BY ARAMIS DOG & CAT - Der Salon für Hunde, Katzen und Nager

BY ARAMIS DOG & CAT - Der Salon für Hunde, Katzen und Nager Unser Online-Shop steht allen Inhabern von Hundesalons, Katzensalons, Boutiquen für Hunde und Katzen und online-Shops zur Verfügung.

Pflegesalon und Boutique für exklusive und einzigartige Accessoires für Hunde und Katzen Impressum: www.by-aramis-dog.de/impressum.html
Onlineshop: www.tiffanys-dog-world.de Unseren Kunden möchten wir neben den aktuellen Angeboten in unseren Web-Shop "Tiffanys Dog&Cat World" nun auch die Gelegenheit geben, die von uns im www angebotenen Artikel in unserer Boutique "live" zu erleben und sich von de

ren Qualität und Schönheit persönlich zu überzeugen. Hier finden Sie uns: Müllerstr. 1
99510 Apolda

Wir haben für Sie geöffnet: Montag - Freitag 13.00 - 18.00 Uhr
Samstag: 10.00 - 14.00 Uhr

Ab 01.03.2012 eröffnen wir unseren B2B-Online Shop für stilvolle, extravagante Accessoires und exklusive Pflegeprodukte für Hunde und Katzen: www.by-aramis-dog.com & www.by-aramis-cat.com. Zur Auswahl und Einkauf von Artikeln im Shop ist die vorherige Registrierung und Freischaltung in unserem System erforderlich. Die Preise werden auschließlich nach Anmeldung sowie Freischaltung in Shop sichtbar.

07/07/2016

Wenn es rumpelt und blitzt – Wie Tierhalter ihren Lieblingen durchs Gewitter helfen

Grelle Blitze, krachender Donner: In den vergangenen Wochen hat uns das Wetter einiges zugemutet und vermutlich wird es noch eine Weile so weitergehen. Blitz und Donner sind schon fast an der Tagesordnung. Das wird besonders für unsere Haustiere zum Problem, wenn sie Angst vor Gewitter haben. Diese Angst können wir ihnen zwar nicht vollständig nehmen, aber mit einigen Maßnahmen und unserer Gelassenheit können wir unseren tierischen Lieblingen dennoch helfen.

Bleiben Sie drinnen

Hundehalter sollten bei Gewitter nicht mit ihren Vierbeinern Gassi gehen. Da die Unwetter allerdings oft sehr plötzlich aufziehen, kann es natürlich passieren, dass Sie beim Spaziergang überrascht werden. Gehen Sie dann möglichst unaufgeregt und direkt nach Hause. Fängt es an zu donnern und zu blitzen, nehmen Sie Ihren Hund an die Leine. Denn wenn es plötzlich laut knallt, ist die Gefahr groß, dass er sich erschreckt und wegläuft. Auch Ihre Katze sollten Sie wenn möglich bei Gewitter in die Wohnung holen.

Wichtig ist in jedem Fall, dass die Tiere mit einem Transponder gekennzeichnet und bei TASSO registriert sind. So ist die Chance am größten, dass Ihre Lieblinge wieder nach Hause gebracht werden, wenn sie vor Angst auf Abwege geraten.

Sperren Sie das Gewitter aus

Auch zu Hause können Sie etwas tun, um den Stress für ängstliche Tiere zu verringern. Schließen Sie Fenster und Türen, ziehen Sie die Vorhänge zu, beziehungsweise lassen Sie die Rollos herunter. Je mehr von dem Gewitter draußen bleibt, desto besser.

Lassen Sie Ihrem Tier Freiraum. Ängstliche Katzen werden sich ein Versteck suchen, auf Schränke klettern oder unter dem Sofa verschwinden. Lassen Sie die Samtpfote dort in Ruhe. Auch Hunde suchen möglicherweise einen Ort, an dem sie sich sicher fühlen. Lassen Sie sie gewähren. Versteckt sich Ihr Hund zwar nicht, wirkt aber dennoch beunruhigt, versuchen Sie, ihn ein bisschen abzulenken. Ein Gewitter lässt sich gut mit einer ausgiebigen Spieleinheit verbringen – allerdings nur dann, wenn der Hund darauf Lust hat. Zwingen sollten Sie ihn natürlich auf keinen Fall.

Grundsätzlich ist es wichtig, dass Halter die Angst ihrer Tiere nicht verstärken. Beruhigendes Streicheln und tröstende Worte bestätigten für die Tiere nur den Eindruck, dass etwas nicht stimmt und ihre Sorge berechtigt ist. Dennoch sollten Sie Ihr Tier auch nicht links liegen lassen und es völlig ignorieren. Wenn Sie plötzlich Ihr Verhalten ändern, wird das Tier nur verunsichert. Versuchen Sie, das richtige Maß zwischen Unterstützung und Gelassenheit zu finden. Am besten gelingt das, wenn Sie selbst völlig ruhig und unaufgeregt sind. Sind Sie ängstlich und unsicher, wird Ihr Tier das sofort merken.

