01/01/2023
Kitten in der Schweiz – zum Sterben verurteilt!
An Weihnachten wurden wir über einen Hof informiert, auf dem es den Katzen besonders schlecht ginge. In der Folge traten wir am zweiten Weihnachtstag mit besagtem Landwirt in Kontakt und stellten fest, dass es mind. 10, eher 15 Katzen auf dem Hof hat, unter anderem auch brandmagere Kitten, die unter sehr starkem Durchfall litten. Auch hörten wir Katzen husten und schnupfen. Wir boten dem Landwirt an, die kranken Katzen zu übernehmen, um sie umgehend in eine Tierklinik zu bringen. Der Landwirt lehnte ab und schickte uns vom Hof. Wir versuchten es am andern Tag nochmals und stiessen erneut auf Widerstand. Wir machten dem Landwirt deutlich, dass die Kitten litten und dringend den Tierarzt bräuchten, andernfalls sie die nächsten Tage nicht überleben würden. Der Landwirt meinte daraufhin nur, dass was die Natur nicht regle, er dann erledigen werde, und verwies uns erneut von seinem Hof.
➡️ Lebensverachtendes Verhalten Nr. 1!
Aufgrund der Dringlichkeit – es ging schliesslich um Leben und Tod – informierten wir die Polizei. Diese meinte jedoch, dass wegen des Personalengpasses über die Feiertage ein Ausrücken nicht möglich sei. Um dort vorbeizugehen, müssten sie ohnehin einen von der Staatsanwalt ausgestellten Durchsuchungsbefehl haben. Das Veterinäramt sei zudem hierfür zuständig, dieses habe aber geschlossen. Man würde deshalb dann am 3. Januar etwas unternehmen. Wir betonten, dass es für die Kitten dann mit ziemlicher Sicherheit zu spät sei und der Landwirt ja auch vom Töten gesprochen hätte. Der nach eigenen Angaben für Tierschutzfälle zuständige Polizist erklärte uns daraufhin, dass ein Landwirt das Recht habe, seine Katzen zu töten und er dafür ausgebildet sei.
➡️ Lebensverachtendes Verhalten Nr. 2!
Wir wollten weiter für die hilflosen Kitten kämpfen und schickten unsere Meldung schriftlich an die betreffende Kantonspolizei. Derselbe Polizist rief uns zurück und bekräftigte seine bereits gemachten Aussagen. Zur Vermeidung von Missverständnissen fassten wir diese zusammen und schickten sie erneut an die Polizei. Daraufhin ging dann plötzlich doch etwas! Die Polizei hat das Veterinäramt und dieses offenbar dann den Bauern kontaktiert. Heute haben wir die Nachricht erhalten, dass das Veterinäramt informiert habe, die Katzen seien von einem Tierarzt euthanasiert worden. Eine weitere Auskunft über die verbleibenden Katzen haben wir nicht bekommen.
➡️ Lebensverachtendes Verhalten Nr. 3.
Wir finden es beschämend, dass die lebensbejahende Lösung – die Übergabe der kranken Kitten an uns – durch den Landwirt, die Polizei und das Veterinäramt nicht einmal in Erwägung gezogen wurde. Auf diesem Hof überleben nur die stärksten Tiere, zur Not wird nachgeholfen, wenn das qualvolle Sterben zu lange dauert. Nur wenn dieses Verhalten bekannt und interveniert wird, wird ein Tierarzt beigezogen. Nicht aber zur Rettung, nur zur Tötung der Tiere.
Das ist die Schweiz 🇨🇭. Und das ist nur ein aktueller Fall aus unserem oft traurigen Alltag. Weil Tierhalter Tiere wie Wegwerfartikel behandeln und Behörden leider nur auf Druck überhaupt etwas unternehmen.
Was ziehen wir für einen Schluss aus dem Fall?
1️⃣ Tierleid macht an Feiertagen keine Pause.
2️⃣ Tierschutz ist anstrengend und wird bei den Behörden manchmal nur durch entsprechenden Druck vollzogen. Wir fordern deshalb alle auf, Meldungen umgehend und immer schriftlich an die Behörden zu machen und dann dran zu bleiben, nötigenfalls nachzuhaken.
3️⃣ Obwohl Unterstützung mehrfach angeboten wird, um den Tieren zu helfen, wird dennoch lieber getötet.
4️⃣ Eine Kastrationspflicht würde viel Tierleid und gerade solche Fälle präventiv verhindern. Aber dafür fehlt es auf Bundes-, Kantons- und Gemeindeebene seit Jahren am Willen. Das Leben der vielgeliebten Katzen ist auch in der Schweiz offenbar doch nicht so viel wert.
Bild: Symbolbild