Pferdepraxis Koepchen

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22/12/2024
Bin wieder da...Nachdem Rebecca (nicht mehr Stoppelmann, jetzt Nischik)  in einer große Pferdepraxis am Niederrhein 3 Ja...
26/11/2024

Bin wieder da...

Nachdem Rebecca (nicht mehr Stoppelmann, jetzt Nischik) in einer große Pferdepraxis am Niederrhein 3 Jahre weitere Erfahrungen sammeln durfte, vor allem in den Bereichen der Zahnmedizin und der Internistik, ist sie nun mit ihrer Familie zurück nach Aachen gekommen.

Seit November ist sie nun wieder Teil des Pferdepraxis Koepchen Teams.

Wir freuen uns eure Pferde nun wieder gemeinsam betreuen zu können.

02/12/2023

Dies ist die Stellungnahme zu dem Inhalt des Flyers der FN der im Zusammenhang mit der Petition der FN GOT so nicht! veröffentlicht wurde.
Der Flyer soll heruntergeladen werden ebenso ein Poster , um diesen in die Reitställe zu hängen.. Unfassbar!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!

Offener Brief der Landeskommissionstierärzte an das Präsidium und die
Geschäftsführung der Deutschen Reiterlichen Vereinigung (FN) e.V.
Sehr geehrter Herr Präsident Erbel,
sehr geehrter Herr Lauterbach,
sehr geehrte Damen und Herren,
mit seiner Mail vom 25. Oktober 2023 hat der Generalsekretär der FN Sönke
Lauterbach uns über die geplante Petition gegen die aktuelle Gebührenordnung für
Tierärzte (GOT 2022) „GOT SO NICHT“ in Kenntnis gesetzt. Dieses Schreiben,
welches wohl dazu gedacht war, diese Gruppe zu beschwichtigen, kann nicht
darüber hinwegtäuschen, dass hier gegen eine einzige Berufsgruppe massiv
vorgegangen werden soll. Dies jedoch ohne eine korrekte Analyse der
Gesamtsituation in der aktuellen Zeit.
In dem, für die von der FN maßgeblich unterstützten Petition „GOT SO NICHT“,
geplanten Flyer werden Fakten falsch dargestellt oder gar Unwahrheiten verbreitet.
Hierzu möchten wir im Nachfolgenden Stellung nehmen:
Aussage aus dem Flyer: Die Diskussionen um die neue Gebührenordnung für
Tierärzte (GOT) reißen nicht ab..... Eine solche Preisexplosion geht zu Lasten der
Tiere und des Tierschutzes.
Stellungnahme: Es grassiert eine allgemeine Preisexplosion, welche auch alle
anderen Seiten des Pferdesports und der -zucht trifft. Stroh, Heu, Kraftfutter,
Reitsportbedarf sind deutlich teurer geworden. Aber auch indirekt mit dem
Pferdesport zusammenhängende Preise sind erheblich gestiegen, so Fahrzeuge*,
Kraftstoff oder Energie*.
Die gesamte Kostenexplosion geht u.U. auch zu Lasten der Tiere und des
Tierschutzes.
Aussage aus dem Flyer: Die Gebührenerhöhungen sind dramatisch und gehen weit
über einen Inflationsausgleich hinaus. Sie treiben Tierhalter in eine massive
Schuldenfalle.
Stellungnahme: Es entsteht die Belastung für die Tierhalter durch die generellen
Preissteigerungen. Nicht nur der Tierarzt** kann doch als Sündenbock für die
Kostenspirale herausgepickt werden.
In der Neufassung der Gebührenordnung, welche in der Grundform schon beim
Bundesministerium seit 2012 lag, ist die aktuelle Inflation noch nicht einmal
einberechnet.
Aussage aus dem Flyer: Das Tierwohl ist massiv gefährdet. Tiere werden
unzureichend oder zu spät behandelt.
Stellungnahme: Dies mag vielleicht auf Einzelfälle zutreffen, kann aber nicht auf
diese Art und Weise verallgemeinert werden. Für das Tierwohl ist an erster Stelle der
Tierhalter verantwortlich. Wer sich ein Tier anschafft, muss dafür einstehen und
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rechtzeitig handeln. Der Paragraf 2 Abs. 1 des Tierschutzgesetzes regelt: Wer ein
Tier hält, muss es angemessen versorgen, also auch tierärztlich.
Aus dem allgemeinen Praxisalltag ist dies eine absolut nicht haltbare Formulierung.
Aussage aus dem Flyer: Tiere werden unnötig eingeschläfert.