Bleiben Sie entspannt, lassen Sie das Gewitter draußen toben und machen Sie sich eine schöne Zeit mit Ihren vierbeinigen Freunden.

© Copyright TASSO e.V.

11/03/2016

Giftköder und andere Herausforderungen beim Gassi gehen

Ein ausgiebiger Spaziergang freut Hund und Mensch gleichermaßen. Doch was wir am liebsten ungestört genießen, kann auch zur Gefahr für den geliebten Vierbeiner werden.

TASSO e.V. erklärt, worauf Hundehalter beim Gassi gehen achten sollten.

Giftige Happen

Auch dieses Jahr häufen sich die Meldungen zu mit Gift oder scharfkantigen Gegenständen präparierten Wurststückchen oder Leckerlis. Hundehasser legen sie an durch Hunde stark frequentierten Orten ab wie beispielsweise in Parks und Hundefreilaufflächen, hinter Büschen und Hecken sowie im hohen Gras.

Hat der Hund einen Giftköder aufgenommen, gilt akute Lebensgefahr. Gehen Sie deshalb jedem Verdacht nach. „Zwar wirken Gifte auf unterschiedliche Arten, die meisten verursachen jedoch schon nach kurzer Zeit erste Symptome wie Erbrechen. Aber auch übermäßiges Hecheln und die vermehrte Produktion von weißem Speichel, blasse Schleimhäute, veränderte Pupillen sowie eine allgemeine Teilnahmslosigkeit können Anzeichen einer Vergiftung sein“, erklärt die für TASSO tätige Tierärztin Dr. Anette Fach. Vergiftungserscheinungen müssen jedoch nicht immer zeitnah einsetzen, gibt die Tierärztin weiter zu Bedenken: „Nach Aufnahme von beispielsweise Rattengift können die ersten Symptome erst nach einigen Tagen erscheinen. Unter anderem sollten Hundehalter auf Müdigkeit, Erbrechen, blutigen Durchfall, Blutungen auf Schleimhäuten und aus den Körperöffnungen und auf eine herabgesetzte Körpertemperatur achten. Meist verstirbt der Hund innerhalb von drei bis fünf Tagen an Organversagen.“

Bemerken Sie, dass Ihr Hund an etwas leckt, sollten sie sofort reagieren und das Verhalten unterbinden. Generell gilt: Verlieren Sie Ihren Hund nicht aus den Augen und beschäftigen Sie ihn. Sorgen Sie für eine vertrauensvolle Bindung und einen guten Grundgehorsam, um Ihren Vierbeiner im Zweifelsfall schnell abrufen zu können. Im Idealfall können Sie Ihrem Hund durch gezieltes Training beibringen, nichts vom Boden aufzunehmen. Holen Sie sich Rat bei einem Hundetrainer.

Das Auslegen von Giftködern ist durch nichts zu entschuldigen. Leider steigt jedoch bei einigen Menschen die Motivation hierzu, wenn sich in ihren Augen, negative Erlebnisse mit Hunden häufen. Deshalb: Verhindern Sie Unmut, und sorgen Sie für ein rücksichtsvolles Miteinander. Dazu gehört auch, dass Hundekot vom Halter aufgesammelt und in Abfallbehälter entsorgt wird. Denn in Hundekot zu treten, ist selbst für den größten Tierfreund nicht angenehm.

TASSO-Tipp: Seien Sie auch skeptisch, wenn Sie in Ihrem Briefkasten eine vermeintliche Futterprobe eines Futtermittelherstellers oder Fachgeschäfts vorfinden, und entsorgen Sie diese lieber. Auch dieses vermeintliche Gratiskost kann mit Giften versehen und von Hundehassern platziert worden sein.

Unmut und Haftungsfragen verhindern

Für Hunde und ihre Halter gibt es beim Gassi gehen neben der Giftködergefahr auch andere Herausforderungen zu meistern. Denn vor allem an stark frequentierten Orten kommt es auf einen rücksichtsvollen Umgang an: ob picknickende Familien im Park, Sportler oder andere Hunde – es gibt neben einer möglichen Leinenpflicht einiges zu beachten.

Oft erwecken Fahrradfahrer oder Inlineskater und Jogger das Interesse des Hundes. Bellend rennt er dem vermeintlichen Ziel hinterher, denn nicht immer sind Hundefreilaufflächen durch Hecken oder Umzäunungen abgegrenzt. So kommt es manchmal zu Situationen, in denen Mensch oder Tier verletzt werden. Zu seinem eigenen Schutz ist es unumgänglich, seinen Hund immer abrufen zu können. Denn nicht selten versuchen Jogger oder Fahrradfahrer den vermeintlichen Angreifer aus Angst über Fußtritte fern zu halten. „Erleidet der Mensch durch den Hund einen Schaden – selbst wenn der Hund ihn gar nicht berührt, sondern beispielsweise ein Radfahrer vor Schreck stürzt und sich verletzt – können dem Hundehalter gegenüber Ansprüche geltend gemacht werden. Dabei kann je nach Verletzung oder Schaden, zum Beispiel wenn der Fahrradfahrer eine Kopfverletzung oder bleibende Schäden erleidet, schnell eine hohe Summe an Schadensansprüchen und Schmerzensgeldforderung entstehen. Nicht nur der Verletzte selbst, sondern beispielsweise auch dessen Krankenkasse, die die Behandlung und die Operation bezahlt und auch der Arbeitgeber, der den Lohn fortzahlt, werden ihre Ansprüche bei dem Hundehalter geltend machen. Deshalb sollte jeder Hundehalter eine Hundehalter-Haftpflichtversicherung abschließen“, empfiehlt die für TASSO tätige Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries.

