14/05/2026
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🛑RETTUNGSHILFE ODER KOSTENFALLE?
Wie Kommunen sich vor Fundkatzen drücken!
Du findest eine verletzte oder hilflose Katze und das Ordnungsamt blockt ab?
„Das Tier hat keinen Chip, das ist herrenlos. Dafür sind wir nicht zuständig!“
😡 Glaub das nicht!
Viele Städte und Gemeinden nutzen diese Ausrede systematisch, um Kosten zu sparen und die Verantwortung auf Finder oder ehrenamtliche Vereine abzuwälzen.
❗️Das ist rechtlich absolut unzulässig!
➡️Hier ist die echte Rechtslage, die jede Behörde kennt, aber selten freiwillig zugibt:
1. Die gesetzliche Pflicht der Kommune
Nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) sind Kommunen uneingeschränkt für Fundtiere zuständig. Tiere werden rechtlich wie verlorene Sachen behandelt (§ 90a BGB). Die Gemeinde hat die Pflicht, Fundtiere anzunehmen, unterzubringen und zu versorgen. Die pauschale Behauptung, eine Katze sei „herrenlos“ (wildlebend), ist eine Schutzbehauptung, um Geld zu sparen!🚨
2. Der Fund MUSS zwingend gemeldet werden-bitte auch schriflich! Wer ein Fundtier einbehält, ohne es zu melden, macht sich wegen Fundunterschlagung strafbar! Der Fund muss unverzüglich beim zuständigen Ordnungsamt angezeigt werden.
Wichtig für Notfälle nachts oder am Wochenende: Außerhalb der Öffnungszeiten der Kommunen ist die örtliche Polizeidienststelle als Träger der gesetzlichen Gefahrenabwehr rund um die Uhr der richtige Ansprechpartner!
Nimm zudem sofort Kontakt zu einem örtlichen Tierheim/ Tierschutzverein auf, um Hilfe bei der Versorgung zu erhalten.
🩹 3. Der verletzte oder hilflose Notfall & Strafen bei Behörden-Wegsehen
Findest du ein verletztes, hilfloses Tier, greift die öffentlich-rechtliche Gefahrenabwehr. Laut § 1 TierSchG darf kein Tier leiden. Behörden haben hier eine gesetzliche Garantenpflicht. Verweigert das Amt die Hilfe und lässt das Tier wissentlich weiterleiden, drohen dem zuständigen Sachbearbeiter harte Strafen wegen Tierquälerei durch Unterlassen (§ 17 TierSchG i.V.m. § 13 StGB) mit bis zu 3 Jahren Haft oder Geldstrafe sowie wegen unterlassener Hilfeleistung (§ 323c StGB). Zudem verbietet § 3 Abs. 3 TierSchG das Zurücklassen kranker Tiere. Wegsehen ist für Beamte eine Straftat!❌ 4. Kein Chip = Herrenlos? FALSCH!
Das Fehlen eines Mikrochips oder einer Tätowierung beweist rechtlich keine Herrenlosigkeit. Das Fundrecht (Subsumtion unter §§ 965–967 BGB) greift hier voll – die Katze könnte schmerzlich vermisst werden.
🥣 5. Gefüttert = Dein Eigentum? FALSCH!
Wer eine zugelaufene Katze aus Mitleid auf der Terrasse füttert, wird dadurch laut Gesetz NICHT zum Eigentümmer. Es fehlt der rechtliche Eigentumserwerbswille. Das Tier bleibt rechtlich ein Fundtier und die Kommune in der Pflicht.
🏗️ 6. Der Bauhof ist keine dauerhafte Unterbringungsmöglichkeit!
Manche Kommunen wollen Tiere auf dem städtischen Bauhof unterbringen. Das verstößt massiv gegen die Pflicht zur dauerhaft art- und verhaltensgerechten Unterbringung (§ 2 TierSchG).
Zudem MUSS die Kommune den Fund öffentlich bekannt machen (§ 965 BGB), damit der Eigentümer die gesetzliche Chance hat, sein Tier innerhalb von 6 Monaten zurückzubekommen (§ 973 BGB).
🔥 WICHTIGER TIPP FÜR FINDER & RETTER:
Wird die Zuständigkeit verweigert? Bestehe ZWINGEND auf einen SCHRIFTLICHEN BESCHEID! 📝 Lass dich nicht mündlich abwimmeln!
Wann greift die GoA?
Fühlt sich bei der Behörde niemand zuständig oder wird die Hilfe aktiv verweigert, tritt automatisch die sogenannte Geschäftsführung ohne Auftrag (GoA, §§ 677, 683 BGB) in Kraft! Wenn du oder ein Verein in dieser Situation für den tierischen Notfall einspringt und die Katze rettet, erfüllt ihr eine gesetzliche Pflicht der Kommune. Ihr habt damit einen gesetzlichen Anspruch auf vollständige Erstattung der Tierarzt- und Versorgungskosten durch die Gemeinde!
Bitte kopiert und TEILT diesen Beitrag! Schützen wir unsere Pflegestellen und die Privatpersonen vor der Kostenfalle der Behörden! 🐾❤️