Stellungnahme: Hier wird den Tierärzten ein Verstoß gegen die Paragrafen 1
bzw. 17 des Tierschutzgesetzes vorgeworfen. Dies ist der pauschale, haltlose
Vorwurf der Begehung von Straftaten.
Wenn ein Tierbesitzer eine tierärztliche Maßnahme verweigert und daraus eine
schlechte Prognose resultiert (z.B. keine Beauftragung zur Kolik-Operation) entsteht
ein vernünftiger Grund zur Euthanasie (=das „nicht behebbare Leiden“, §3, Abs. 2
des Tierschutzgesetzes). Die ursächliche Verantwortung liegt also beim Tierbesitzer,
der Tierarzt handelt aber im Sinne des Gesetzes.
Aussage aus dem Flyer: Tiere werden ausgesetzt oder landen im Tierheim.
Stellungnahme: Dies trifft auf die Pferde doch eher nicht zu. Viele Klein- und
Heimtiere landen als Folge des Tier-Booms in der Zeit der vorgegebenen
Einschränkungen in der Corona-Pandemie auch heute noch im Tierheim.
Aussage im Flyer: …die Einschränkung des billigenden Ermessens für die
Festlegung von Steigerungsfaktoren.
Stellungnahme: Das „billige Ermessen“ ist im Paragrafen 2 Abs. 1 der GOT
genau geregelt. Dies ist nicht willkürlich und muss auf Nachfrage auch erläutert
werden. Sie richtet sich nach
1. der Schwierigkeit der Leistungen,
2. dem Zeitaufwand,
3. dem Zeitpunkt des Erbringens der Leistungen,
4. dem Wert des Tieres und
5. den örtlichen Verhältnissen.
Diese Regelung ist seit mindestens 1971 in der GOT festgeschrieben.
Aussage im Flyer: … die Verankerung von Transparenz und Verbraucherschutz in
der GOT auch für zukünftige Anpassungen.
Stellungnahme: Die Transparenz ist in der GOT 2022 im Vergleich zur vorherigen
Fassung weiter ausgedehnt worden. Jetzt muss (und nicht soll) eine Rechnung
zusätzlich immer eine Diagnose oder einen Besuchsgrund sowie die Leistung mit der
Nummer aus dem Gebührenverzeichnis enthalten.
Die GOT ist genau die rechtliche Vorschrift, welche den Verbraucher vor
Übervorteilung schützen soll. Jeder Tierhalter hat darüber hinaus die Möglichkeit eine
tierärztliche Rechnung von der zuständigen Tierärztekammer überprüfen zu lassen.
Verbraucherschutz bedeutet nicht das Recht auf dauerhaft niedrige Preise.
Aussage im Flyer: Politiker müssen endlich die Nöte der Tierhalter ernst nehmen.
Stellungnahme: Jedes „Pet Animal“ wird freiwillig gehalten und dient nicht dem
Leben oder Überleben des Tierhalters. Landwirtschaftliche Nutztiere haben einen
Sonderstatus. Vielerorts werden Hunde von Obdachlosen durch Tierarztorganisationen behandelt. Weitere Organisationen kümmern sich um die Hunde und
Katzen von verarmten Rentnern in Absprache mit den Tierärztekammern zu
Sonderbedingungen.
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Aussage im Flyer: …die Anerkennung der Fakten: Pferde sind landwirtschaftliche
Nutztiere.
Stellungnahme: Das Pferd nimmt unter den Großtieren eine gesonderte Stellung
ein. Es kann sicher sowohl Freizeittier als auch in einigen wenigen Fällen ein
landwirtschaftliches Nutztier sein. Diese besonderen Fälle, bei denen Pferde als
Nutztier gelten und zum Erwerbeinkommen eines landwirtschaftlichen Betriebes
beitragen, hat die Bundestierärztekammer in ihrer Stellungnahme aufgelistet. Dies
kann natürlich nicht für unsere pferdesportlich genutzten Tiere gelten.
Auch in der vorherigen Ausgabe der GOT waren Sonderregelungen für
landwirtschaftliche Nutztiere festgeschrieben, und das Pferd hat nie dazugezählt.
Dies gab nie Diskussionen, wie sie jetzt durch die Hausbesuchsgebühr entstanden
sind.
Aussage im Flyer: …die ersatzlose Streichung der Hausbesuchsgebühr
Stellungnahme: Mit der Hausbesuchsgebühr wird erstmals der Aufwand der
Tierärzte für die Durchführung der Besuche im Stall der Pferde vergütet, welcher weit
über die Tätigkeit in einer Arzt- oder Tierarztpraxis, zu welcher die Patienten
hinkommen, hinausgeht.
