09/08/2026
Kastrationsanordnungen – Wissenschaft und Tierschutz dürfen nicht außer Acht gelassen werden
Aus aktuellem Anlass:
Derzeit werden wieder vermehrt behördliche Kastrationsanordnungen gegenüber Hundehaltern ausgesprochen. Dabei entsteht bisweilen der Eindruck, die Kastration sei ein unproblematischer Routineeingriff. Genau das wird jedoch durch die aktuelle wissenschaftliche Literatur in Frage gestellt.
Die Dissertation von Janine Wethkamp (2018) wertete die Daten von 6.686 Hunden aus 205 Hunderassen aus und bestätigt zahlreiche bereits bekannte Risiken einer Kastration.
Die Ergebnisse zeigen, dass kastrierte Hunde im Vergleich zu intakten Hunden signifikant häufiger unter bestimmten Erkrankungen leiden. Hierzu zählen insbesondere:
• Harninkontinenz, vor allem bei Hündinnen sowie bei großen und schweren Hunden,
• Hypothyreose (Schilddrüsenunterfunktion),
• Erkrankungen des Bewegungsapparates.
Darüber hinaus steigt das Erkrankungsrisiko mit zunehmendem Alter, Körpergewicht und Körpergröße. Für mehrere Rassen konnten besondere Risikokonstellationen festgestellt werden.
Besonders bemerkenswert ist die rechtliche und tierschutzethische Einordnung der Autorin:
Die prophylaktische Entfernung gesunder Geschlechtsorgane ist medizinisch nicht ohne Weiteres zu rechtfertigen. Gleichzeitig weist die Arbeit darauf hin, dass die Kastration durchaus ihre Berechtigung haben kann – etwa bei medizinischer Indikation oder zur Vermeidung unkontrollierter Fortpflanzung. Entscheidend ist jedoch, dass jede Entscheidung individuell getroffen werden muss.
Die Autorin kommt deshalb zu einem eindeutigen Fazit:
➡️ Die Kastration ist eine Einzeltierentscheidung.
Vor jeder Kastration müssen Nutzen und Risiken sorgfältig gegeneinander abgewogen werden. Der Tierhalter ist umfassend über mögliche gesundheitliche Folgen, rassespezifische Risiken sowie bestehende Alternativen aufzuklären.
⚖️ Auch aus juristischer Sicht ist dies von erheblicher Bedeutung.
Nach § 6 Tierschutzgesetz ist die Unfruchtbarmachung eines Wirbeltieres kein beliebiger Eingriff. Sie bedarf eines vernünftigen Grundes und muss am Wohl des einzelnen Tieres gemessen werden. Pauschale Lösungen werden diesem gesetzlichen Maßstab regelmäßig nicht gerecht.
Wer Kastrationen anordnet oder empfiehlt, sollte deshalb stets den aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnisstand berücksichtigen. Tierschutz bedeutet nicht nur, unkontrollierte Fortpflanzung zu verhindern – Tierschutz bedeutet ebenso, Tiere vor unnötigen operativen Eingriffen und vermeidbaren gesundheitlichen Risiken zu schützen.
Wissenschaftliche Erkenntnisse sollten Grundlage tierschutzrechtlicher Entscheidungen sein – nicht deren Ausnahme.