Auch im Umgang mit Familien mit Kindern können Missverständnisse und gefährliche Situationen entstehen: Reagiert ein Kind verunsichert auf den nahenden Hund oder läuft sogar davon, kann es ebenfalls zu einer Gefährdung auf beiden Seiten kommen, auch wenn der Hund den freundlichen Kontakt. „Gerade bei fremden Kindern sollten Sie zur Sicherheit aller Beteiligten und aus Rücksicht verhindern, dass Ihr Hund zu den Kindern gelangen kann“, gibt Ann-Kathrin Fries zu bedenken.

Nicht selten gehen sich Hundehalter gegenseitig bereits von weitem aus dem Weg. Meist ruft der eine dem anderen die Frage nach dem Geschlecht des Hundes, oder ob er sich mit dem eigenen vertragen könnte, entgegen. Kommt es doch zu einem Unfall zwischen mehreren Hunden, ist die nachträgliche Feststellung der Schuld nicht einfach: „In solchen Fällen ist es immer schwierig zu ermitteln, welcher Hund an welchen Verletzungen die Schuld trägt. Für den Halter des verletzten Hundes besteht jedoch die Möglichkeit, sich einen der beteiligten anderen Hundehalter aussuchen, den er wegen der Kosten in Anspruch nehmen möchten. Der Hundehalter, der vom Halter des geschädigten Hundes ausgesucht wurde, kann sich dann bei Bedarf um einen Ausgleich mit den anderen beteiligten Hundehaltern kümmern. Eine mögliche Mitschuld des verletzten Hundes wird jedoch immer geprüft werden müssen“, erklärt Ann-Kathrin Fries.

Pfoten im Schnee: Mit dem Hund entspannt durch die kalte Jahreszeit Der Winter hält Einzug, und sobald die ersten Flocke...
03/12/2015

Pfoten im Schnee:
Mit dem Hund entspannt durch die kalte Jahreszeit

Der Winter hält Einzug, und sobald die ersten Flocken fallen, sind ausgiebige Spaziergänge mit dem Hund in der weißen Pracht ein Vergnügen, auf das sich Hunde und ihre Halter gleichermaßen freuen. Die Pfoten verlangen bei den Vierbeinern aber nun mehr Pflege. Insbesondere bei längeren Ausflügen im Schnee bilden sich im Fell und zwischen den Pfoten kleine Eisklumpen, die dem Hund das Laufen erschweren und Schmerzen verursachen können. Von Zeit zu Zeit müssen die Bröckchen vorsichtig entfernt werden.

Äußerst unangenehm aber gerade in der Stadt kaum zu vermeiden sind für alle Hunde Streusalz und Splitt. „Gegen Streusalz hilft das kurze Baden der Pfoten in handwarmem Wasser“, weiß Philip McCreight, Leiter der Tierschutzorganisation TASSO. „Anschließend die Pfoten und gegebenenfalls den ganzen Hund mit einem angewärmten Handtuch abrubbeln.“ TASSO-Tipp: Als Schutz der Pfoten vor Salz bieten sich fetthaltige Cremes wie Hirschtalg oder Melkfett an. Vor allem nach Spaziergängen bei matschigem Wetter sollten Hundehalter prüfen, ob sich keine kleinen, harten Laub- oder Splittstückchen oder sonstiger Schmutz in den Ballen festgesetzt haben.

Die meisten Hunde lieben Schnee, und Kälte macht ihnen nichts aus. „Bei kurzhaarigen, tropischen oder subtropischen Rassen ist jedoch eine gewisse Vorsicht geboten“, warnt McCreight. „Denn diese Hunde – beispielsweise der afrikanische Rhodesian Ridgeback oder der mexikanische Chihuahua – besitzen weniger Unterwolle und ein dünneres Unterhautfettgewebe. Sie frieren leicht.“ TASSO-Tipp: Abhilfe kann ein möglichst wasserabweisendes „Mäntelchen“ schaffen. Auf keinen Fall sollten diese kälteempfindlichen Hunde bei Minusgraden draußen angebunden werden. Im schlimmsten Fall kann dies zu einer Lungenentzündung führen.

