19/12/2025
Gute Nachrichten 👍: Ab dem 1. Januar 2026 ist in Deutschland der Verkauf von Rattengift an Privatleute in Baumärkten verboten. Durch die Aufnahme der Blutgerinnungshemmer verbluten die Tiere innerlich oder sterben in einem schmerzvollen Kampf an Organversagen. Auch andere Tiere, die die Rattengiftköder fressen oder vergiftete Ratten erbeuten, sind gefährdet.
🦉🐈 Dazu zählen Mäusebussarde, Eulen, Füchse und Spitzmäuse, aber auch Hunde und Katzen. Außerdem schadet das Gift auch Gewässer und Böden.
💡 Anstatt voreilig Gift zu verwenden, empfehlen wir (Privatleuten zunächst) mit präventiven Maßnahmen die Umgebung für Ratten unattraktiv zu machen. Dazu sollten Nahrungsquellen wie Lebensmittelabfälle beseitigt bzw. gesichert und potenzielle Einstiegslöcher geschlossen werden. Auch die Verwendung von Lebendfallen kann sinnvoll sein. In den USA gibt es zudem interessante Ansätze für tierfreundlichere Produkte, bei denen Ratten durch Flüssigköder unfruchtbar gemacht werden. Diese sind bisher aber noch nicht bei uns erhältlich.
👉 Das Verkaufsverbot gilt übrigens nicht für professionelle Schädlingsbekämpfer mit entsprechender Sachkunde.
Mehr über den Umgang von uns Menschen mit sogenannten „Schädlingen“ könnt ihr in unserem Magazin DU UND DAS TIER nachlesen: www.duunddastier.de/rattenundco