29/10/2025
wichtig und richtig! 👏🏼
Infos zur Medikamentenabgabe
Immer wieder erleben wir es, dass Leute die entweder noch nie bei uns waren oder schon lange nicht mehr mit ihrem Tier vorstellig waren Medikamente abholen möchten.
Verweigern wir das, müssen unsere TFAs sich teilweise wüst beschimpfen lassen, deswegen möchte ich dazu gerne ein paar Worte sagen.
Tierärzte dürfen laut §12 der Tierärztliche Hausapothekenverordnung Medikamente nur für Tiere abgeben, die sie SELBST und die sie REGELMÄßIG untersucht haben!
Das heißt
- keine Medikamente für Tiere, die noch nicht in der Praxis vorstellig waren (das gilt übrigens auch für Floh/Zeckenmittel und Entwurmung)
- auch chronisch kranke Tiere müssen REGELMÄßIG in der Praxis vorgestellt werden (je nach Erkrankung mind. alle 6-12 Monate)
- wir sind NICHT dazu berechtigt ein Rezept von einem Kollegen einzulösen, das darf nur die Humanapotheke (bitte bei Dauermedikation daran denken, sich beim HTA rechtzeitig etwas zu besorgen)
-es ist uns NICHT erlaubt, Medikamente zu verschicken, dieses Recht bleibt Online-Apotheken vorbehalten
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir uns an die Gesetze halten müssen.
Wir haben KEIN Interesse daran, einfach nur Medikamente abzugeben, wir möchten Ihrem Tier wirklich helfen.
Und P.S. Es macht die Situation wirklich nicht besser, ausfällig gegenüber den Mitarbeitern zu werden, alle tun ihr Bestes um Ihnen und Ihrem Tier zu helfen! Die Gesetze und Verordnungen haben andere gemacht ;-)