19/03/2025
Liebe Tierbesitzerinnen und Tierbesitzer, 🐾
nach längerer Pause möchten wir uns heute mal wieder mit einer wichtigen Information bei Ihnen melden. ✨
Es kommt häufig vor, dass Tierhalter ungenutzte oder angebrochene Medikamente zurückgeben möchten – sei es, weil ihr Tier verstorben ist, das Medikament nicht vertragen wurde oder einfach Reste übrig sind.
Die Idee dahinter ist verständlich: Der Tierarzt könnte das Mittel weiterverkaufen, und der Kunde würde Geld zurückbekommen. 💊🩺
Leider ist das aus rechtlichen Gründen nicht möglich. Laut Arzneimittelgesetz (AMG) darf ein Tierarzt einmal abgegebene Medikamente nicht zurücknehmen oder weitergeben. 🫣
Der Grund: Wir können nicht garantieren, dass das Medikament korrekt gelagert wurde. Unsachgemäße Lagerung – etwa zu viel Hitze oder Feuchtigkeit – kann die Wirkung beeinträchtigen oder das Mittel sogar schädlich machen.
Verstöße gegen diese Vorschriften werden mit hohen Geldstrafen geahndet – bis zu 25.000 €.
Viel wichtiger aber: Es geht um die Sicherheit Ihres Tieres. Sie müssen sich darauf verlassen können, dass die Medikamente, die Sie von uns erhalten, einwandfrei sind. 💥
Wir verstehen, dass das ärgerlich sein kann, bitten aber um Ihr Verständnis. Ihre und die Gesundheit Ihrer Tiere stehen für uns an erster Stelle! 🐾💫✨