
24/04/2020
DER KANGAL GILT NUN IN HERBORN ALS "GEFÄHRLICH"
In jedem Bundesland Deutschlands sind unterschiedliche Hunderassen als „gefährlich“ gelistet. Einige Bundesländer unterscheiden bei den Listenhunden zusätzlich zwischen zwei Kategorien. Hunde der Kategorie eins sind demnach gefährlicher als Hunde der Klasse zwei. Diese zweigeteilten Listen werden in Baden-Württemberg, Bayern, Brandenburg, Hamburg und Nordrhein-Westfalen geführt. Die anderen Bundesländer haben eine einheitliche Rasseliste und somit keine Abstufungen.
Herborns Stadtverwaltung macht Besitzer solcher Hunde darauf aufmerksam, dass sie für deren Halten ab sofort eine Erlaubnis benötigen. Informationen dazu gibt es im Ordnungsamt.
Halter von Tieren der Rasse Anatolischer Hirtenhund benötigen dafür ab sofort eine Erlaubnis. Darauf macht die Herborner Stadtverwaltung aufmerksam.
"Mit Änderung des Rassestandards der Fédération Cynologique Internationale, dem größten Dachverband für Hundezüchter, sind Anatolische Hirtenhunde dem Rassestandard Kangal-Hirtenhund zugeordnet", heißt es in einer Mitteilung der Stadt.
Das wiederum führ dazu, dass sie gemäß der Gefahrenabwehrverordnung über das Halten und Führen von Hunden als "gefährlicher Hund" eingestuft seien und der Erlaubnispflicht unterlägen.
Weitere Informationen dazu gibt es im Rathaus bei den Mitarbeitern des Fachdiensts Öffentliche Ordnung, Telefon 0 27 72-70 80 E-Mail: [email protected].