22/01/2021
Liebe Kunden ,
Wir dürfen wieder Arbeiten 🙌
Dank des Einsatzes unserer tollen Kollegen hat der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg, mit dem Beschluss vom 22.01.2021, zu unseren Gunsten entschieden und wir dürfen wieder arbeiten!
Es gelten alle Hygiene Regeln wie vorher!
Kontaktlose Abgabe und Abholen des Vierbeiners, sowie bezahlen. Sämtliche Einhaltung der Hygiene - und Desinfektionsmassnahmen von uns im Salon.
Wir freuen uns auf euch 🤗
Der Verwaltungsgerichtshof (VGH) hat dem Eilantrag der Inhaberin eines Hundesalons stattgegeben. Sie hatte wie viele wegen der Corona-Auflagen schließen müssen. Sie darf nun unter bestimmten Voraussetzungen wieder öffnen.