22/12/2024
Gestern beschloss der Zürcher Regierungsrat, Rottweiler per 1. Januar 2025 auf die Verbotsliste zu setzen. Rottweiler werden neu auf der Rassentypenliste II aufgeführt. Wer bereits vor dem Inkrafttreten dieser Änderung einen Hund des Rassetyps Rottweiler gehalten hat, muss innerhalb von sechs Monaten nach dem Inkrafttreten der Änderung eine Haltebewilligung beantragen. Hunde, die mindestens 10% Rottweiler-Blutanteil aufweisen, sind künftig ebenfalls von den neuen Regelungen betroffen. Hierfür werden umstrittene phänotypische Untersuchungen angewandt, um das äussere Erscheinungsbild der Hunde auf Ähnlichkeiten mit Rottweilern zu überprüfen. Die Beschwerdefrist wurde auf 10 Tage verkürzt.
Aus Sicht der TIR sind willkürliche Rasseverbote nicht zielführend. Da es keine schweizweite Beissstatistik gibt, lässt sich nicht nachweisen, welche kantonalen Massnahmen bisher die beste Prävention bieten. Praxisnahe Expertinnen und Experten zufolge liegen die Ursachen für Beissvorfälle jedoch vielmehr in einer mangelnden Selektion aggressiver Zuchttiere, einer unzureichenden Gewöhnung an unsere Umwelt während der Aufzucht sowie unüberlegten Hundekäufen. Insbesondere fehlt es Hundehaltenden von auffällig gewordenen Hunden häufig an hundespezifischem Fachwissen, um den Bedürfnissen eines Hundes sein Leben lang nachzukommen – wie etwa ausreichende Beschäftigung, gewaltfreie Erziehung und eine angemessene medizinische Versorgung, da unbehandelte Erkrankungen ebenfalls aggressives Verhalten begünstigen können.
Wir sehen den Gesetzgeber daher in der Pflicht, Hundehaltende umfassend in die Verantwortung zu nehmen und nicht Rassen sowie deren Mischungen allein anhand ihres äusseren Erscheinungsbildes zu stigmatisieren. Es ist dringend notwendig, die Anforderungen an den Hunde- und allgemein den Tierkauf und die entsprechenden Ausbildungsanforderungen zu erhöhen.
TIR-Juristin Bianca Körner nahm in der gestrigen Ausgabe der Tagesschau (SRF) Stellung dazu: https://www.youtube.com/watch?v=q2ZY1T4SyQc