
21/03/2025
Das revidierte Hundegesetz und die revidierte Hundeverordnung treten am 1. Juni 2025 in Kraft.
Sie bringen für Hundehaltende und Hundetrainerinnen und -trainer drei wesentliche Änderungen mit sich:
🔹Theoriekurs für neue Hundehaltende und Wiedereinsteigende:
Wer noch nie oder seit mehr als zehn Jahren keinen Hund gehalten hat, muss einen Theoriekurs besuchen. Dieser vermittelt Grundlagen zu Pflichten, Verantwortung und artgerechter Haltung und schliesst mit einer Prüfung ab. Der Kurs dauert im Schnitt zwei Stunden und ist frühestens ein Jahr vor und spätestens zwei Monate nach der Hundehaltung oder dem Zuzug in den Kanton zu absolvieren.
🔹Praktische Ausbildung für Hundehaltende:
Künftig müssen alle Hundehaltende einen praktischen Ausbildungskurs absolvieren, unabhängig von der Grösse oder Rasse ihres Hundes. Der Kurs wird von heute 14 auf 6 Lektionen reduziert, um eine unabhängig von der Hunderasse einheitliche und praxistaugliche Ausbildung zu gewährleisten. Die Ausbildung soll die Halterinnen und Halter zur Grunderziehung des Hundes befähigen und das sichere Führen des Hundes auch in anspruchsvollen Alltagssituationen ermöglichen. Sie kann ab dem sechsten Lebensmonat des Hundes begonnen und muss innerhalb eines Jahres nach der Übernahme des Hundes abgeschlossen werden. Für den erfolgreichen Abschluss der praktischen Ausbildung müssen die vorgegebenen Lernziele erreicht werden. Ist dies nicht der Fall, sind weitere Lektionen erforderlich.
🔹Anforderungen für Hundetrainerinnen und -trainer:
Wer Hundekurse anbieten will, muss eine theoretische und praktische Prüfung bestehen, um eine Bewilligung des Veterinäramtes zu erhalten. Damit wird ein einheitlich hoher Qualitätsstandard sichergestellt.
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