19/05/2026
⚠️⚠️INFORMATION NR. 4⚠️⚠️
Darf ich mein Haustier begraben??
Ja, das ist grundsätzlich erlaubt, wenn es sich um Ihr eigenes Grundstück handelt. In Villach gibt es jedoch strenge Vorgaben:
Eigenes Grundstück: Das Begraben ist erlaubt, sofern es Ihr eigener Garten ist (kein gepachtetes Grundstück) und Sie nicht in einem Wasser- oder Naturschutzgebiet wohnen.
Tierart: Dies gilt nur für einzelne Haustiere und nicht für anzeigepflichtige seuchenverdächtige Tiere.
Tiefe: Die Grabtiefe muss mindestens 50 bis 100 Zentimeter betragen, um zu verhindern, dass das Tier von anderen Tieren ausgegraben wird.
Einwickeln: Verwenden Sie nur biologisch abbaubare Materialien (z. B. ein Handtuch oder Zeitungspapier, kein Plastik).