
30/06/2025
📢 Preisanpassung ab dem 01.07.2025
Liebe Kundinnen und Kunden,
seit der Novellierung der Gebührenordnung für Tierärzte (GOT) im November 2022 rechnen wir in der Regel mit dem einfachen Satz ab – also den gesetzlich vorgeschriebenen Mindestpreis.
Die Vergütungssätze der GOT basieren auf Berechnungsgrundlagen aus dem Jahr 2020. Seitdem sind die Lebenshaltungs- und Betriebskosten in Deutschland deutlich gestiegen – die Inflation summiert sich in diesem Zeitraum auf über 20%. Auch wir als Tierarztpraxis sind von diesen Entwicklungen stark betroffen.
👉 Daher berechnen wir ab dem 01.07.2025 in der Regel den 1,1-fachen Satz der GOT. Wir bitten um Verständnis. 🙏
🔹 Das Wegegeld bleibt unverändert.
🔹 Im Notdienst rechnen wir in der Regel weiterhin den gesetzlich vorgeschriebenen Mindestpreis ab (2,0-facher Satz).
ℹ️ Weitere Informationen bieten wir auf unserer Internetseite unter:
www.tierarztpraxis-am-ith.de/kosten
Bei Fragen zur Preisanpassung stehen wir selbstverständlich gern zur Verfügung.