26/06/2026
hier ist die neue Verordnung, die ab 1. Juli 2026 gültig ist!
Es ist alles gut beschrieben, auch wer ihn braucht und welche Ausnahmen für wen gelten. ;-)
Die 2 Stunden Praxiseinheiten können dann, sobald ich offiziell dafür gelistet bin, bei mir absolviert werden. ;-)
BITTE, keine Diskussionen um den Sinn dieser neuen Verordnung, ich hab sie nicht erfunden ;-)
Mit der Novelle des Tierschutzgesetzes 2024 wurde in § 13 Abs. 4 festgelegt, dass Personen, die die Haltung von Hunden, Reptilien, Amphibien oder bestimmten Papageienvögeln anstreben, ab 1. Juli 2026 einen Nachweis allgemeiner Sachkunde erbringen müssen.