Eine Vorauswahl können Sie gern in unserem Online-Shopp treffen - in unserer Boutique sind weitere Modelle
vorhanden...

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Die neue Form der Dental-Hygiene für Ihr Tier: Ultraschall-Zahnsteinentfernung ohne Narkose-Risiko.Die weltweit erste 10...
06/04/2015

Die neue Form der Dental-Hygiene für Ihr Tier:
Ultraschall-Zahnsteinentfernung ohne Narkose-Risiko.

Die weltweit erste 100% Ultraschall-Zahnbürste für Tiere.

• Zahnsteinentfernung ohne Narkose-Risiko
• Bewegungslose und sanfte Zahnreinigung
• Wirkt bis zu 12mm tief ins Zahnfleisch
• Hilft gegen Zahnfleischentzündungen, Parodontitis, Zahnstein und Maulgeruch
• 10er Karte für die Behandlung im Salon

Vorbeugen ist besser

Bereits im Alter von ca. zwei Jahren zeigen 80 % der Hunde erste Anzeichen einer Zahnerkrankung. Mit der neuentwickelten Ultraschallzahnbürste kann Zahnbelag wirkungsvoll entfernt werden - die beste Vorsorge gegen Zahnerkrankungen.

Mit der emmi-dog Ultraschall-Zahnbürste für Hunde ist eine bewegungslose und sanfte Zahnreinigung ohne zu bürsten möglich.

Die Borsten der Zahnbürste leiten den Ultraschall vom Ultraschallgenerator direkt in die Ultraschall-Zahncreme. Dort bilden sich mikroskopisch kleine Bläschen, dle durch lmplosion alle Verunreinigungen wie Fressensreste, Zahnstein, Keime und Bakterien entfernt.

Zusätzlich dringt der Ultraschall bis 12 mm tief in das Zahnfleisch ein. Durch regelmäßige Nutzung werde der Maulgeruch gemindert, die Durchblutung im Zahnfleisch erhöht und dadurch der Heilprozess aktiviert.

Das tägliche Zähneputzen gilt als wichtigste Maßnahmeim Kampf gegen Zahnerkrankungen, bestätigen Tierärzte.

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Neue Gesetze: Reisen und TollwutimpfungWas sich 2015 für Haustiere und ihre Halter ändert Das Jahr 2015 bringt zwei neue...
20/01/2015

Neue Gesetze: Reisen und Tollwutimpfung
Was sich 2015 für Haustiere und ihre Halter ändert

Das Jahr 2015 bringt zwei neue Regelungen mit sich, die jeder Tierhalter kennen sollte. TASSO fasst die wichtigsten Änderungen zum Reisen mit Hund, Katze oder Frettchen und zur Tollwutimpfung beim Hund für Sie zusammen.

Neuer EU-Heimtierausweis

Seit dem 29. Dezember 2014 gelten für das Reisen mit dem Haustier neue Regelungen. Halter, die von nun an mit ihrem Tier verreisen wollen und bei ihrem Tierarzt ein Ausweisdokument beantragen, erhalten den neuen EU-Heimtierausweis. Optisch unterscheidet sich dieser nicht von seinem Vorgänger, inhaltlich müssen jedoch einige Angaben zusätzlich gemacht werden: Der Tierhalter muss seine personenbezogenen Daten mit seiner Unterschrift bestätigen. Im neuen Heimtierausweis müssen zudem die Kontaktinformationen des ausstellenden Tierarztes erfasst und von diesem unterschrieben sein. Um Missbrauch zu vermeiden, wird besonderes Augenmerk auf die Identität des Tieres gelegt: Sowohl die Seite mit dem Chip-Nummer-Aufkleber, als auch die Seite, die Aufkleber zu der verabreichten Tollwutimpfung enthält, werden mit einer selbstklebenden Laminierung versiegelt. Zudem muss der ausstellende Tierarzt die Kontaktinformationen des Tierhalters, die Ausweisnummer, die Chip-Nummer, falls vorhanden die Tätowierung und die Tätowierungsstelle, den Ort der Kennzeichnung, den Zeitpunkt der Anbringung oder des Ablesens für mindestens drei Jahre aufbewahren.

Für Tierhalter, die einen EU-Heimtierausweis haben, der vor dem 29. Dezember 2014 ausgestellt wurde: Alte Heimtierausweise behalten bis zum Lebensende des Tieres ihre Gültigkeit.

Tollwutimpfung

Am 31. Dezember 2014 ist eine neue Verordnung in Kraft getreten, die es auch Privatpersonen untersagt, Welpen ohne Tollwutimpfung nach Deutschland zu bringen. Zwischen der Tollwutimpfung und der Einfuhr der Hunde müssen mindestens drei Wochen liegen. Eine Impfung gegen Tollwut ist erst ab der 12. Lebenswoche möglich. Der Impfschutz wird erst 21 Tage nach der Impfung wirksam. Welpen können somit erst nach der 15. Lebenswoche nach Deutschland eingeführt werden.

