seinen Amtsräumen zu erscheinen, in einem Rotklinkerbau in der Lagerstraße, das die Engländer vergessen hatten zu bombardieren.
Natürlich erschien ich zum genannten Termin. Der Herr Oberveterinärrat saß in seinem Amtszimmer hinter einem Schreibtisch auf einem deutlich erhöhten Podest. Für mich gab es einen Stuhl, auch aus der Nazizeit, so dass ich zu ihm aufblicken musste. Was wollte der?
„Sie machen Werbung für ihre Praxis. Das ist nach dem Tierärztegesetz verboten und strafbar“, donnerte er mich an. „Stimmt nicht“, entgegnete ich und räumte ein, dass die Hundesalonbesitzerin meine Visitenkarten ohne mein Wissen aus meinem Wartezimmer hat mitgehen lassen. „An Ihnen werde ich ein Exempel statuieren“, brüllte er mich an.
Nach einem Hin- und Zurück-Geschnauze erlaubte ich mir die Worte: „Sie sind ein Ar*****ch, Herr Präsident“, stand auf, hob den Nazi-Stuhl etwas hoch und ließ in fallen. Er zerbrach. „Oh“, sagte ich, ging und knallte die Tür hinter mir zu.
Seitdem habe ich nichts mehr von ihm gehört. Vielleicht lebt er ja noch und liest diese Zeilen. Ich würde mich natürlich für das „Ar*****ch“ gerne entschuldigen.
Einige Jahre vergingen und plötzlich bekam ich Besuch von einem Oberveterinärrat Dr. K., Abgesandter der Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz. Der wollte die Aufzeichnungen über den Verbleib meiner Betäubungsmittel sehen. (Die K-Straße gibt es tatsächlich in Timmendorfer Strand. Immer wenn ich da vorbeikomme, muss ich an ihn denken) Er roch ziemlich eklig aus dem Mund, hatte eine verstaubte Brille und eine wirklich sehr abgegriffene Aktentasche. Er behauptete, meine Aufzeichnungen seien nicht statthaft, weil sie mit dem Computer erstellt waren. Etwas später erhielt ich einen Bußgeldbescheid von damals 2.500 Mark, gegen den ich Widerspruch einlegte. Ich traf ihn dann in einem Gericht, in welchem er die Anklage vertrat. Nach kurzem Hin- und Her verurteilte mich der Amtsrichter zu 3.500 Mark Geldstrafe. Scheiße, dachte ich und fing zuhause an zu suchen, denn ich hatte in einem Fachblatt irgendwann mitbekommen, dass man den Betäubungsmittelverbleib sehr wohl mit einem PC erstellen konnte. Den fand ich dann auch und sandte ihn mit dem Aktenzeichen kommentarlos an das Gericht. Von dem habe ich dann merkwürdigerweise nichts mehr gehört. Wahrscheinlich hat man die Akte ins Klo geworfen oder aufgegessen. Bezahlt habe ich nie.
Inzwischen importierte ich „wie ein Weltmeister“ ein hochwirksames Arthrosemittel für Tier und Mensch – aus Israel. Es handelte sich jedoch nicht um ein Medikament, sondern um eine Nahrungsergänzung.
Plötzlich erhielt ich einen Bußgeldbescheid von 3.500 Euro von der Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz, weil ich „unerlaubt Arzneimittel in die EU importieren würde“. Der Unterzeichner: Silviu T.
Gegen den Bescheid ging ich in Widerspruch mit der Begründung: Arthridor ist kein Arzneimittel, sondern eine Nahrungsergänzung. Von der Bußgeldsache habe ich dann auch nichts mehr gehört.
Aber: Meine weiteren Bestellungen in Israel konnte ich nicht mehr durch den Zoll bringen. Der Kollege Silviu T. hatte das veranlasst. Durfte der das? Heute weiß ich, dass reine Willkür seine Feder führte.
Ich habe dann das Rezept hinterlistigerweise in Israel geklaut (Notwehr) und kann mich da natürlich nicht mehr blicken lassen: Arthridonum H habe ich es genannt. Heute wird es von Heilkraft hergestellt aber auch von mir selbst, denn die Lieferketten sind brüchig geworden.
Dieser Silviu T. hatte mich auf dem Schirm, obwohl er in Gesprächen über Arzneimittelrecht immer sehr freundlich tat – und hilfsbereit. Irgendwann lies er verlautbaren, dass meine Webseite www.kritische-tiermedizin.de zu seinen „Favoriten“ gehört.
Er hat er dann gemerkt, dass ich Dinge veröffentlichte, die er mir nicht durchgehen lassen wollte: Veröffentlichungen über die Wirkung von Chlordioxid und Dimethylsulfoxid. Er war in Hamburg wohl „Die Zuständigkeit für das Arzneimittelgesetz“, was jeder wusste. Es ist ein hochkompliziertes Machwerk der Pharmaindustrie, das man nutzen konnte, um jemanden „zu fördern oder zu erschlagen“, und davor hatte man als einfacher Tierarzt Respekt zu haben.
Silviu T. passten viele meiner Veröffentlichungen nicht und er wurde tätig: Verbot der Veröffentlichungen über Chlordioxid und DMSO bei einer Strafe von 10.000 Euro. Das war für einen Mann wie Silviu viel Geld, für mich auch.
Aber er fiel damit im Verwaltungsgericht „regelrecht auf die Schnauze“, dank Rechtsanwalt Michael Rockel, und er wurde Autor und Organisator des Ordnungsbescheids, nach dem ich Chlordioxid weder herstellen noch anwenden darf.
Und nun kann man weiterlesen: High Noon am 12. Dezember im Verwaltungsgericht Hamburg.
Nicht vergessen habe ich noch den Ordnungsbescheid eines gewissen Gregor B-D. aus dem Hause Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz in Hamburg, der sich ganz offensichtlich damit ein Weihnachtsgeschenk machen wollte: Am 23.12 2014 untersagte er mir und meinen Kollegen die Anwendung von Dimethylsulfoxid (DMSO) in der Praxis. Ich habe dem widersprochen und ihn darüber aufgeklärt, dass DMSO im Dual-UseVerfahren als organische Reinigungslösung für Endoskope unverzichtbar ist. Das Vorhandensein von DMSO in der Praxis kann also keine Straftat nach dem Arzneimittelgesetz sein. Auch die Abgabe ist gemäss Deklaration von Helsinki in Therapienotfällen erlaubt. Punkt. Man sollte das nachlesen. Von dem haben wir dann nie wieder gehört. Ob der sich wohl geärgert hat?
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