08/07/2021
Wenn der Beritt mit Unbrauchbarkeit endet
Gutachten für das Landgericht Oldenburg:
Ein Pferdebesitzer hatte gegen einen Dressurausbilder geklagt und verlangte Schadensersatz.
Seinen solide M-ausgebildeten und turniersportlich entsprechend platzierten Wallach hatte er zur weiteren Förderung in einen renommierten Ausbildungsstall eingestellt.
Nach einigen Monaten war daraus ein unbrauchbares, weil nachhaltig widersetzliches Pferd geworden. Bei geringsten Anlässen kehrte das Verhaltensmuster zurück (sog. absolute Stätigkeit).
Die Parteien stritten darüber, ob die Unbrauchbarkeit des Wallachs durch den Bereiter zu vertreten war oder nicht.
Aus verschiedenen Gründen ist es für Pferdebesitzer grundsätzlich schwierig, einen Kausalzusammenhang zwischen dem Beritt und einer verfestigten Widersetzlichkeit, d.h. der endgültigen Aufkündigung jeglicher Mitarbeitsbereitschaft durch ein Pferd, nachzuweisen.
In dem vorliegenden Fall war die Entwicklung jedoch durch das Sachverständigengutachten auf der Grundlage einer, durch den Kläger vorgelegten Videodokumentation nachvollziehbar zu belegen.
Gleichwohl mochte sich der erstbeauftragte Gutachter zunächst nicht festlegen und hatte sich auf eventuelle gesundheitliche (Rücken-) Probleme zurückgezogen, die zu der Widersetzlichkeit des Wallachs beigetragen haben könnten und im Nachhinein nicht mehr aufzuklären seien.
Dabei ist zwar zutreffend, dass gesundheitliche Probleme natürlich eine Rolle spielen und auch zu Widersetzlichkeiten führen können. Zu einer Verfestigung und Stätigkeit kommt es jedoch nur dann, wenn solche Probleme über längere Zeit nicht bemerkt und vor allem nicht berücksichtigt werden.
Genau darin liegt nämlich die Verantwortlichkeit des Bereiters, wie die vorgelegten Videoaufnahmen eindrucksvoll zeigten:
Erkennbar war auf dem ersten Video, dass der Wallach auf M-Niveau unter seiner vormaligen Bereiterin solide ausgebildet, turniersportlich mehrfach erfolgreich und in der täglichen Arbeit unkompliziert und zufrieden war. Das Video war auf Turnierplätzen und bei der Arbeit in der Halle aufgenommen.
Zur weiteren Förderung war das Pferd danach zu dem Dressurausbilder verbracht worden.
Ca. zwei Monate nach der Einstellung der Pferdes entstand das zweite Video.
Die Besitzer hatten ein Training unter dem Ausbilder komplett aufgezeichnet.
Das Pferd wurde mit Kandare gearbeitet. Im Verlaufe der Trainingseinheit versuchte der Bereiter über einen längeren Zeitraum immer wieder, das Pferd im Galopp vermehrt zu setzen, Pirouetten vorzubereiten.
Dem Wallach bereitete dies erkennbar Schwierigkeiten. Seine Versammlungsfähigkeit war körperlich-anatomisch begrenzt, es mangelte an Kraft, die immer wieder verlangte Lastaufnahme überforderte ihn.
Zunehmend versuchte er sich auf die Hand zu stützen, was der Bereiter durch gröbere Handeinwirkung zu verhindern suchte.
Man sah dem Pferd seinen Stress an. Es begann seine Erschöpfung zu signalisieren. Das Hinterbein wurde immer matter, dass Pferd immer nasser und unruhiger. Die reiterliche Reaktion war weiteres Fordern. Eine Schrittpause gab es nicht.
Die Widersetzlichkeit war geradezu kommen zu sehen und offensichtlich nicht erstmalig.
Erst auf die Hand drücken, dann mehrfach kurzes herausheben, versteifen und, nachdem der Bereiter weiter forderte, schließlich Steigen und Arbeitsverweigerung. Nach kurzem weiterreiten war das Training beendet.
Der Wallach wurde in den folgenden Wochen tierärztlich untersucht, chiropraktisch behandelt und durch den Bereiter weiter gearbeitet.
Weitere Wochen später erneuter Besuch der Besitzer und das dritte Video:
Diesmal kam der Bereiter nicht mehr dazu, die Arbeit überhaupt ernsthaft zu beginnen. Das Pferd ließ sich darauf gar nicht mehr ein, es wollte kaum noch vom Bandentor weg, fand nicht ansatzweise zur Losgelassenheit, blockierte nach wenigen Runden, stieg und beendete damit die weitere Arbeit - es war stätig.
Niemand konnte mit diesem Pferd noch etwas anfangen, es war tatsächlich unbrauchbar und wertlos. Auch Versuche, denn Wallach noch als Freizeitpferd zu nutzen oder als Wagenpferd anzulernen schlugen fehl.
Das Vertrauen und die Leistungsbereitschaft des Pferdes waren endgültig verloren.
Die Unbrauchbarkeit war vorliegend durch den Bereiter schuldhaft verursacht.
Denn wer als Reiter Anforderungen stellt, die ein Pferd- und zwar gleich aus welchen Gründen- nicht umsetzen kann, der überfordert sein Pferd, provoziert Widersetzlichkeiten und zerstört das Vertrauen.
Dabei kommt es gerade nicht darauf an, ob das Pferd auf Grund seiner anatomischen Voraussetzungen, seines Exterieurs, Interieurs oder auch wegen gesundheitlicher Probleme nicht in der Lage ist, auszuführen, was der Reiter verlangt.
Entscheidend ist vielmehr, dass der Reiter dieses Unvermögen seines Pferdes, dessen individuelle Leistungsgrenze zu erkennen, zu respektieren und in der Ausbildung zu berücksichtigen hat.
Respekt vor dem Pferd, dessen individuellen Möglichkeiten und Leistungsgrenzen ist ein zentrales Thema des Beritts, wie der Ausbildung generell.
Fazit :
Gerade bei der Ausbildung von Pferden in den höheren Klassen ist es besonders wichtig, die Leistungsgrenzen und Schwachpunkte des jeweiligen Pferdes zu erkennen. Wer gewaltsam versucht, über diese Grenzen hinauszugehen oder gar gesundheitliche Probleme, Lahmheiten „wegzureiten“, verhält sich nicht nur unreiterlich, sondern unverantwortlich und kann Widersetzlichkeit bis hin zum Totalausfall der Leistungsbereitschaft verursachen.
So wie in diesem Fall. Das Pferd war wertlos, die Parteien verglichen sich.