Dies soll auch illegalen Welpenhändlern erschweren, Jungtiere einzuführen. Denn meistens geben diese vor, Privatpersonen zu sein, um die notwendigen Formalien wie beispielsweise die Tollwutimpfung zu umgehen. Illegal eingeführte Hunde sind fast immer jünger als 15 Wochen. Die meisten Welpen werden viel zu früh von der Mutter getrennt und sind oft erst zwischen vier und sechs Wochen alt, damit der Knuddelfaktor bei der Vermittlung noch ausreichend hoch ist. Allerdings brauchen Welpen wie auch Kinder genügend Zeit an der Seite ihrer Mutter, um entscheidende und lebenswichtige Erfahrungen zu machen und von ihr zu lernen. Wer ein Tier aus dem illegalen Welpenhandel kauft, riskiert es, ein verhaltensgestörtes und krankes Tier bei sich aufzunehmen. Diese Tiere landen später oft im Tierheim und haben kaum Chancen, wieder ein liebevolles Zuhause zu finden.

TASSO-Tipp: Hundewelpen, die eklatant jünger als vier Monate sind, sind wahrscheinlich illegal nach Deutschland gebracht worden oder stammen von einem unseriösen Züchter. TASSO rät, nur seriösen Tierschutzorganisationen sowohl im Inland als auch im Ausland, Tierheimen und Züchtern zu vertrauen.

Weitere Informationen zum Thema Wühltischwelpen, die Auswirkungen des illegalen Welpenhandels sowie die Gefahren, denen Mensch und Tier ausgesetzt sind, unter: www.tasso.net/wuehltischwelpen

Weiterführende Informationen zu den Neuregelungen unter: http://www.bmel.de/DE/Tier/HausUndZootiere/Heimtiere/_Texte/Heimtierausweis.html



© Copyright TASSO e.V.

Welpen auf dem Wühltisch. Wühltischwelpen – nein Danke! Geheim und im Verborgenen, auf dunklen Parkplätzen oder schmutzigen Märkten: so arbeiten unseriöse und meist illegale Hundehändler und Welpenvermehrer in ganz Europa. Das lukrative Geschäft mit gerade mal geborenen, zu früh von ihrer Mutter get…

10/12/2014
01/12/2014

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Pferdeaccessoires mit Stil!

Stilvolle, extravagante Accessoires von Luxus bis Outdoor sowie Pflegezubehör für Ihr Pferd. Neben hochwertigen Produkten für Voll- und Warmblüter finden insbesondere Islandpferde-Besitzer eine große Auswahl speziell an die Bedürfnisse ihrer tierischen Begleiter angepasste Produkte. Halfter und Trensenzäume aus hochwertigem Leder, sowie alternativ aus Nylon oder Filz, erfreuen das Herz eines jeden Pferdebesitzers

Wir beziehen unsere Artikel bei ausgesuchten Herstellern für Pferdezubehör. Die von uns angebotenen Halfter und Trensen müssen unseren Maßstäben an Qualität, Haltbarkeit und Komfort entsprechen. Wir bieten Ihnen Halfter und Trensenzäume aus verschiedenen Materialien: Leder oder Nylon, in verschiedenen Größen für Vollblut, Warmblut und Icelandpferde an.

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Pferdedecken: wichtig ist die richtige Wahl den Jahreszeiten, dem Einsatz und der Haltung der Tiere entsprechend sowie die perfekte Passform

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Auch bei Erkältung muss nicht auf dasKuscheln mit dem tierischen Freund verzichtet werden Mit dem nasskalten Winterwette...
01/12/2014

Auch bei Erkältung muss nicht auf das
Kuscheln mit dem tierischen Freund verzichtet werden

Mit dem nasskalten Winterwetter gehen bei uns Menschen alljährlich auch Erkältungen und grippale Infekte einher. Doch können wir unsere Tiere wirklich anstecken, wenn wir in diesem Zustand mit ihnen kuscheln?

„Die Ansteckungsgefahr zwischen Mensch und Tier ist bei typischen menschlichen Erkältungssymptomen wie Husten, Schnupfen oder Fieber äußerst gering“, sagt die für TASSO tätige Tierärztin Dr. Anette Fach.

Hunde und Katzen können dennoch Symptome aufweisen, die einer menschlichen Erkältung sehr ähnlich sind. Erhöhte Körpertemperatur, triefende Nase und Husten weisen darauf hin, dass der Vierbeiner krank ist. Dabei kann es sich um einen leichten Infekt handeln, aber auch um eine ernsthafte Erkrankung.

„Lautes bellendes Husten, Niesen und Würgen beim Hund können beispielsweise auf einen sogenannten Virushusten („Zwingerhusten“) hindeuten, der von Hund zu Hund übertragen wird“, klärt Dr. Anette Fach auf. Bei Verdacht auf diese Infektionskrankheit sollte das betroffene Tier dem Tierarzt vorgestellt werden.

