01/06/2026
💊 „Können wir das Medikament einfach nochmal bekommen?“
Diese Frage hören wir im Praxisalltag sehr häufig.
Viele Tierbesitzer*innen wünschen sich Medikamente:
• „zum Ausprobieren“
• weil sie früher schon geholfen haben
• oder weil das Medikament leer ist, das Tier aber noch nicht gesund wirkt.
👉 Doch genau das dürfen und sollten wir oft nicht einfach tun.
⚖️ Warum ist das geregelt?
Tierärzt*innen unterliegen dem Tierarzneimittelgesetz (TAMG) und der Tierärztlichen Hausapothekenverordnung (TÄHAV).
Viele Medikamente dürfen deshalb nur nach einer aktuellen Untersuchung oder im Rahmen einer laufenden Behandlung abgegeben werden.
💡 Wichtig zu wissen:
Damit wir verschreibungspflichtige Medikamente herausgeben dürfen, muss das Tier regelmäßig tierärztlich untersucht werden – häufig mindestens einmal jährlich.
Denn Symptome können ähnlich aussehen, aber ganz unterschiedliche Ursachen haben.
⚠️ Ein Medikament, das vor Jahren geholfen hat, kann heute:
• nicht passend sein
• Nebenwirkungen verursachen
• Erkrankungen verschleiern
• oder sogar gefährlich werden.
🩺 Deshalb muss oft zuerst eine Ärzt*in entscheiden:
• Was hat das Tier aktuell?
• Ist das Medikament noch sinnvoll?
• Muss die Dosierung angepasst werden?
Auch das Weitergeben „bis es besser aussieht“ kann problematisch sein und z. B. Resistenzen fördern.
📦 Verschreibungspflichtige Medikamente dürfen wir außerdem nicht verschicken oder ohne Voraussetzungen herausgeben – auch das ist gesetzlich geregelt.
✅ Frei verkäufliche Produkte sind dagegen kein Problem, z. B.:
• Ergänzungsfuttermittel
• Pflegeprodukte
✅ Ausnahmen gibt es bei bekannten Langzeitmedikationen, die regelmäßig kontrolliert werden.
💚 Uns ist bewusst, dass es manchmal frustrierend ist, wenn wir nicht direkt etwas mitgeben können.
Aber diese Regeln dienen dem Schutz eurer Tiere und einer sicheren Behandlung.
Danke für euer Verständnis