Den damit einhergehenden Aufwand hat das BMEL in der Antwort auf die Kleine
Anfrage der Abgeordneten Rinck, Protschka, Felser u.a. im Deutschen Bundestag*
dargelegt:
1. Terminkoordination, Terminbestätigung oder Terminänderung
2. Routenplanung und Organisation der benötigten Gerätschaften
3. Bevorratungsplanung der mobilen Apotheke laut Hausapothekenverordnung –
Tagesbedarf
4. Organisation von Terminaufhebung, Terminverschiebung und Umplanung der
vorgegebenen und geplanten Routen
5. Risiko bzw. Unwägbarkeiten wie Stau, Panne, Unfall, etc.
6. mobile Datenerfassung und Dateneinsicht zusätzlich zum stationären
Verwaltungssystem
7. Auffinden von Auftraggeber, Hilfspersonal und Patienten vor Ort sowie
Sicherstellung/Herstellung geeigneter Bedingungen für die tierärztlichen
Verrichtungen.
8. Erschwernis der Umsetzung von Hygiene- und unter den jeweiligen, örtlichen
Bedingungen.
Aussage im Flyer: … konstruktive Modelle für die Anwesenheit von Tierärzten auf
Veranstaltungen
Stellungnahme: In einigen Bundesländern bzw. einigen Landesverbänden
existieren solche konstruktiven Modelle und funktioniert die ständige Anwesenheit
eines Tierarztes bei Pferdeleistungsschauen problemlos. Dies setzt aber eine
verständnisvolle Absprache zwischen Pferdesportverbänden und den tierärztlichen
Organisationen (Tierärztekammern) voraus, die nicht überall gesucht wird.
Aussage im Flyer: Die GOT 2022 bedroht viele Vereine, Zuchtbetriebe, Pensions-und Ausbildungsställe und eine ganze Branche in ihrer Existenz und gefährdet die
Zukunft des Pferdesports.
Stellungnahme: Die allgemeine Preissteigerung belastet alle Teile unserer
Gesellschaft einschließlich der Tierärzte. Mit Sicherheit ist nicht die GOT allein für die
genannten Betriebe existenzgefährdend. Die Aussage, dass die Zukunft des
Pferdesports ausschließlich durch die GOT gefährdet ist, muss als übertrieben
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eingeschätzt werden. Für Alles aber die Tierärzte an den Pranger zu stellen, können
wir nicht akzeptieren.
Aussage im Flyer: Gebühren wissenschaftlich ermittelt – FALSCH!
Neuberechnungen basieren auf gefühlten Zeitschätzungen der Tierärzte. Viele
Berechnungsgrundlagen gerade im Bereich der teuren Apparatemedizin wurden
nicht offengelegt.
Stellungnahme: Die Studie wurde vom BMEL und nicht von den Tierärzten an das
unabhängige Beratungsunternehmen AFC in Auftrag gegeben. Ein Beweis, dass die
Berechnungen nicht wissenschaftlich waren, wurde von den Kritikern nie erbracht.
Aussage im Flyer: Interessen der Tierhalter berücksichtigt – FALSCH! Die neuen
Gebührensätze wurden während der Studie weder durch Interessenvertretungen der
Tierhalter überprüft noch verhandelt. Sie wurden von BMEL, Bundesregierung und
Bundesrat durchgewunken.
Stellungnahme: Diese Behauptung ist schlichtweg falsch. Auch die FN und
andere angeschlossene Verbände wurden zu Stellungnahmen aufgefordert. Viele
haben darauf nicht reagiert.
Eine Stellungnahme der Bundestierärztekammer (BTK) wurde andererseits seitens
des BMEL nicht berücksichtigt.
Aussage im Flyer: Wir sagen NEIN zu einer GOT, die Gebührenerhöhungen
festlegt, die weit über einen Inflationsausgleich hinausgehen.
Stellungnahme: Die GOT soll keinen Inflationsausgleich darstellen, sondern für
eine angemessene Vergütung des Tierarztes sorgen. Die Inflation ist in dieser GOT-Fassung nicht berücksichtigt und soll auch gemäß den Regelungen des
Verordnungsgebers bis 2026 nicht evaluiert werden.
Aussage im Flyer: Wir sagen NEIN zu einer GOT, die Maßlosigkeit bei der
Abrechnung von Tierarztleistungen ermöglicht.
Stellungnahme: Maßlosigkeit ist eine polemische, unverschämte und
unbegründete Unterstellung.
Eine Tierärztegebührenordnung wurde 1940 geschaffen, um die Kosten für die
