21/07/2016
Hundegesetz: Es lohnt sich den Artikel bis zum Ende zu Lesen, insbesondere für bereits bestehende Hundehalter. Desweiteren sind die Anforderungen an eine Prüfung der Sachkunde für Hundehalter noch nicht abschließend geklärt. Das heißt, solange es dafür noch keine Rechtsverordnung gibt, kann von der Hundeschule auch kein Hundeführerschein angeboten werden. Der sollte ja möglichst anerkannt werden, insbesondere auch nach Inkrafttreten der Rechtsverordnung und die ist, wie gesagt, noch offen.
Unabhängig davon, wie der Inhalt eines künftigen Hundeführerscheines gestaltet wird, erwerben Sie in den Kursen ein grundlegendes Verständnis für Hunde und deren Art zu lernen, gekoppelt mit einem sicheren Führen Ihres Hundes im Alltag.
Es macht mir große Freude, diese Entwicklungen zu begleiten. In diesem Sinne: Ich freue mich auf euch!
https://www.berlin.de/sen/justv/presse/pressemitteilungen/2016/pressemitteilung.500544.php
Hundegesetz: Erste Regelungen ab 22. Juli in Kraft