Experten-Tipp: „Gegen diesen ansteckenden Husten kann man sein Tier impfen lassen. Die Impfung wird für Hunde mit viel Kontakt zu anderen Hunden empfohlen. Virushusten ist bei vielen Tierärzten auch Bestandteil der regulären Hundeimpfung. Es entsteht zwar kein vollständiger Schutz vor der Erkrankung, aber die Symptome sind im Erkrankungsfall deutlich milder“, fasst Dr. Anette Fach die Möglichkeit einer Schutzimpfung zusammen.

„Entzündungen der Atemwege und Augen bei Katzen sind unter anderem Symptome des Katzenschnupfens und sollten nicht unterschätzt werden“, warnt die Tierärztin. Dieser Krankheitskomplex bei unseren Samtpfoten wird durch verschiedene Erreger hervorgerufen. Katzenschnupfen kann sich zu einer chronischen Erkrankung entwickeln und im schlimmsten Fall auch zum Tod des Tieres führen. Deshalb sollten Katzen mit solchen Symptomen schnellstmöglich dem Tierarzt vorgestellt werden.

Experten-Tipp: „Gegen Katzenschnupfen stehen Kombinationsimpfstoffe zur Verfügung. Allerdings schützen auch diese leider nicht zu 100 Prozent. Ein guter und lang bestehender Schutz entsteht durch eine sorgfältige Grundimmunisierung und wiederholte Nachimpfung der Tiere. Gemäß den Empfehlungen der ständigen Impfkommission Vet. sollten Katzenwelpen mit der 8., 12. und 16. Woche und dann jährlich weiter geimpft werden.“

„Die Unsicherheit bei den Tierhaltern ist oft groß. Darum empfehlen wir, sich zum Wohl der Tiergesundheit rechtzeitig mit dem Tierarzt seines Vertrauens in Verbindung zu setzen“, weiß Philip McCreight, Leiter von TASSO.

Weitere Informationen zum Thema Katzenschnupfen und Zwingerhusten sind im Wissensportal auf der TASSO-Homepage zu finden: http://www.tasso.net/Service/Wissensportal/Medizin

Komm zurück! Mit TASSO. Größtes Haustierregister Europas. Nationales und internationales Engagement im Tierschutz. Hund entlaufen? Katze entlaufen? Hier erfahren Sie, wie TASSO Ihnen helfen kann.

11/09/2014

Ist Ihre Wohnung katzensicher?
Die größten Gefahren für Stubentiger

Draußen wie auch in den eigenen vier Wänden lauern viele Gefahren für unsere Katzen. So kann besonders jungen und unerfahrenen Stubentigern ihre Neugier zum Verhängnis werden. Aber auch bei älteren Tieren ist immer noch Vorsicht im Haushalt geboten.
Ungesicherte Fenster und offene Türen
Ungesicherte Fenster können sogar zu tödlich verlaufenden Unfällen führen. Möchte die Katze durch das gekippte Fenster nach draußen gelangen, bleibt sie eventuell im Fensterspalt stecken. Möchte sie sich dann mit ruckartigen Bewegungen befreien, rutsch sie immer tiefer. Die dabei entstehenden Verletzungen können sogar zum Tod führen. Deshalb empfehlen wir, Kippfenster entsprechend zu sichern. Achten Sie auch bei komplett geöffneten Fenstern und Balkonen auf Katzenschutz. Ein Katzennetz oder engmaschiges Gitter lässt sich mit relativ wenig Aufwand anbringen. Denn schon ein vorbeifliegender Schmetterling kann Anlass genug für einen unüberlegten Sprung nach draußen sein.

Türen stellen gleich zwei Gefahren dar: Verfügt die Katze über so viel Geschick, dass sie mithilfe eines beherzten Sprunges Türklinken herunterziehen kann, steht der Weg nach draußen offen. Hier kann es hilfreich sein, die Klinken festzustellen. Aber auch aufgrund von Zugluft zuknallende Türen sind für Katzen gefährlich: Sitzt Mieze im Türrahmen, können Pfoten oder Schwanz leicht eingeklemmt werden.

Waschmaschine und Wäschetrockner
Ein großer, kuscheliger Haufen Wäsche ist aus Katzensicht oftmals der ideale Schlafplatz, auch wenn er sich bereits in der Waschmaschine oder im Trockner befindet. Nicht immer sieht man auf den ersten Blick, dass es sich Mieze in der Wäschetrommel zwischen Pullovern und Strumpfhosen bequem gemacht hat. Deshalb achten Sie vor jedem Tastendruck darauf, dass die Trommel wirklich nur Ihre Wäsche beinhaltet.

