13/02/2020
Liebe Tierbesitzer: Im anhängendem Artikel wird die neue, bundesweite GOT - Notdienstnovelle ab dem 14.02.2020 als gültig erklärt.
Kurz zusammengefasst bedeutet das nun, dass bei Behandlungen, die nach Dienstschluss und am Wochenende stattfinden, eine Gebühr von 50€ netto fällig sind und Leistungen zum zweifachen Satz der GOT abzurechnen sind.
Dies betrifft jede einzelne Praxis.
Bei Fragen zu diesem Thema stehen wir Ihnen gerne - auch persönlich - zur Verfügung.
https://www.facebook.com/125019894271324/posts/2364487073657917/
GOT-Notdienstnovelle tritt morgen in Kraft
Die GOT-Notdienstnovelle ist heute im Bundesgesetzblatt (BGBl Teil I Nr. 6 v. 13.02.2020) veröffentlicht worden und tritt morgen in Kraft. Für tierärztliche Leistungen, die außerhalb der regulären Sprechzeiten bei Nacht, an Wochenenden und Feiertagen erbracht werden, müssen jetzt eine Notdienstgebühr sowie mindestens der zweifache Gebührensatz berechnet werden. Die neuen Regelungen sollen dazu beitragen, die Versorgung kranker Tiere im Notdienst sicherzustellen, denn die flächendeckende Notdienstversorgung von Tieren droht zu kollabieren. Zum aktuellen Bundesgesetzblatt: https://www.bgbl.de/xaver/bgbl/start.xav %2F%2F*%5B%40attr_id%3D%27I_2020_6_inhaltsverz%27%5D__1581582212409