tierärztliche Tätigkeit zu deckeln. Auch dieser Funktion kommt diese, genau wie die
vorherige Fassung nach. Der dreifache Gebührensatz (im Notdienst vierfache) ist die
obere Grenze.
Die Tatsache, dass es sehr vereinzelt schwarze Schafe gibt, kann nicht zu einer
Einschätzung einer ganzen Berufsgruppe führen oder die GOT in Frage stellen. Dies
wird ja andersherum auch nicht mit dem Pferdesport gemacht, wenn es einzelne
Fälle eines tierschutzwidrigen Verhaltens gibt.
Aussage im Flyer: Wir sagen NEIN zu einer GOT, die rechtswidrig ohne
Berücksichtigung der Tierhalterinteressen entwickelt wurde.
Stellungnahme: So rechtswidrig kann das Prozedere der Erstellung der GOT
nicht gewesen sein, sonst hätte diese Verordnung nicht den Bundesrat passiert. Es
ist auch nichts über eingelegte Rechtsmittel gegen die GOT 2022 bekannt.
Aussage im Flyer: Wir sagen NEIN zu einer GOT, deren Auslegung durch die
Tierärztekammern der Intention des Gesetzgebers widerspricht.
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Stellungnahme: Hier werden ganz unkonkret Behauptungen aufgestellt. Die
Tierärztekammern sind für die Umsetzung der Gebührenordnung durch die
Berufsordnung und die Heilberufsgesetze verantwortlich.
Die Bundestierärztekammer hat den Tierärzten lediglich Hinweise gegeben, wie zum
Beispiel bei der Hausbesuchsgebühr die Fragestellung des landwirtschaftlichen
Nutztieres zu sehen ist.
Die Intention des Gesetzgebers ist scheinbar nur den Initiatoren der Petition bekannt,
welche aber gleichzeitig darauf hinweisen, dass das zuständige Ministerium sich
weigert, die Probleme anzuerkennen.
Die problematischste Aussage des Flyers vernachlässigt die Realität in der
Gesellschaft vollständig.
Aussage im Flyer: GOT seit 1999 nicht mehr angepasst - FALSCH! Es gab 2007
und 2018 eine Gebührenerhöhung um jeweils 12 % und 2020 die Notdienstgebühr.
Stellungnahme: Mit diesen Anpassungen aus den Jahren 2007 und 2018
scheinen nach Auffassung der Ersteller dieses Flyers bereits alle notwenigen
Erhöhungen abgegolten.
Gemäß des Paragraphen 7 der GOT (§ 6 der GOT 1999) sind die allgemeinen
Praxiskosten und die durch die Anwendung von tierärztlichen Instrumenten und
Apparaturen entstehenden Kosten durch die Gebührenpositionen mit abgegolten.
Diese Kosten steigen auch von Jahr zu Jahr, so dass die beiden Anpassungen nicht
wirklich als Einkommenssteigerung zu sehen sind.
Der Durchschnitt der Löhne und Gehälter stiegen andererseits im Zeitraum von 1999
bis 2022 in der Bundesrepublik Deutschland auf 162%, in einigen Branchen auch
deutlich darüber.*
Diese Petition und die aktive Rolle der Deutschen Reiterlichen Vereinigung e.V. als
Initiator der Petition „GOT SO NICHT“ wird für die Zusammenarbeit zwischen den
Sportverbänden und der Tierärzteschaft nicht förderlich sein. Dies sehen Sie
hoffentlich schon an unserem Stimmungsbild zu dieser Aktion, die wir doch den
Sportverbänden eng verbunden sind.
In einer Zeit, in welcher der Pferdesport in der Bevölkerung zunehmend kritisch
gesehen wird, sollte man doch eigentlich gemeinsam für den Erhalt des Sports und
damit der Zucht tätig werden.
Die Gruppe der Landeskommissionstierärzte distanziert sich entschieden von
der von der FN mit initiierten Petition gegen die aktuelle Gebührenordnung für
Tierärzte „GOT SO NICHT“.
Wir hoffen, dass wir Sie noch vom Start dieser Petition zum 30. November 2023
abbringen können. Für den Fall, dass uns das nicht gelingt, haben wir diese Form
des Offenen Briefes gewählt, um unsere Kollegen zu den sachlichen Fakten zur
Gegenargumentation gegen den dazugehörigen Flyer zu versorgen.
Mit freundlichen Grüßen
im Namen der Landeskommissions-Tierärzte der Pferdesport-Verbände
Dr. Michael Köhler 1.November 2023

Adresse

Aachen
52072

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