
22/07/2025
⛔️Achtung⛔️
⚠️Aus gegebenem Anlass⚠️
Liebe Leute,
aufgrund vermehrter Vorfälle möchten wir euch auf eine wichtige Änderung und einige zentrale Punkte aufmerksam machen:
Früher wurden Tiere beim Tierarzt gechippt und nur auf ausdrücklichen Wunsch registriert. "Ab sofort sind Tierärzte verpflichtet, Hunde und Zuchtkatzen bei der ersten Kennzeichnung gleich zu registrieren."
(gemäß § 24a des Tierschutzgesetzes)
Trotzdem ist es wichtig, dass ihr selbst überprüft, ob euer Tier wirklich ordnungsgemäß in einer Heimtierdatenbank (z. B. Animaldata) eingetragen ist.
Wenn ihr ein Tier über einen Tierschutzverein übernehmt, fragt bitte unbedingt nach, ob die Registrierung bereits erfolgt ist oder ob ihr das selbst übernehmen müsst.
Nicht vergessen:
Hunde müssen zusätzlich bei der Gemeinde gemeldet werden!
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Tierschutz – Wohin bei Verdacht auf schlechte Haltung?
Seit der behördlichen Abnahme mehrerer Huskys in Pöls stellen wir fest, dass viele Menschen aufmerksamer auf die Tierhaltung in ihrer Umgebung achten – und das finden wir großartig! Vielen Dank für euer Engagement! 🐾
Allerdings wissen viele nicht, an wen sie sich im Ernstfall wenden sollen:
👉 Zuständig ist ausschließlich die Bezirkshauptmannschaft des jeweiligen Bezirkes – Abteilung Amtstierarzt.
Nur diese dürfen Kontrollen durchführen und Entscheidungen treffen.
❗ Weder Privatpersonen noch Tierschutzvereine dürfen Tiere eigenständig abnehmen!
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Danke für eure Aufmerksamkeit und euren Einsatz für das Wohl der Tiere!