Heiße Herdplatten
Eine weitere Gefahrenquelle ist die heiße Herdplatte in der Küche. Zum einen strahlt sie von weitem Wärme aus und zieht so manche wärmeliebende Katze magisch an. Zum anderen kann ein Sprung auf den Herd auch aus Versehen geschehen: Erklimmt die Katze die Küchenschränke, muss sie auch wieder nach unten kommen. Verdecken Sie das heiße Kochfeld zum Beispiel mit Kochtöpfen, die Sie mit eiskaltem Wasser füllen.
Pflanzen und Gräser
Katzen knabbern gerne Pflanzen an. Handelt es sich dabei um sogenanntes Katzengras, können Sie bedenkenlos wegsehen. Haben Sie aber Zimmerpflanzen in der Wohnung, informieren Sie sich vorab, ob diese giftig sind. Eine Katze kennt den Unterschied nicht und kann nach der Aufnahme erkranken. Zudem ist es ratsam, auf Blumenuntersetzer, in denen sich Wasser sammelt, zu verzichten. Denn ein Schluck von eventuell sogar Dünger-belastetem Wasser kann zu gesundheitlichen Beschwerden führen.

Elektronische Geräte, Medikamente und Plastik
Vor der Lust am Knabbern sind manchmal auch Stromkabel oder Reinigungsmittel nicht sicher. Achten Sie darauf, dass Mieze hierzu keinen Zugang hat. Für den Menschen gängige Medikamente können für Katzen ebenfalls gefährlich sein. Bei Jod sind sich Fachleute uneinig: Weichteilchirurgen renomierter Universitätskliniken greifen bei der Wundbehandlung beispielsweise zur Betaisadonna-Salbe (Jod-Salbe). Wie in allen anderen Fällen, in denen offene Wunden behandelt werden, sollte aber ein Leckschutz angelegt werden.

Eine große Freude können Plastik-Einkaufstüten auslösen. Zum einen knistern sie beim Spielen, zum anderen lassen sie sich aus Katzensicht zu einer hervorragenden Höhle umfunktionieren. Hier herrscht jedoch Erstickungsgefahr. Ebenfalls bedenklich ist es, der Katze zum Spielen ein Wollknäuel anzubieten. Neben Strangulationsgefahr lauert hier eine weitere Gefahr: Beim Spielen und Knabbern kann der Wollfaden geschluckt, aber nicht wieder ausgespuckt werden, was zu Schäden der Verdauungsorgane führen kann. Bieten Sie Ihrer Katze lieber entsprechendes Katzenspielzeug an.
Wichtig: Immer wieder hören wir das Argument „Es ist noch nie was passiert“. Bitte bedenken Sie: Es geht immer nur so lange gut, bis es mal schief geht.

Copyright TASSO e.V.

10/07/2014

Urlaub ohne Tier muss gut vorbereitet sein

Die Ferienzeit stellt viele Haustierbesitzer vor die Entscheidung, wer sich um ihr Tier während ihres Urlaubs kümmert, oder ob sie es mit den Urlaub nehmen. Doch nicht überall sind Tiere so ohne weiteres willkommen.

Knapp 60 Prozent der Deutschen ab 14 Jahren machten 2013 im Ausland Urlaub (Quelle: statista.com). Der Trend setzt sich auch in diesem Jahr fort. In vielen Fällen ist die Einreise der Haustiere aus dem Ausland aber nur unter bestimmten Aspekten erlaubt oder mit hohen Auflagen verbunden. In jedem Fall benötigen die Tierhalter für Hund und Katze beim Grenzübertritt einen blauen EU-Heimtierausweis, der eine gültige Tollwutimpfung dokumentiert und müssen mit einem Mikrochip gekennzeichnet sein. Darüber hinaus gelten in einigen europäischen Ländern Einreiseverbote für bestimmte Hunderassen.

Wer sein Tier nicht mit in den Urlaub nehmen kann oder möchte, hat die Möglichkeit, für die Urlaubszeit eine Betreuung für sein Tier zu organisieren. TASSO empfiehlt, das Tier am besten in die Hände von Menschen zugeben, die es bereits kennt.
Folgendes sollten Sie beachten:
• Am besten ist es, das Tier in seiner vertrauten Umgebung zu belassen.
• Sollte das nicht möglich sein, sollten Sie so viel Vertrautes wie möglich, beispielsweise Spielzeug, Decken, Kissen, Körbchen, mit zur Betreuung nehmen.
• Geben Sie das Tier bereits einen Tag vorher ab. So vermeiden Sie Stress bei Tier und Halter während Ihrer Abreise.
• Denken Sie in jedem Fall daran, dass Ihr Tier gechippt und bei TASSO registriert sein sollte. Im Falle des Entlaufens hat Ihre „Urlaubsvertretung“ so die besten Chancen, Ihren Vierbeiner wiederzufinden.
Haltern, die keinen Tiersitter organisieren können, stehen Tierpensionen für die Urlaubszeit zur Verfügung. Bei der Auswahl gilt es genau zu prüfen, ob die Einrichtung die richtige für das eigene Tier ist.
Folgendes können Sie tun:
• Fragen Sie andere Tierbesitzer, Ihren Tierarzt oder Ihren örtlichen Tierschutzverein, ob er/sie eine Einrichtung empfehlen kann.
• Wenn Sie sich ohne Empfehlung um eine Tierpension bemüht haben, fragen sie bei Ihrem Tierarzt, ob aus seiner Sicht etwas gegen die Abgabe Ihres Tiers in diesem Hause gibt.
• Besuchen Sie die Tierpension im Vorfeld vor Ort. Achten Sie darauf, wie die Tiere dort leben. Haben Sie genügend Auslauf? Gibt es Zugang zu Freiflächen?
• Lassen Sie sich den Sachkundenachweis (nach §11 TierSchG) der Tierpension zeigen. Er ist Pflicht und gibt über die Seriosität des Hauses Auskunft.
Vor allem in der Urlaubszeit passiert es vermehrt, dass Tiere von ihren Haltern ausgesetzt werden, weil diese sich nicht rechtzeitig um eine Urlaubsbetreuung gekümmert haben. „Nach §3 Ziffer 3 TierSchG ist es verboten, ein Tier auszusetzen“, erklärt Mike Ruckelshaus, tierschutzpolitischer Sprecher von TASSO. „Das Aussetzen von Tieren stellt keineswegs ein Kavaliersdelikt dar, sondern ist eine Ordnungswidrigkeit, die nach dem Tierschutzgesetz mit einer Geldbuße von bis zu 25.000 Euro geahndet wird.“

© Copyright TASSO e.V.

03/07/2014

Todesfalle Auto für Hunde - TASSO informiert zur Rechtslage für Helfer:

Die Tierschutzorganisation TASSO e.V. rät:

Bei Befreiung von Hunden aus aufgeheizten Autos:
Zeugen und Polizei hinzuziehen

Wer einen Hund in einem geparkten Auto sieht und eine Notsituation für das Tier erkennt, darf eingreifen. TASSO erklärt, welche Voraussetzungen geschaffen sein müssen und worauf besonders zu achten ist.

Hattersheim, 03.07.2014 – In jedem Jahr gibt es viele warme Tage, die Hund und Frauchen oder Herrchen gleichermaßen genießen. Frühlingshafte 20 Grad reichen aber bereits aus, um das Innere eines Wagens binnen Minuten auf extrem hohe Temperaturen aufzuheizen. Für jeden Menschen sind diese Gradzahlen selbst im Schatten viel zu viel – erst recht für einen Hund. Dennoch lassen viele ihr Tier im Auto zurück. Bereits der kurze Gang zum Bäcker oder in die Apotheke kann für den im Auto geparkten Hund zur Lebensgefahr werden.

„Feuerwehr und Polizei dürfen in solchen Situationen in jedem Fall eingreifen“, erklärt Philip McCreight, Leiter von TASSO. „Auch verantwortungsbewusste Mitmenschen sind ausdrücklich aufgefordert, dabei zu helfen, das Leben des Tieres zu retten.“

Folgendes sollten Sie dabei beachten:
• Rufen Sie die Polizei oder die Feuerwehr.
• Notieren Sie sich alle wichtigen Daten: Datum, Ort, Uhrzeit, Automarke, Farbe und Kennzeichen des Wagens.
Dokumentieren Sie den Vorfall, wenn Sie können, mit Fotos.
• Suchen Sie Zeugen, die die Geschehnisse bestätigen können, und notieren Sie sich deren Telefonnummer und Anschrift.
• Erstatten Sie zur Sicherheit Strafanzeige wegen Tierquälerei.

Wenn die Situation so eilig ist, dass nicht länger auf das Eintreffen der Polizei oder Feuerwehr gewartet werden kann, darf man den Hund selbst befreien. Dabei gilt es jedoch, äußerste Vorsicht vor allem bei der Beschädigung des Fahrzeugs walten zu lassen.

Denn: Bei der Befreiung des Tieres wird unumgänglich fremdes Eigentum beschädigt. Darum ist es ratsam, dem Wagen so wenig Schaden wie möglich zuzufügen und dabei weder Front- noch Heckscheibe, sondern besser ein Seitenfenster einzuschlagen. Rechnen Sie jedoch damit, dass es dazu kommen kann, dass seitens des Fahrzeughalters Strafanzeige erhoben wird. Kommt es dazu, können sich Betroffene auf den rechtfertigenden Notstand nach § 34 StGB berufen.

Umso wichtiger ist es, Zeugen für den Vorfall zu haben und die Polizei zu verständigen. Telefonnummer und Anschrift der Zeugen sind wichtig. Der notwendige Polizeieinsatz jedenfalls geht nicht zu Ihren Lasten: Die entstandenen Kosten hat nach einem Urteil des Oberverwaltungsgerichts Rheinland-Pfalz (AZ 12 A 10619/05) der Hundebesitzer zu tragen.

Adresse

Müllerstraße 1
Apolda
99510

Öffnungszeiten

Montag 13:00 - 18:00
Dienstag 13:00 - 18:00
Mittwoch 13:00 - 18:00
Donnerstag 13:00 - 18:00
Freitag 13:00 - 18:00

Telefon

+4936445499030

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